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Account gelöscht
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Verfasst Di 26.10.2010 15:47
Titel AEVO = Ausbildereignungsschein |
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den AEVO Schein kann nur derjenige machen der eine Qualifikation nachweisen kann (bestimmte Zeit in dem Beruf gearbeitet) oder der in dem Beruf eine Ausbildung nachweisen kann. Ein AEVO Schein gill auch nicht für alle Berufe - sprich der Metzger mit dem AEVO Schein der sich auf einmal als Mediengestallter berufen fühlt, kann ohne Qualifikation keine Mediengestallter ausbilden
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Alex
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.10.2010 16:54
Titel Re: AEVO = Ausbildereignungsschein |
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mediaWE hat geschrieben: | den AEVO Schein kann nur derjenige machen der eine Qualifikation nachweisen kann (bestimmte Zeit in dem Beruf gearbeitet) oder der in dem Beruf eine Ausbildung nachweisen kann. Ein AEVO Schein gill auch nicht für alle Berufe - sprich der Metzger mit dem AEVO Schein der sich auf einmal als Mediengestallter berufen fühlt, kann ohne Qualifikation keine Mediengestallter ausbilden |
Das ist theoretisch wahrscheinlich richtig, ABER:
In meinem ersten Ausbildungsbetrieb wurde ich von einem gelernten Fernmeldetechniker "ausgebildet" der nie eine Ausbildung zum Mediengestalter oder vergleichbares gemacht, oder je in diesem Beruf gearbeitet hat.
Also entweder hätte er mich nie als Azubi nehmen dürfen, oder es gibt doch noch einen Weg an den Schein zu kommen.
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 26.10.2010 17:19
Titel
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die IHK´s und die HWK´s nehmen das etwas zu locker, ich habe den Schein für den Energieanlagenelektroniker gemacht, dürfte jetzt nach 8 Jahren in dem Beruf wohl auch ausbilden - würde ich aber trotzdem nicht machen weil ich nicht alle Inhalte vermitteln kann. Ich müsste mal nachsehen ob sich die fachlichen Inhalte auf eine andere gelernte Person übertragen lassen...
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Rari
Dabei seit: 02.11.2005
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.10.2010 17:21
Titel Re: AEVO = Ausbildereignungsschein |
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Alex hat geschrieben: |
Also entweder hätte er mich nie als Azubi nehmen dürfen, oder es gibt doch noch einen Weg an den Schein zu kommen. |
In den letzten Jahren war das ausser Kraft gesetzt, um Ausbildungsplätze zu schaffen.
D.h., jeder durfte Mediengestalter ausbilden, auch ohne die Eignung in einer Prüfung nachzuweisen.
Nichtsdestotrotz mussten soweit ich weiß auch in dieser Zeit Ausbildungsbetriebe von der Kammer geprüft und zugelassen werden.
Und: Die Ausbildereignung ist kein Hexenwerk. 2 Wochen Vollzeitkurs und Beispielprüfungen am Wochenende vorher, und die Theorie war erledigt mit ner 2. Praxis war etwas schwieriger, ging aber auch.
Ich hab also mit 2,5 insgesamt abgeschlossen und würde trotzdem derzeit nicht ausbilden wollen. Ich such aber auch keine billige Arbeitskraft, wie andere das tun.
@Topic: Ich finde das ethisch fragwürdig, aber gerade Praktikanten kann man ja beschäftigen wie man lustig ist. Es gibt auch Firmen, in denen bis auf Chef und Sekretärin alle Mitarbeiter Studenten sind.
Ist halt so, und entweder man reglementiert sowas gesetzlich, oder versucht ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Ausbeutung von billigen Arbeitskräften nicht in Ordnung ist.
Ich bezweifle allerdings, dass solche Bemühungen in Zeiten von KiK, LIDL und "ich lass meine Freisteller overnight in Thailand machen" irgendwie fruchten werden.
mediaWE hat geschrieben: | die IHK´s und die HWK´s nehmen das etwas zu locker, ich habe den Schein für den Energieanlagenelektroniker gemacht, dürfte jetzt nach 8 Jahren in dem Beruf wohl auch ausbilden - würde ich aber trotzdem nicht machen weil ich nicht alle Inhalte vermitteln kann. Ich müsste mal nachsehen ob sich die fachlichen Inhalte auf eine andere gelernte Person übertragen lassen... |
Klar. Steht auch im Gesetz. Zwischen Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten gibt es einen Unterschied - sprich der Ausbilder ist immer derjenige der die Eignung haben muss, der darf aber natürlich alles was ihm fachlich fehlt auch durch andere Mitarbeiter ausbilden lassen. Und wenn sich in der Firma niemand findet, der bestimmte Ausbildungsinhalte vermitteln kann, dann ist der Ausbildungsbetrieb sogar dazu verpflichtet, die Inhalte woanders vermitteln zu lassen (Kooperierender Betrieb, extra Kurse, was auch immer). Als Ausbilder mit Eignung bist Du ganz besonders auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, musst mit der Kammer und ggf. der Schule sprechen, Berichtshefte unterzeichnen etc, bist also fast noch mehr als ein Betreuer als nur ein Mitarbeiter, der fachliche Inhalte vermittelt.
Zuletzt bearbeitet von Rari am Di 26.10.2010 17:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Alex
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.10.2010 13:25
Titel Re: AEVO = Ausbildereignungsschein |
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Rari hat geschrieben: | Alex hat geschrieben: |
Also entweder hätte er mich nie als Azubi nehmen dürfen, oder es gibt doch noch einen Weg an den Schein zu kommen. |
In den letzten Jahren war das ausser Kraft gesetzt, um Ausbildungsplätze zu schaffen.
D.h., jeder durfte Mediengestalter ausbilden, auch ohne die Eignung in einer Prüfung nachzuweisen.
Nichtsdestotrotz mussten soweit ich weiß auch in dieser Zeit Ausbildungsbetriebe von der Kammer geprüft und zugelassen werden.
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Ah, das erklärt einiges!
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SIMoshON
Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 27.10.2010 15:45
Titel Re: AEVO = Ausbildereignungsschein |
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Rari hat geschrieben: | der Ausbilder ist immer derjenige der die Eignung haben muss, der darf aber natürlich alles was ihm fachlich fehlt auch durch andere Mitarbeiter ausbilden lassen. |
Genau das ist das Schlupfloch, denn es bedeutet, dass man nicht mehr braucht als einen MA mit Ausbilderschein und einen MA mit gleichem Tätigkeitsfeld wie der Azubi. Dazu noch den Segen der Kammer (den sie natürlich gerne gibt solange es sich irgendwie rechtfertigen lässt...) und schon läuft die Butze.
Die deutsche Politik kann's doch: Frau von der Leyen darf dieser Tage die niedrigste Arbeitslosenquote seit über 10 Jahren verkünden. Hauptsache weg von der Straße.
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