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kaddrina
Threadersteller
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Verfasst So 18.08.2013 17:28
Titel Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen? |
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Hallo alle zusammen,
meine Kommilitonin und ich möchten zeitnah unsere gemeinsame Bachelorarbeit über einen Book on Demand Verlag veröffentlichen. Unser Buch läge dann in sämtlichen Buchhandlungen und wäre zudem auch online über Amazon verfügbar und als E-Book.
Nun habe ich ein rechtliches Anliegen. In unserem Buch haben wir als Eyecatcher immer wieder gemusterte Stoffe verwendet. Diese Stoffe haben wir meist über Ebay aus dem Ausland bestellt, sie dann eingescannt und als Gestaltungselement verwendet.
Es ist wahrscheinlich nicht erlaubt diese Stoffe zu veröffentlichen, oder? Die Erlaubnis einholen ist eigtl. unmöglich und kommt somit nicht in Frage. Welche Strafen können uns blühen? Jemand schon einmal Erfahrungen mit einem ähnlichen Thema gemacht?
Ich hoffe auf viele Antworten! Danke schon mal!
Liebe Grüße
Zuletzt bearbeitet von kaddrina am So 18.08.2013 17:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Verfasst So 18.08.2013 17:35
Titel Re: Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen? |
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kaddrina hat geschrieben: | Unser Buch läge dann in sämtlichen Buchhandlungen |
das halte ich für ein Gerücht. Die Buchhandlungen könnten es einfach über das Barsortiment bestellen, aber vorrätig hätten sie es bestimmt nicht.
Was natürlich nichts an der ursprünglichen Frage ändert.
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kaddrina
Threadersteller
Dabei seit: 18.08.2013
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Verfasst So 18.08.2013 17:42
Titel
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ja liebe Monika, du hast natürlich recht.
Aber ich wollte einfach verdeutlichen, dass das Buch sowohl online erhältlich ist als auch in Buchhandlungen.
Und wie du schon gesagt hast an der Frage ändert es nichts.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst So 18.08.2013 18:26
Titel Re: Erlaubt oder nicht erlaubt? Machen oder sein lassen? |
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kaddrina hat geschrieben: | Hallo alle zusammen,
meine Kommilitonin und ich möchten zeitnah unsere gemeinsame Bachelorarbeit über einen Book on Demand Verlag veröffentlichen. |
Dann zuerst mit der Hochschule die Rechte abklären.
Zitat: | Unser Buch läge dann in sämtlichen Buchhandlungen und wäre zudem auch online über Amazon verfügbar und als E-Book. |
Über einen "Book on Demand Verlag" wird das Buch erst dann gedruckt, wenn es ein Kunde bestellt (und bezahlt, kein Buchhändler bestellt so was zur Ansicht). Keinen Moment früher. Und erkundigt euch sehr genau (!), wofür Ihr dem Verlag dann überhaupt Geld bezahlt. BoD könnt ihr nämlich genauso gut selbst machen.
Zitat: | Nun habe ich ein rechtliches Anliegen. In unserem Buch haben wir als Eyecatcher immer wieder gemusterte Stoffe verwendet. Diese Stoffe haben wir meist über Ebay aus dem Ausland bestellt, sie dann eingescannt und als Gestaltungselement verwendet.
Es ist wahrscheinlich nicht erlaubt diese Stoffe zu veröffentlichen, oder? |
"Wahrscheinlich" nicht. Genau das müsstet Ihr herausfinden. Sind die Designs im jeweiligen Land (und darüber hinaus) rechtlich geschützt.
Zitat: | Die Erlaubnis einholen ist eigtl. unmöglich und kommt somit nicht in Frage. |
Dann solltet Ihr ganz dringend die Finger davon lassen.
Zitat: | Welche Strafen können uns blühen? |
Das kann euch ein Rechtsanwalt sicher berechnen, jedenfalls von der Größenordnung pro Verstoß. Denn im Zweifel habt Ihr ja nicht einen Rechteinhaber an der Hacke, sondern x, weil Ihr eben x Designs von x Rechteinhabern verwendet... das summiert sich dann.
Ich halte eure Herangehensweise auch für ziemlich seltsam - welche Kostenrisiken würdet ihr denn in Kauf nehmen? 10.000 Euro, 50.000 oder 100.000? Im Streitfall würdet ihr vermutlich nicht mal eure eigenen Rechtsanwaltskosten über den Buchverkauf reinbekommen.
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kaddrina
Threadersteller
Dabei seit: 18.08.2013
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Verfasst So 18.08.2013 18:40
Titel
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Ok verstehe. Ich habe mich nur gefragt wie realistisch es ist, dass a) wirklich jemand mitbekommt, dass wir die Stoffe überhaupt benutzen und b) derjenige dann auch wirklich rechtliche Schritte einleitet.
Aber deiner Antwort nach zu urteilen sollten wir wohl dringend die Finger davon lassen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst So 18.08.2013 19:01
Titel
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Der Teufel ist ein Eichhörnchen. Und es gibt REchtsanwälte, die sich auf sowas spezialisiert haben.
Ja, wahrscheinlich ist in 100.000 ähnlichen Fällen es ein- oder zweimal vorgekommen, aber die haben dann halt richtig löhnen müssen.
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 18.08.2013 19:04
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kaddrina hat geschrieben: | Ok verstehe. Ich habe mich nur gefragt wie realistisch es ist, dass a) wirklich jemand mitbekommt, dass wir die Stoffe überhaupt benutzen und b) derjenige dann auch wirklich rechtliche Schritte einleitet. |
Wer - ausser einem Hellseher - sollte euch das sagen können? Und welche Wahrscheinlichkeit wäre euch dann das Risiko wert? 3%, 17%, 42%, 78%?
Zuletzt bearbeitet von am So 18.08.2013 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kaddrina
Threadersteller
Dabei seit: 18.08.2013
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Verfasst So 18.08.2013 19:47
Titel
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Na hellsehen können wir alle nicht. Ich dachte vielleicht halten sich hier Leute auf die das Risiko relativ gut einschätzen können. Oder schon Erfahrungen gemacht haben.
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