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Autor |
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 06.10.2011 07:15
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danimauserl2 hat geschrieben: | Er hat das Design + Programmierung (noch nicht fertig) gemacht, welche aber eben vertraglich festgelegt wurden und an dem ich aber zum Teil mit gesprochen habe, da mir das 1. nicht gefallen hat.
Hauptsächlich geht`s ja trotzdem darum, dass der eigentliche Kunde ein anderer ist und ich in dem Fall sein Auftraggeber (andere Person) bin und natürlich nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden bin, an dem ich natürlich mit gewirkt habe. |
Nur weil du Korrekturen gibst oder ne Idee einbringst, heißt das nicht, dass du Miturheber bist. Das wäre ja noch schöner, natürlich kommt das Briefing vom Kunden, wenn das schon zur Miturheberschaft führen würde, wären alle Kunden Miturher... Und Korrekturen müssen nun mal mit dem Kunden abgesprochen werden.
Da du aber Logo und Fotos gestellt hast, hat er daran keine Urheberrechte. Im Zweifel, wenn ihr euch nicht einigt, müsste er also Logo und Foto von der Seite entfernen und was eigenes reinsetzen. Dann kann er es als Referenz verwenden.
DEKONSTRUKTIV hat geschrieben: | wieso zur hölle wird so ein quatsch hier ein ums andere mal geduldet? ich werd nie begreifen, warum ihr euch für sonen kindergarten auf den rücken legt. |
Das frag ich mich manchmal auch. Aber du weißt ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Es könnte ja irgendeinem noch nützlich sein, obwohl man immer wieder merkt, dass diese Hilfe gar nicht gewünscht ist, weil sie bedeutet, dass man gesagt bekommt, man hat was falsch gemacht oder sich nicht informiert. Aber Kindergarten bleibt es auf jeden Fall...
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jense
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.10.2011 09:14
Titel
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du bist der auftraggeber, du kannst ihm auch untersagen, die sachen auf seiner seite zu zeigen, bzw. wie illumaus schon schrieb, von ihm zu verlangen, das logo und den firmennamen unkenntlich zu machen.
danimauserl2 hat geschrieben: | monika_g hat geschrieben: | danimauserl2 hat geschrieben: |
Da er das aber bestimmt honoriert haben möchte, wäre hier dann die Frage, wie viel man für sowas bezahlt....? |
Aufwand x Stundensatz + Nutzungsrechte + MwSt |
Wenn ich das bezahlen würde, kostet mir das bestimmt 3x soviel wie die komplette Umsetzung der Seite (Design + Programmierung) - das wäre doch irgendwie unlogisch, wenn er mir das ganze zu einem Sonderpreis + schriftlich + ohne Steuer gemacht hat, oder? |
die Nutzungsfaktoren vom AGD sind wie folgt:
Nutzungsart einfach: 0,2 ausschliesslich:1,0
Nutzungsgebiet regional: 0,1, national: 0,3, europaweit 1,0, weltweit 2,5
Nutzungsdauer 1 jahr: 0,1, 5 jahre: 0,3, 10 Jahre 0,5, unbegrenzt 1,5
Nutzungsumfang: gering 0,1, mittel 0,3, groß 0,7, umfangreich 1,0
Du rechnest deine zutreffenden FAktoren zusammen, multiplizierst das mit dem Honorar und dann wirst du sehen, ob es 3x soviel wie die ganze Umsetzung der Seite kosten wird.
sowas klärt man aber vorher *Gebetsmühle*
Und bei einem "Sonderpreis" und "ohne Steuer" würde ich sowieso mal brav die Füße stillhalten. Und zwar beide Seiten...
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.10.2011 10:42
Titel
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danimauserl2 hat geschrieben: | als referenz würde er einen screenshot vom design einstellen - mit verlinkung zur seite und eben angaben, was er gemacht hat (design, programmierung, usw...) + name des auftraggebers |
Dann lass ihn das doch machen und gib ihm dein Einverständnis schriftlich, dass er das eben nur für so eine Referenz und in dieser Form nutzen darf. Für ihn ist das wichtig und dein Ego wird auch keinen großen Schaden nehmen.
Aber wegen so einem Mumpitz auch noch einen Haufen Anwälte zu beschäftigen ...
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