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Thema: [Rechtliche Frage] zu Fotografie! vom 20.11.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Rechtliche Frage] zu Fotografie!
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Gina-X
Threadersteller

Dabei seit: 27.06.2003
Ort: Halle (Saale)
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 20.11.2004 23:29
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[Rechtliche Frage] zu Fotografie!

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Hallo zusammen,
ich hab da so ein kleines Problem... vielleicht wisst ihr ja rat.

Und zwar hat eine Freundin von mir vor kurzem bei nem Fotoshootimg mitgemacht.. das macht die öfter nebenbei. Nun hat der Fotograf die Bilder auf seiner Ebseite veröffentlicht... und meine Freundin hat sich die Bilder natürlich kopiert... - bekommt als Gegenleistugn für das Shooting übrigens 10 Fotos in der Originalauflösung - nun hatten wir uns zusammen die Bilder angesehen und sind drauf gekommen das man da ja super sachen draus amchen kann.. do plakatentwürfe udn der gleichen.. ich hab da einfach mal für sie was zusemmen gebastelt... jetzt ist die frage, das was ich da mache, darf ich das in meinem protfolio unter meinen arbeiten veröffentlichen?

Danke schonmal für die hilfe!
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Bonestruca

Dabei seit: 24.06.2002
Ort: S // KÜN
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.11.2004 23:33
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wenn du damit geld verdienst - nur mit erlaubnis des fotografes.
ohne profit nur zur exposition - normal schon.

soweit der menschliche verstand. wie es 100%ig rechtlich aussieht kann ich dir leider nicht sagen. bist natürlich auf der sicheren seite wenn du einfach auch im zweiten fall den fotograf fragst.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 20.11.2004 23:37
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Ich würde sagen, dass kommt ganz auf den Vertrag an den deine Freundin unterschrieben hat. Dort wird sicherlich etwas über die Verwendung des entstandenen Bildmaterials zu finden sein.

Gehen wir mal davon aus, dass es einen solchen Vertrag gibt. Dann hat sie also eingewilligt, dass ein Fotograf sie zwecks der Gestaltung eines Motives benutzt. Um es mal pltt zu formulieren: Quasi als atmenden Gegenstand. Wenn ihr jetzt aber die Bilder benutzten wollt für einen anderen Zweck, dann verwendet ihr ja Material des Fotografen. Er ist der Urheber des Bildmaterials. Also müsst ihr ihn fragen. Wenn sie öfters mit ihm zusammenarbeitet, kann sie ihn ja einfach mal fragen.Kommt wahrscheinlich ganz auf den Umfang an, in dem ihr das Material verwenden wollt.
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Gina-X
Threadersteller

Dabei seit: 27.06.2003
Ort: Halle (Saale)
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 21.11.2004 02:14
Titel

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nein also vertrag gibt es keinen ur ne mündliche vereinbarung, das er fotos machen kann un dsie dafür dann 10 stück bekommt.
geld möchte ich dmait nciht verdienen.. nur halt bisserle iin photoshop rumbateln udn kcuken was dabei rauskommt... wenns gut ist dann möchte ich es in meienr seite im showcase einbauen mehr also nciht... mal ein plakat drausmachen oder nen flyer doer so natürlich nur fiktiv ohen alles andere!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.11.2004 10:17
Titel

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Ich denke, dann läuft es darauf hinaus, dass du einfach mal den Fotografen fragen muss. Du verwendest ja nicht deine Freundin, sondern das Werk des Fotografen.

BTW: Kann es sein, dass deine Seite down ist?
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Xaven

Dabei seit: 26.03.2002
Ort: Motorcity Rüsselsheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.11.2004 11:51
Titel

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Guck dich hier mal um - da müsstest du eine Antwort auf deine Frage finden:

http://www.fotorecht.de/publikationen/gesetze.html

Zitat:
§ 21 (Änderungsverbot)
Eine Vervielfältigung auf Grund der §§ 19, 20, ist nur zulässig, wenn an dem wiedergegebenen Werke keine Änderung vorgenommen wird. Jedoch sind Übertragungen des Werkes in eine andere Größe und solche Änderungen gestattet, welche das für die Vervielfältigung angewendete Verfahren mit sich bringt.


Zitat:
§ 18 (Eigener Gebrauch; Bildniss, Urheberbezeichnung)
(1) Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch ist mit Ausnahme des Nachbauens zulässig, wenn sie unentgeltlich bewirkt wird.


Zitat:
§ 17 (Vervielfältigung)
Eine Vervielfältigung ohne Einwilligung des Berechtigten ist unzulässig, gleichviel durch welches Verfahren sie bewirkt wird; auch begründet es keinen Unterschied, ob das Werk in einem oder in mehreren Exemplaren vervielfältigt wird.


Zitat:
§ 8 (Miturheberschaft)
Haben bei einem Werk mehrere gemeinsam in der Weise zusammengewirkt, daß ihre Arbeiten sich nicht trennen lassen, so besteht unter ihnen als Urheber eine Gemeinschaft nach Bruchteilen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.


Du siehst - das ist nicht so einfach. Frag am besten den Fotografen ob es ok ist.


Zuletzt bearbeitet von Xaven am So 21.11.2004 11:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gina-X
Threadersteller

Dabei seit: 27.06.2003
Ort: Halle (Saale)
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 21.11.2004 13:46
Titel

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Nimroy hat geschrieben:


BTW: Kann es sein, dass deine Seite down ist?

Habs noch cirh geändert... die neue domain is gx-media.de danke für den hinweis

Zitat:
Guck dich hier mal um - da müsstest du eine Antwort auf deine Frage finden:

http://www.fotorecht.de/publikationen/gesetze.html
Dnake das werde ich mal machen!
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