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Thema: Rechtliche Frage zu Rechnung vom 05.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtliche Frage zu Rechnung
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Sam.sh
Threadersteller

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Verfasst Do 05.11.2009 22:29
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Rechtliche Frage zu Rechnung

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Hoffe das passt hier rein.

Also kurz: Habe zwei Aufträge die der Kunde (Da neuer Chef in der Firma) nicht mehr haben möchte.

Auftrag 1:
Gestaltung + Druck. Auftrag schriftlich erhalten.

Auftrag 2:
Gestaltung + Druck. Ich habe nur eine Auftragsbestätigung per Mail an denn alten Chef geschickt.

Frage:
Soll ich beide Aufträge nun in voll Rechung stellen? Da mit denn Arbeiten begonnen wurde, nun jedoch keine Abhnahme erfolgt. Kann ich Druckpreise wie im Angebot auch in Rechnung stellen? Habe hier schliesslich auch einen Verlust wenn der Kunde nicht abnimmt.


Zuletzt bearbeitet von Sam.sh am Do 05.11.2009 22:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ScorpionTHS

Dabei seit: 14.08.2006
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Verfasst Fr 06.11.2009 09:51
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Wenn die Aufträge bestätigt sind, du bereits mit der Arbeit begonnen bzw. fertig gestellt hast sind das Leistungen die du in Rechnung stellen kannst. Also alles was bis zum Zeitpunkt der Absage gemacht hast. Wenn bereits gedruckt wurde, kann auch das in Rechnung gestellt werden.
Wenn es zudem ein Vertrag zwischen euch gibt, müsste ein Punkt "Vertragsstrafe" enthalten sein, der dadurch auch seine Gültigkeit erreicht. (ich arbeite nur mit Verträgen)

Muss noch erwähnen, dass ich keine Anwalt, Steuerberater oder sonst in irgendeiner Weise berechtigt bin rechtlich Ratschläge zugeben oder Beratung anzubieten.

Fakt dürfte aber sein, dass du eine Leistung erbracht hast und diese darfst du in Rechnung stellen, ob neuer Chef oder nicht.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst Fr 06.11.2009 10:20
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Biete eine Abrechnugn bis dato an, oder die Fertigstellung und volle Abrechnung. Das sind deine Rechte. Auftragsbestätigung ist jeweils vorhanden, auch eine E-Mail zählt. Voraussetzung ist natürlich, dass zum Zeitpunkt der AB der Ex-Chef noch Chef war.
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Sam.sh
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 19:37
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Danke für die Antworten.

Ein Projekt wurde noch nicht begonnen. Wozu dann eine Auftragserteilung mit Unterschrift wenn der Kunde dann einfach das Projekt nun ablehnt und ich nichts in Rechnug stellen kann?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 19:52
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Sam.sh hat geschrieben:
Danke für die Antworten.

Ein Projekt wurde noch nicht begonnen. Wozu dann eine Auftragserteilung mit Unterschrift wenn der Kunde dann einfach das Projekt nun ablehnt und ich nichts in Rechnug stellen kann?


Halbwissen:
Du arbeitest für ein Unternehmen, nicht für den Chef des Unternehmens.
Sollte das Unternehmen seine Verantwortlichkeiten ab-/übergeben, so besteht auch die rechtsnachfolge für diese Verantwortlichkeiten.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 19:56
Titel

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Sam.sh hat geschrieben:
Ein Projekt wurde noch nicht begonnen. Wozu dann eine Auftragserteilung mit Unterschrift wenn der Kunde dann einfach das Projekt nun ablehnt und ich nichts in Rechnug stellen kann?

Naja, dazu müsste dann eben eine Abschlagsklausel oder ähnliches drinstehen, wo für so einen Fall dann ein best. Betrag fällig wird.
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Sam.sh
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 20:16
Titel

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Das mit dem Chefwechsel sollte nur zu erklärung sein warum ich gerade diese Probleme habe.

Könnte ich in denn AGB auch stehen haben, dass bei nichtabnhame 90 % fällig werden?
Wie schauts beim Druck aus? Hier geht mir ja auch die Provision flöten. Kunde sagt aber das nicht gedruckt wurde und daher auch nichts gezahlt wird.
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manuel85

Dabei seit: 01.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.11.2009 23:23
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Also ich bin kein Anwalt, aber ich würde auch nicht für ein Produkt zahlen, das ich nicht geliefert bekomme.

Dass der Kunde für die Arbeit, die du bisher geleistet hast, zahlen muss, ist meiner Meinung nach klar. Aber für den Druck? Du hast doch noch gar nichts in Druck gegeben, da ist es für dich zwar ärgerlich, dass du nun keine Provision erhälst, aber ich denke nicht, dass du verlangen kannst, dass der Kunde für etwas zahlt, was er nie bekommen hat bzw. bekommen wird. Normalerweise zahlt man ja Geld für eine bestimmte Leistung, und wenn du die Leistung nun nicht erbracht hast bzw. erbringen wirst, kannst du auch kein Geld dafür verlangen.
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