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Thema: Recht zur Bearbeitung vom 12.12.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Recht zur Bearbeitung
Autor Nachricht
nenaz
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2019
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Verfasst Do 12.12.2019 13:05
Titel

Recht zur Bearbeitung

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Hallo zusammen,

eure Meinung ist gefragt!

Ich erstelle für einen Kunden eine mehrseitige Broschüre. Im Angebot sind die Nutzungsrechte geregelt. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung werden die offenen Daten zur Verfügung gestellt und das Recht zur Bearbeitung übertragen.

Jetzt schickt mir der Kunde in der Korrekturphase PDFs und PSDs, in denen er aus meinen Entwürfen was in Photoshop zusammengebastelt hat. Genauer gesagt, nimmt er von mir freigestellte Bilder und Grafikelemente und setzt sie mit seinen Bildern zusammen. Einerseits um mir zu zeigen, wie es aussehen soll, anderes soll so als psd ins Layout eingefügt werden.

Ist das schon eine Bearbeitung und die Rechnung sollte gestellt und bezahlt werden?
Oder ist das für den Abstimmungsprozess ok und keine Bearbeitung solange er es nicht veröffentlicht?
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cleaner
Moderator

Dabei seit: 23.01.2003
Ort: CASSELFORNIA
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.12.2019 16:45
Titel

Re: Recht zur Bearbeitung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nenaz hat geschrieben:
...
Oder ist das für den Abstimmungsprozess ok und keine Bearbeitung solange er es nicht veröffentlicht?


Würde ich erst einmal als Teil des Abstimmungsprozesses sehen.
Persönlich finde ich da immer Feedback-Telefonate wichtig (also von dir zum Kunden) - nach dem Motto: "Das haben Sie in den Entwurf XY ja schon schön reingesetzt..."
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