nenaz
Threadersteller
Dabei seit: 12.12.2019
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Verfasst Do 12.12.2019 13:05
Titel Recht zur Bearbeitung |
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Hallo zusammen,
eure Meinung ist gefragt!
Ich erstelle für einen Kunden eine mehrseitige Broschüre. Im Angebot sind die Nutzungsrechte geregelt. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung werden die offenen Daten zur Verfügung gestellt und das Recht zur Bearbeitung übertragen.
Jetzt schickt mir der Kunde in der Korrekturphase PDFs und PSDs, in denen er aus meinen Entwürfen was in Photoshop zusammengebastelt hat. Genauer gesagt, nimmt er von mir freigestellte Bilder und Grafikelemente und setzt sie mit seinen Bildern zusammen. Einerseits um mir zu zeigen, wie es aussehen soll, anderes soll so als psd ins Layout eingefügt werden.
Ist das schon eine Bearbeitung und die Rechnung sollte gestellt und bezahlt werden?
Oder ist das für den Abstimmungsprozess ok und keine Bearbeitung solange er es nicht veröffentlicht?
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