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derButler
Threadersteller
Dabei seit: 17.05.2006
Ort: 49716 Meppen
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.10.2006 15:43
Titel [Recht] Resturlaub bei Kündigung! |
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Bräuchte schnellstmöglich Antwort, weil ich morgen den Urlaub brauche!
Ich habe 24 Urlaubstage im Jahr und schon 22 genommen.
Ich habe zum 01.12.2006 selber gekündigt und wollte wohl noch die 2 Tage Urlaub nehmen.
Jetzt sagt mein Chef: "Ist nicht! Der Dezember fällt ja weg (24:12Monate=2Urlaubstage pro Monat)"
Hat er Recht??
DANKE
[edit]
Keine Eyecatcher im Titel verwenden.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 19.10.2006 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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xyclope
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.10.2006 15:49
Titel
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Ja, er hat Recht.
Der Dezember wird abgezogen.
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derButler
Threadersteller
Dabei seit: 17.05.2006
Ort: 49716 Meppen
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.10.2006 16:28
Titel
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Danke!
Dann muß ich hier wohl morgen wieder hin..
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sunnybj83
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.10.2006 17:50
Titel
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nein er hat unrecht.
hab selbst grad im august gekündigt.
prinzipiell wird der ulaub zwar durch die monate geteilt . . . soweit stimmts
allerdings hast du nach 6 monaten das anrecht auf vollem jahresurlaub.
du kannst dir allerdings diese 2 tage nicht dann mehr bei deinem neuen arbeitgeber geben lassen.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 19.10.2006 21:32
Titel
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Zitat: | Bräuchte schnellstmöglich Antwort, weil ich morgen den Urlaub brauche! |
Unabhängig davon, ob du noch Anspruch auf Urlaub hast oder nicht (das Bundesurlaubsgesetz regelt den Urlaubsanspruch für eine 6-Tage-Woche!), kannst du nicht einfach auf irgendwelche Ratschläge hier aus dem Forum vertrauen und morgen in Urlaub gehen! Selbst die Auskunft eines Anwaltes würde dir nicht zu diesem Recht verhelfen. Ist der Urlaub nicht genehmigt, kann man ihn nicht selbstherrlich nehmen! Punkt.
Falls du Recht hättest mit deinem Anspruch, könntest du den Urlaub ja noch im November nehmen und bei Streitigkeiten auch noch gerichtlich durchsetzen (einstweilige Anordnung). So ist die Rechtslage.
Und zum Anspruch: Lt. Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub für über 18jährige 24 Werktage(!) oder 20 Arbeitstage. Wenn du also eine 5-Tage-Woche hast und 24 Tage Urlaub bekommst, hast du den Mindestanspruch des Bundesurlaubsgesetzes ohnehin schon hinter dir.
Zuletzt bearbeitet von grafix am Do 19.10.2006 21:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sunnybj83
Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.10.2006 13:34
Titel
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grafix hat geschrieben: | Und zum Anspruch: Lt. Bundesurlaubsgesetz beträgt der Mindesturlaub für über 18jährige 24 Werktage(!) oder 20 Arbeitstage. Wenn du also eine 5-Tage-Woche hast und 24 Tage Urlaub bekommst, hast du den Mindestanspruch des Bundesurlaubsgesetzes ohnehin schon hinter dir. |
also wenn in seinem arbeitsvertrag steht, dass er 24 tage hat, dann hat er die.
wenn ihm mehr als der mindestsatz gegeben wird und es wurde von beiden vertragspartnern unterschrieben, dann hat er auch den anspruch darauf!
aber du hast insofern recht, dass er sich den urlaub nicht nehmen kann wann er will, sondern dass er schon genehmigt werden muss. zur not muss der urlaub am ende hat ausbezahlt werden, wenn es keine möglichkeit gibt ihn bis zum 1.12.1006 für 2 tage frei zu stellen.
aber mal so nen persönlichen rat . . . wenn du noch 6 wochen dort verbringen musst, dann würd ich nicht zu viel zicken, dass macht die arbeit nicht angenehmer, es sei denn du hast nen guten arzt der dir für die restliche zeit nen gelben gibt.
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grafix
Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.10.2006 15:14
Titel
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sunnybj83 hat geschrieben: | also wenn in seinem arbeitsvertrag steht, dass er 24 tage hat, dann hat er die.
wenn ihm mehr als der mindestsatz gegeben wird und es wurde von beiden vertragspartnern unterschrieben, dann hat er auch den anspruch darauf! |
Selbstverständlich ... aber nur, wenn er das ganze Jahr da bleibt. Wenn er früher ausscheidet, kann der Urlaub natürlich in 1/12 pro Monat gekürzt werden. Und zwar bis zum gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche).
Es sei denn, im Arbeitsvertrag (oder im Tarifvertrag) gibt es keine Klausel zur Zwölftelung. Das kann ich mir aber kaum vorstellen bei einer Urlaubsdauer, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht. Ich kenne zwar entsprechende Urteile (LAG Köln und andere), aber in 15 Jahren (hauptamtlicher) Beratungstätigkeit im Bereich Arbeits- und Sozialrecht und in mehreren Jahren als Beisitzer am Landesarbeitsgericht ist mir selbst ein solcher Vertrag nicht zu Gesicht gekommen.
Da es hier aber erstens keine Rechtsberatung gibt und zweitens niemand den Vertrag kennt, gibt es doch nur einen einzigen klugen Rat: der Mann wende sich an einen Anwalt seines Vertrauens. Und damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus ...
Zuletzt bearbeitet von grafix am Fr 20.10.2006 15:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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