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Thema: [Recht] Kunde gefällt Entwurf nicht vom 21.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Kunde gefällt Entwurf nicht
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RA_Klein

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: Eltville am Rhein
Alter: 51
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.07.2005 08:28
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Wie das mit der SGmbH läuft, solltest Du vielleicht noch eimal kurz erläutern. Eine GmbH ist ja eine eigenständige juristische Person. Wenn also ein Vertrag zwischen dem Besteller und der GmbH besteht, dann hat auch nur die GmbH einen Zahlungsanspruch. Ob dieser besteht, hängt übrigens davon ab, was vertraglich konkret vereinbart wurde, besonders im Hinblick auf die Angebotsvergütung.

Bedient sich die GmbH nicht ihrer Angestellter sondern Dritter, also beispielsweise Schüler, als "Subunternehmer", dann können diese ihrerseits möglicherweise Ansprüche gegen die GmbH geltend machen. Das wird bei einer Schüler-GmbH kaum erwünscht und allgemein auch dem Schulfrieden nicht dienlich sein. Insofern wäre es möglich, dass die GmbH vereinzelt oder standardmäßig Ansprüche gegen Besteller an ihre Subunternehmer abtritt.

Wird eine Vergütung eingeklagt, so sind die Prozesskosten (Anwälte + Gericht) von der unterliegenden Partei zu tragen. Kommt es bei dem Rechtsstreit zu einem Vergleich, dann wird zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Es ist deshalb nicht so, dass sich ein Rechtsstreit nicht lohnt, weil die Kosten für den Anwalt höher wären, als der zu erwartende Gewinn, sondern es ist so, dass natürlich ein Prozessrisiko (man kann den Prozess auch verlieren) und ein Insolvenzrisiko (wenn beim Gegner nichts zu holen ist, muss man schließlich doch für die Kosten aufkommen) besteht .

Allerdings gehe ich davon aus, dass mit den SGmbHs ein wirtschaftspädagogischer Zweck verfolgt wird. In diesem Zusammenhang könnte ich mir vorstellen, dass ein professionelles Forderungsmanagement, der Besuch beim Rechtsanwalt und notfalls auch ein Rechtsstreit sinnvoll ist. Ich unterstelle einfach mal, dass es an der Schule einen betreuenden Lehrer gibt, der gerade für solche Situationen zuständig ist. Vielleicht soltest Du mit ihm einfach mal sprechen und Dich dann mit ihm von einem Anwalt beraten lassen. Such Dir dann aber am besten einen raus, der ein wenig Erfahrung mit Urheberrecht hat.

Viel Erfolg

Daniel
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Kir

Dabei seit: 21.11.2003
Ort: Tokyo
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2005 09:43
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Das Prinzip der SGmbH find ich klasse!
Leider müssen die Schüler minderjährig sein. Daher würde es etwas schwierig sein so etwas in der Berufsschule einzuführen.


Zuletzt bearbeitet von Kir am Fr 22.07.2005 09:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2005 09:51
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RA_Klein hat geschrieben:
kompetenter Post


ja hallo! mehr rheingauer ins forum! Lächel
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dernettekerl

Dabei seit: 05.07.2005
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2005 11:36
Titel

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Hallo RA_Klein, aber ist es nicht grundsetzlich so, dass der Kunde den Entwurf bezahlen muss, auch wenn dieser ihm später nicht gefällt??
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2005 11:48
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dernettekerl hat geschrieben:
Hallo RA_Klein, aber ist es nicht grundsetzlich so, dass der Kunde den Entwurf bezahlen muss, auch wenn dieser ihm später nicht gefällt??


Bin zwar nicht RA_Klein,
aber was steht denn in eurem Angebot oder der Auftragsbestätigung?
Wenn da nur ganz pauschal etwas von Herstellung einer Internetseite
aufgeführt ist, werdet ihr wohl schlechte Karten haben.
Und mündliche Aussagen (ohne Zeugen) sind natürlich schwer zu belegen.
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SirC
Threadersteller

Dabei seit: 21.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.07.2005 12:33
Titel

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Also zuerst zur SGmbH: Unser Stammkapital beträgt 50 Euro (damals noch). Mitglied können nur Schüler dieser einen Schule werden, egal ob 18 oder älter. Wir zahlen keine Steuern, müssen aber unsere Buchhaltung ordentlich führen.

Es ist tatsächlich eher ein pädagogisches Projekt und wir sind die erste Schülerfirma, die ausserhalb der Schule arbeitet. (Andere machen z.B. den Imbis in der Schule oder die Schulfotos etc..) Uns wird deshalb sogar vorgeworfen Arbeitsplätze wegzunhemen. Naja, jedenfalls stoßen wir da auf Probleme die anscheind nicht ausreichend geregelt sind. Deshalb wollte ich wissen, ob es dafür eine allgemeine Regelung gibt, die ich Ihm vorsetzen könnte. Ich will jedoch nicht vor Gericht gehen. Das wär alles andere als pädagogisch wertvoll.

zu unserer Arbeit: Tja, man kann natürlich von Schülern nicht das selbe wie von einer Agentur verlangen. Mir ist bewusst, dass wir nicht immer optimal sein können und es ärgert mich, aber es geht nicht anders, denn nur über diesen Weg kann ich mein Ziel, diese Arbeit mal professionell zu machen, erreichen. Ausserdem machen wir Webseiten für Leute/kleine Betriebe, die sich sonst gar keine Homepage leisten können. (Ausserdem gibt es ja noch das alte Phänomen, dass die Leute, die keine große Ahnung von Design haben, also das Volk für die wir arbeiten, sich über unsere Webseiten freuen.)
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 22.07.2005 12:44
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Ich hatte mal sowas ähnliches: http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-kunde-gefaellt-entwurf-nicht-41180-2.html
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2005 13:00
Titel

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McMaren hat geschrieben:
Ich hatte mal sowas ähnliches: http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-kunde-gefaellt-entwurf-nicht-41180-2.html

Netter Kreisverkehr! Lächel
Meinst du vielleicht http://www.mediengestalter.info/forum/41/recht-entwurf-furchtbar-kann-man-zuruecktreten-21856-1.html ?
Wie ist diese Geschichte ausgegangen?
Hat Schwiegermutterverein gezahlt?
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