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SirC
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2005
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Verfasst Do 21.07.2005 23:02
Titel [Recht] Kunde gefällt Entwurf nicht |
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Hallo,
ich habe ein Problem: mein Kunde meinte heute einfach so, dass ihm der Entwurf nicht gefällt und er die Homepage nicht mehr haben will. Ich habe dafür halt eine Layoutseite mit Menüführung gemacht. Er hat ein Angebot mit den Leistungen und dem Endbetrag unterschrieben. Sonst haben wir rechtlich nichts abgesprochen. Keine AGB, kein nichts. Ich arbeite in einer SGmbH (SchülerGmbH). Was steht mir rechtlich zu?
Wäre für jede Hilfe dankbar
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 22.07.2005 10:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wusch
Dabei seit: 30.06.2005
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Verfasst Fr 22.07.2005 00:10
Titel
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Vielleicht solltest du ihn ganz einfach nach Kritik fragen und dann seine Änderungen annehmen und die Homepage verbessern?
Du könntest sie ja auch mal kurz hier posten (ein Bild o.ä.) damit wir uns eventuell auch eine Meinung dazu bilden können
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SirC
Threadersteller
Dabei seit: 21.07.2005
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Verfasst Fr 22.07.2005 00:34
Titel
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Joa, er hat mir nie wirklich feedback gegeben, obwohl ich mehrmals danach gefragt hatte. Ich warte noch auf die Antwort auf mein Angebot einen neuen Entwurf zu machen, was ich auch gemacht hätte, wenn er nur eher gesagt hätte, dass die page scheiße ist oder was daran scheiße ist.
Um die Seite gehts doch gar nicht. Es geht um die rechtliche Lage.
Zuletzt bearbeitet von SirC am Fr 22.07.2005 12:34, insgesamt 3-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.07.2005 06:40
Titel Re: Kunde gefällt Entwurf nicht |
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SirC hat geschrieben: | SGmbH (SchülerGmbH). Was steht mir rechtlich zu? |
Wohl eher nichts, da du ohne Anmeldung beim FA Probleme
bekommen könntest...
Man kann nicht einfach so hingehen, Angebote schreiben
und irgendwelche Arbeiten ausführen. Das wäre
Schwarzarbeit.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.07.2005 06:44
Titel Re: Kunde gefällt Entwurf nicht |
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cyanamide hat geschrieben: | SirC hat geschrieben: | SGmbH (SchülerGmbH). Was steht mir rechtlich zu? |
Wohl eher nichts, da du ohne Anmeldung beim FA Probleme
bekommen könntest...
Man kann nicht einfach so hingehen, Angebote schreiben
und irgendwelche Arbeiten ausführen. Das wäre
Schwarzarbeit. |
cyan, wenn ich das richtig verstehe, läuft das über die Schule.
Wenn nicht, ist der Begriff SchülerGmbH nicht richtig verwendet...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.07.2005 06:48
Titel
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Aha, wie läuft sowas?
Das wäre mir neu. Muss doch trotzdem irgendwie versteuert
werden. Ansonsten wäre die Schule bei Problemen ja zuständig.
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bluedom
Dabei seit: 26.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.07.2005 06:58
Titel
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cyanamide hat geschrieben: | Aha, wie läuft sowas?
Das wäre mir neu. Muss doch trotzdem irgendwie versteuert
werden. Ansonsten wäre die Schule bei Problemen ja zuständig. |
Ja das is neu und wird an vielen Berufsschulen praktiziert...
//edit: Ne die Schule kann bei Problemen denke ich nicht haftbar gemacht werden sondern der "Veranstalter" des ganzen... und das macht das Bundeswirtschaftsministerium.
Zum Problem: Vor´s Gericht zerren kannst ihn schlecht...
Ich würds einfach lassen oder mit ihm darüber reden und das er dir wenigstens ne Entschädigung zahlt oder so...
Zuletzt bearbeitet von bluedom am Fr 22.07.2005 07:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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beeviZ
Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.07.2005 07:36
Titel
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ouch! für son layout würd ich aber auch nich unbedingt geld bezahlen wollen. aber so sind die firmen. hauptsache billig. wies aussieht is erstmal egal.
schlag denen halt vor das du 2-3 neue entwürfe machst. wenns als sgmbh läuft (was auch immer das is) geh ich davon aus das es eh im zuge einer AG in der schule is oder so. Da kannste ihm die ja auch ruhig nach der schule machen und ihm weniger bzw garnix dafür berechnen oder so.
aber wenner nich will, willer nich. kannst ne ja verklagen und das geld für den designvorschlag einfordern, aber die kosten fürn anwalt werden vermutlich weitaus höher ausfallen als der zu erwartende gewinn
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