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Tinu
Threadersteller
Dabei seit: 15.02.2016
Ort: Bautzen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.02.2016 19:54
Titel Urheberrecht / Originaldateien / Kunde mit Entwurf |
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Liebes Team,
lange habe ich das Forum hier als stummer Gast verfolgt, nun habe ich mich angemeldet und auch gleich eine Frage.
Ich habe schon viel Denkanstöße hier zu den Themen gefunden, die mich gerade beschäftigen, aber dennoch ein paar offene Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da etwas weiterhelfen. Bisher hatte ich damit nie Probleme bzw. meine Kunden wollten sowas nicht. Ich fange mal an:
Ein Kunde von mir kommt mit "detailierten" Entwürfen um die Ecke und geht davon aus, dass damit der Preis gedrückt werden kann. Außerdem forderte er schon laut tönend, dass der die AI sowie die PSD Dateien haben will. So schaute ich auch aus der Wäsche.
Nun habe ich mich soweit belesen, dass Urheber derjenige ist, der das Werk erschafft. Nun habe ich im Urheberrecht mal recherchiert und bin über den sogenannten "Miturheber" gestolpert. Wie ist das nun, wenn ein Kunde nun mit, meinetwegen, Entwürfen um die Ecke kommt. Ist er dann ein Miturheber? Ich denke eigentlich nicht, weil letzendlich muss ich das alles noch übertragen, einarbeiten etc.
Dann habe ich auch schon gelesen, dass es Leute gibt, die die Originaldatein herausgeben, verlangen aber entsprechende Entlohnung. So und da schließt sich die nächste Frage an. Ich weiß, dass ich es nicht muss. Steht ja auch in meinen AGBs. Aber wenn der Kunde das vertraglich ausdrücklich wünscht und ich dem vielleicht stattgeben sollte, was verlangt man dann für seine Originaldateien? Ich habe da eher Bauchschmerzen, dass meine Originaldateien dann an einen "Hans Wurst" gegeben werden, der dann delitantisch darin rumhantiert und Mist vrauskokmmt. Letztendlich werbe ich ja auch dann damit und wenn dann eine Verhunzte Version davon auftaucht, fällt das auf meinen Namen zurück.
Ich habe nun schon relativ viel gegoogelt, aber so richtige Antworten habe ich nicht gefunden. Ich danke euch bereits jetzt für eure Mühe und Antworten.
Liebe Grüße
Tinu
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gjet
Dabei seit: 09.10.2008
Ort: Graz, Österreich
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.02.2016 21:39
Titel
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Hallo,
ich versuche einmal eine Antwort mit Disclaimer (das ist keine Rechtauskunft, etc...):
Erstmal unterscheiden:
Urheberrecht VS Nutzungsrechte VS Verwertunsrechte
Das Urherberrecht liegt m.E. tatsächlich beim Kunden, der einen detaillierten Entwurf bringt (wenn den nicht ein anderer Grafiker gemacht hat). Deine Arbeit müsste schon bedeutend mehr sein als nur die Vorlage zu vektorisieren, reinzuzeichnen und vielleicht ein paar Schriftarten oder Farben anzupassen. Das wird nicht die nötige "Schöpfungshöhe" erreichen.
Wenn er in den Nutzungsrechten auch Bearbeitung inkludiert haben möchte, ja dann tu ihm den Gefallen und verkaufe ihm dieses Recht, gib ihm die Dateien und du hast später keinen Ärger. Und häng das nicht groß als Portfolio-Arbeit auf deine Homepage, wenn zu befürchten ist dass später einer rumpfuscht... Er wird so oder so daran rumpfuschen oder einen anderen das nachbauen lassen.. und dann bleibt dir ein (vielleicht teurer) Rechtsstreit zu führen. Erspar dir das, verlang gutes Geld für die Daten und Rechte und schreib den Kunden ab... (meine Meinung!)
LG
Markus
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Tinu
Threadersteller
Dabei seit: 15.02.2016
Ort: Bautzen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.02.2016 08:06
Titel
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Lieber Markus,
danke für deinen Denkansatz. Eine rechtliche Auskunft verlange ich, um Himmels Willen, nicht. Es hilft mir vielmehr das Ganze aus einer anderen Perspektive noch zu sehen.
Danke noch mal!
Liebe Grüße
Tinu
Zuletzt bearbeitet von Tinu am Di 16.02.2016 08:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.02.2016 10:16
Titel
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Du kannst aber keine Nutzungs/Bearbeitungsrechte an etwas verkaufen, an dem du selbst keine Urheberrechte hast.
Offene Daten abgeben hätte ja auch den Zweck, das Änderungen vorgenommen werden können. Sonst würde der Verkauf von offenen Daten keinen Sinn machen. Aber im Zweifel immer lieber auf eine Rechtsberatung zurückgreifen.
Denn ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie es sich mit dem Urheberrecht an den Daten selbst (nicht Entwurf) verhält.
Vertraglich lässt sich das aber simple regeln. Du verkaufst die offenen Daten und verlangst dafür ca. 25% - 50% des gesamten Auftragsvolumens. Die Alternative wäre ja, er bekommt nur das Endprodukt in Form eine PDFs oder beispielsweise den Druck selbst.
Kopfzerbrechen würde ich mir keine machen was die Reputation angeht. Du kanns wie qjet schrieb auf die Referenz verzichten im Portfolio oder eben die Referenz mit dem Hinweis versehen, dass dein Kunde die Daten eigenständig weiter pflegt.
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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.02.2016 11:17
Titel
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Fernab von allen Gesetzen ... mein Bauchgefühl sagt: Lass die Finger davon! Wenn es so schon anfängt, ist der Ärger meist vorprogrammiert. Am Ende hat man mehr Trouble oder gar eine gerichtliche Auseinandersetzung an der Backe, als die Sache letzlich wert ist/war.
Daß der Kunde mit ausgereiften Daten/Entwürfen daherkommen lässt eigentlich nur einen Schluss zu ... da hat sich schon mal jemand die Finger verbrannt und jetzt soll sich der nächste dran versuchen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.02.2016 16:32
Titel
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Gedacht habe ich ich mir das auch... wollte aber keine weitere Verunsicherung stiften.
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Tinu
Threadersteller
Dabei seit: 15.02.2016
Ort: Bautzen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.02.2016 20:56
Titel
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Hallo Nefliete,
hallo Hison,
danke für eure Hinweise. Ja, ich hatte so was eben noch nie gehabt. Es kam noch nie ein Kunde mit so Ansage zu mir. Da schaut man schon ein bisschen blöde.
Ich denke, ich werde da einfacher diesen Weg gehen. Den Vertrag zwar durchziehen, aber dann die offenen Daten herausgeben und fertig ist die Laube. Habe da auch keine Lust auf Konfrontation.
Lieben Dank noch mal!
Liebe Grüße
Tinu
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 17.02.2016 10:05
Titel
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Viel Erfolg.
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