Autor |
Nachricht |
tipe
Threadersteller
Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 30.04.2008 08:41
Titel
|
|
|
Vielen Dank für die vielen Antworten..
Das hilft mir schon weiter.
alles was schwierig..
mal sehen!
dankeee
|
|
|
|
|
tipe
Threadersteller
Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 12:53
Titel
|
|
|
Hallo nochmal,
da ihr mir schon sehr geholfen habt, hier nochmal eine abschliessende frage zum thema:
wenn ich also diese ganzen faktoren zusammenzähle und sie dann mit dem zu zahlenden Betrag multipliziere, dann wird der Wert des Nutzungshonorars ermittelt..
wären dann eventuelle prozentuale Anteilrechte am Verkauf des Buches mit inbegriffen oder wie verstehe ich das? oder wird das auch nochmal dann separat aufgelistet? Wie hoch wäre da der Anteil in meinem fall?
vielen dank nochmal im voraus!!
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 13:02
Titel
|
|
|
du willst zu deinem nutzungshonorar auch noch anteile für jedes verkaufte buch?
|
|
|
|
|
tipe
Threadersteller
Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 13:04
Titel
|
|
|
ich möchte einfach nur wissen, ob ich dazu ein recht hätte---! habe keine ahnung davon.aber deine rethorische Frage hat mir ja schon die Antwort gegeben..
alles klar.
Zuletzt bearbeitet von tipe am Mi 07.05.2008 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
deliciious
Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 13:04
Titel
|
|
|
ich denke du hast damit die nutzungsrechte für das buch einschließlich dessen verkauf vergeben.
d.h. in dem von dir angegebenen zeitraum und dem angegebenen gebiet etc. pp. dürfen die mit den illus machen was sie wollen. wenn sie die illus aber zusätzlich in einem neuen buch oder in ner anzeige oder sonst wo verwenden wollen (und du dies über die vergebenen nutzungsrechte nicht vereinbart hast) müssen se die entsprechenden nutzungsrechte erst wieder bei dir einholen (d.h. dich dafür bezahlen).
es sei denn du hast die "ausschließlichen" nutzungsrechte vergeben, dann dürfen se deine illus verwenden wo se möchten. oder irre ich mich da?
generell ist zu sagen, wenn sie einen erheblichen gewinn erzielen durch deine arbeit, der vorab nicht zu erwarten war oder der auch gar nicht bestandteil des vertrags war (non-profit... nun auf einmal doch profit-projekt), dann hast du - so denke ich - selbst im nachhinein auf jeden fall recht auf angemessene bezahlung. was z.b. auch vor gericht zuspruch erhalten würde. (glaub seit 99 oder 2000 im gesetzbuch verankert?! kp xD)
beispiel:
du hast das erscheinungsbild für ebay gemacht. damals 1000 euro dafür genommen, weil kleines regionales projekt. nun ist ebay millionenschwer und benutzen noch iiimmer dein erscheinungsbild, für das du 1000 euro gekriegt hast. geh vorbei und hol dir deine paa millionen "angemessene bezahlung" im nachhinein sollte kein ding sein (fiktives beispiel hehe).
Zuletzt bearbeitet von deliciious am Mi 07.05.2008 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
tipe
Threadersteller
Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 13:06
Titel
|
|
|
vielen vielen dank für deine Antwort, deliciious!!
|
|
|
|
|
acvtvs
Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 07.05.2008 13:20
Titel
|
|
|
Wie immer sollte man das natürlich vorher in einem Vertrag klären. Ich räume in der Regel nur minimale Nutzungsrechte ein und glaube mich damit auf der sicheren Seite. Bei Nachdruck, übermäßigem Erfolg oder Expansion kann man dann ruhigen Gewissens noch einmal die Hand aufhalten (siehe Beispiel von deliciious).
Aber auch eine prozentuale Beteiligung am Verkauf ist wohl nicht unüblich …
Zuletzt bearbeitet von acvtvs am Do 08.05.2008 15:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
|
Verfasst Do 08.05.2008 11:42
Titel
|
|
|
Um später noch mal kassieren zu können, musst du die Nutzungsrechte nur eingeschränkt weitergeben - zeitlich und/oder räumlich.
Für ein Buch beispielsweise nur für die erste Auflage und nur für Deutschland. Dann könnest Du bei einer Auslandsauflage oder einem Nachdruck weiteres Geld kassieren. Bei einer zeitlichen Einschränkung darf die Illustration z. B. nur ein Jahr verwendet werden.
Hast Du aber alle Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt verkauft, bekommst Du nichts mehr.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
[Recht] Recht am Logo
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
Nutzungsrecht für Illustrationen
Exklusivrecht an Illustrationen
Recht am eigenen Bild vs. Recht am eigenen Gesicht
|
|