mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 28.04.2024 22:16 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: recht auf Prozente für illustrationen? vom 29.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> recht auf Prozente für illustrationen?
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
tipe
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.04.2008 08:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank für die vielen Antworten..
Das hilft mir schon weiter.
* Applaus, Applaus *
alles was schwierig..
mal sehen!
dankeee
  View user's profile Private Nachricht senden
tipe
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.05.2008 12:53
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo nochmal,
da ihr mir schon sehr geholfen habt, hier nochmal eine abschliessende frage zum thema:
wenn ich also diese ganzen faktoren zusammenzähle und sie dann mit dem zu zahlenden Betrag multipliziere, dann wird der Wert des Nutzungshonorars ermittelt..

wären dann eventuelle prozentuale Anteilrechte am Verkauf des Buches mit inbegriffen oder wie verstehe ich das? oder wird das auch nochmal dann separat aufgelistet? Wie hoch wäre da der Anteil in meinem fall?

vielen dank nochmal im voraus!!
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 13:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

du willst zu deinem nutzungshonorar auch noch anteile für jedes verkaufte buch?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
tipe
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.05.2008 13:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich möchte einfach nur wissen, ob ich dazu ein recht hätte---! habe keine ahnung davon.aber deine rethorische Frage hat mir ja schon die Antwort gegeben..
alles klar.


Zuletzt bearbeitet von tipe am Mi 07.05.2008 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 13:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich denke du hast damit die nutzungsrechte für das buch einschließlich dessen verkauf vergeben.
d.h. in dem von dir angegebenen zeitraum und dem angegebenen gebiet etc. pp. dürfen die mit den illus machen was sie wollen. wenn sie die illus aber zusätzlich in einem neuen buch oder in ner anzeige oder sonst wo verwenden wollen (und du dies über die vergebenen nutzungsrechte nicht vereinbart hast) müssen se die entsprechenden nutzungsrechte erst wieder bei dir einholen (d.h. dich dafür bezahlen).

es sei denn du hast die "ausschließlichen" nutzungsrechte vergeben, dann dürfen se deine illus verwenden wo se möchten. oder irre ich mich da?

generell ist zu sagen, wenn sie einen erheblichen gewinn erzielen durch deine arbeit, der vorab nicht zu erwarten war oder der auch gar nicht bestandteil des vertrags war (non-profit... nun auf einmal doch profit-projekt), dann hast du - so denke ich - selbst im nachhinein auf jeden fall recht auf angemessene bezahlung. was z.b. auch vor gericht zuspruch erhalten würde. (glaub seit 99 oder 2000 im gesetzbuch verankert?! kp xD)

beispiel:
du hast das erscheinungsbild für ebay gemacht. damals 1000 euro dafür genommen, weil kleines regionales projekt. nun ist ebay millionenschwer und benutzen noch iiimmer dein erscheinungsbild, für das du 1000 euro gekriegt hast. geh vorbei und hol dir deine paa millionen "angemessene bezahlung" im nachhinein *zwinker* sollte kein ding sein (fiktives beispiel hehe).


Zuletzt bearbeitet von deliciious am Mi 07.05.2008 13:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
tipe
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2008
Ort: Italien
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.05.2008 13:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

vielen vielen dank für deine Antwort, deliciious!!
  View user's profile Private Nachricht senden
acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.05.2008 13:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wie immer sollte man das natürlich vorher in einem Vertrag klären. Ich räume in der Regel nur minimale Nutzungsrechte ein und glaube mich damit auf der sicheren Seite. Bei Nachdruck, übermäßigem Erfolg oder Expansion kann man dann ruhigen Gewissens noch einmal die Hand aufhalten (siehe Beispiel von deliciious).

Aber auch eine prozentuale Beteiligung am Verkauf ist wohl nicht unüblich …


Zuletzt bearbeitet von acvtvs am Do 08.05.2008 15:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.05.2008 11:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Um später noch mal kassieren zu können, musst du die Nutzungsrechte nur eingeschränkt weitergeben - zeitlich und/oder räumlich.
Für ein Buch beispielsweise nur für die erste Auflage und nur für Deutschland. Dann könnest Du bei einer Auslandsauflage oder einem Nachdruck weiteres Geld kassieren. Bei einer zeitlichen Einschränkung darf die Illustration z. B. nur ein Jahr verwendet werden.
Hast Du aber alle Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt verkauft, bekommst Du nichts mehr.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen [Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
[Recht] Recht am Logo
[Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht?
Nutzungsrecht für Illustrationen
Exklusivrecht an Illustrationen
Recht am eigenen Bild vs. Recht am eigenen Gesicht
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.