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Thema: Nutzungsrecht für ein älteres Logo kalkulieren vom 18.10.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht für ein älteres Logo kalkulieren
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topgun45
Threadersteller

Dabei seit: 18.10.2011
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Verfasst Di 18.10.2011 19:22
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Nutzungsrecht für ein älteres Logo kalkulieren

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Hallo zusammen — der Threadtitel klingt ein bisschen dumm und ist nicht 100% treffend, allerdings habe ich eine knifflige Frage.

Ich habe vor einiger Zeit ein Logo für eine Firma erstellt, das für ein Internetprojekt auf der Webseite einer Community eingesetzt werden sollte. In der Testphase hat die Firma eine 500px breite JPG-Datei bekommen, um das Logo erst mal einzubauen und zu testen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als freischaffender Mediengestalter habe ich die Arbeitsstunden wie üblich abgerechnet.
Erst im späteren Rahmen sollte überlegt werden, wie und in welchem Rahmen die Nutzungsrechte aussehen, diese sind also auch noch nicht in die Rechnung mit eingeflossen — der volle Nutzungsumfang war damals noch nicht bekannt.

Zwischenzeitlich ist die Firma insolvent gegangen, doch heute bekam ich eine Mail von einem der Programmierer des Projekts, der damals für das Projekt eingekauft wurde (hat also auch auf Rechnungsbasis gearbeitet, steht sonst in keinem festen Arbeitsverhältnis zur Firma).

Dieser bat mich um die Nutzungsrechte des Logos, er möchte das Projekt jetzt selbst auf die Beine stellen und weiter führen. Darf ich ihm die Nutzungsrechte abtreten?

Mir geht es hier nicht um den Preis oder die Höhe der Nutzungsrechte, sondern lediglich darum, ob ich diese nun unabhängig vom Job, den ich ja für jemand anders gemacht habe, kalkulieren darf?
Im Prinzip liegen die Nutzungsrechte ja noch bei mir, aber ich weiß nicht, welche Rolle die andere Firma spielt?

Danke!!
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 18.10.2011 21:35
Titel

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Also läuft derzeit ein Insolvenzverfahren, das Unternehmen ist aber noch existent?
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topgun45
Threadersteller

Dabei seit: 18.10.2011
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Geschlecht: -
Verfasst Di 18.10.2011 22:59
Titel

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Nein, das Unternehmen ist platt seit ein paar Monaten.

Der Programmierer gehörte ja nie wirklich dazu — wurde nur, wie ich, eingekauft. Ihm gehört allerdings auch die Domain der Seite (sofern relevant).
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.10.2011 07:19
Titel

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warum macht ihr euch es nicht einfacher und entwickelt ein neues logo, das vielleicht ein paar ähnlichkeiten zum bisherigen aufweist. gerade wenn eine firma insolvent war weiss ich nich ob das ne tolle idee ist, mit dem selben namen / logo weiter machen zu wollen... * Keine Ahnung... *
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mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.10.2011 08:47
Titel

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Wenn Du der jetzt insolventen Firma keine ausschließlichen, sondern lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt hast, kannst Du das Logo jederzeit auch anders lizenzieren. Wenn Ihr über die Nutzungsrechte nichts konkretes vereinbart habt, dürftest Du der Firma kaum ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben. Etwas anderes könnte sich nur aus Deiner Vereinbarung mit der insolventen Firma ergeben. Dann würden deren Rechte aus dem Vertrag vom Involvenzverwalter wahrgenommen werden. Wenn es eine GmbH oder andere im Handelsregister eingetragene juristische Person war und diese im Handelsregister zwischenzeitlich gelöscht worden sein sollte, können diese vertraglich eingeräumten Rechte von niemanden mehr wahrgenommen werden. Im Ergebnis kannst Du dann wieder uneingeschränkt über das Logo verfügen.

Anders aber, wenn die insolvente Firma das Logo als Marke oder Geschmacksmuster eingetragen haben sollte und diese Schutzrechte im Rahmen der Insolvenz verwertet; d.h. an Dritte übertragen wurden.

@aUDIOfREAK: Warum die Entwicklung eines neues Logos einfacher sein soll, erschließt sich mir nicht. Oder redest Du von einem der billigen im Baukastensystem erstellten Fertiglogos auf den einschlägigen Logoplattformen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.10.2011 08:49
Titel

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mimimoma hat geschrieben:

@aUDIOfREAK: Warum die Entwicklung eines neues Logos einfacher sein soll, erschließt sich mir nicht. Oder redest Du von einem der billigen im Baukastensystem erstellten Fertiglogos auf den einschlägigen Logoplattformen?


ich meine damit eher, das eine bereits insolvent gegangene firma nicht unbedingt den besten ruf gebießt. ob man sich dann da dranhängen sollte oder lieber was eigenes auf die beine stellt - das ist die frage die man sich stellen muss.
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topgun45
Threadersteller

Dabei seit: 18.10.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 19.10.2011 12:35
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
mimimoma hat geschrieben:

@aUDIOfREAK: Warum die Entwicklung eines neues Logos einfacher sein soll, erschließt sich mir nicht. Oder redest Du von einem der billigen im Baukastensystem erstellten Fertiglogos auf den einschlägigen Logoplattformen?


ich meine damit eher, das eine bereits insolvent gegangene firma nicht unbedingt den besten ruf gebießt. ob man sich dann da dranhängen sollte oder lieber was eigenes auf die beine stellt - das ist die frage die man sich stellen muss.


Das ist mir ja quasi egal. Das Projekt war noch nicht so öffentlich, als das man es der Firma zurechnen würde.

mimimoma hat geschrieben:
Wenn Du der jetzt insolventen Firma keine ausschließlichen, sondern lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt hast, kannst Du das Logo jederzeit auch anders lizenzieren. Wenn Ihr über die Nutzungsrechte nichts konkretes vereinbart habt, dürftest Du der Firma kaum ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben. Etwas anderes könnte sich nur aus Deiner Vereinbarung mit der insolventen Firma ergeben. Dann würden deren Rechte aus dem Vertrag vom Involvenzverwalter wahrgenommen werden. Wenn es eine GmbH oder andere im Handelsregister eingetragene juristische Person war und diese im Handelsregister zwischenzeitlich gelöscht worden sein sollte, können diese vertraglich eingeräumten Rechte von niemanden mehr wahrgenommen werden. Im Ergebnis kannst Du dann wieder uneingeschränkt über das Logo verfügen.

Anders aber, wenn die insolvente Firma das Logo als Marke oder Geschmacksmuster eingetragen haben sollte und diese Schutzrechte im Rahmen der Insolvenz verwertet; d.h. an Dritte übertragen wurden.

@aUDIOfREAK: Warum die Entwicklung eines neues Logos einfacher sein soll, erschließt sich mir nicht. Oder redest Du von einem der billigen im Baukastensystem erstellten Fertiglogos auf den einschlägigen Logoplattformen?


Perfekt, das wollte ich hören.
Danke sehr!
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