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bgl-print
Threadersteller
Dabei seit: 27.02.2010
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2010 22:39
Titel Leidiges Thema: Nutzungsrecht Logo |
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Hallo!
Eine Bekannte von mir hat bei einem Grafiker ein Logo für ihre Firma erstellen lassen. Der Auftrag bestand darin, das Logo inkl. gewünschten Änderungen zu erstellen, für Web und Print (also auch hochauflösende). AGB hat die Firma nicht. Auf der Rechnung von 400.-€ stand dabei "Eine CD mit Logo-Grafiken wird zugeschickt". Dies ist bis heute (6 Monate her) nicht der Fall! Auf Nachfrage, wo den die CD bliebe, kommt zur Antwort "... für einen Betrag von 500€ treten wir das Copyright ab...".
Hat den meine Bekannte nicht das Recht, mit Ihrem Logo machen zu können was sie will? Ausser selbst. Änderungen vorzunehmen, da der Urheber ja der Grafiker ist. Aber müßte es meiner Bekannten nicht möglich gemacht werden, Ihr Logo selbst zu Benutzen, für Flyer, Visis etc...
Die Absicht des Grafikers ist uns schon bewußt, nur wenn meine Bekannte 2 Monate auf einen ENTWURF für Visis warten muss, hat sie leider auch keine Lust mehr, mit ihm weiterzuarbeiten.
Jemand Tips? DANKE!!
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2010 23:02
Titel
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Ihr habt das Logo bezahlt also solltet Ihr auch das Logo bekommen... üblich in einen universell einsetzbarem Vektor Format!
Genaue Rechtliche Sachen sagt Dir hier bestimmt noch einer da bin ich nicht so fit!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.07.2010 23:12
Titel Re: Leidiges Thema: Nutzungsrecht Logo |
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bgl-print hat geschrieben: | ... für einen Betrag von 500€ treten wir das Copyright ab...". |
1. Es gibt kein Copyright in Deutschland
2. Hier in Deutschland käme das dem Urheberecht gleich.
3. Das kann man aber nicht abtreten.
4. Höchstens Nutzungsrechte einräumen.
5. Aber wenn deine Bekannte für ein Logo inkl. der Daten auf CD bezahlt hat, weil das auch so auf der Rechnung stand, finde ich das eine ganz schöne Schweinerei von dem Grafiker, wenn der jetzt nochmal 500,- Euro dafür haben will.
6. Und diesen Grafiker kann man sich eh getrost in die Haare schmieren, weil wenn ich schon höre das ein Grafiker hier das Copyright bzw. das Urheberecht abtreten will, was ja nicht geht, weil das Urheberecht bis zum Tode immer beim Ersteller liegt (mal ganz abgesehen von der Schöpfungshöhe) und nicht verkäuflich ist, ist es mit der Kompetenz dieses Kollegen eh nicht weit her...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mo 19.07.2010 23:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 20.07.2010 00:18
Titel
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Wenn die Rechnung bezahlt wurde, dann sollte sich die Lieferung der CD (oder welches Datenaustauschmedium auch immer) einfordern lassen. Selbst wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde sehe ich sechs Monate nicht als zumutbar an, man stelle sich nur mal vor, es wäre nicht "nur" das Logo sondern eine Druckvorlage für eine bereits gebuchte Anzeige.
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Darkwing
Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.07.2010 00:30
Titel
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Also die CD ist nie angekommen, d.h. Sie hat bis heute kein Logo? Wenn ja: starkes Stück.
Hat es einen Dienstvertrag gegeben, oder alles "per Handschlag"?
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 20.07.2010 00:47
Titel
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Selbst im Falle von Handschlag …
Eine Rechnung zu erhalten und diese zu bezahlen ist in meinen Augen ganz locker eine übereinstimmende Willenserklärung.
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bgl-print
Threadersteller
Dabei seit: 27.02.2010
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.07.2010 15:31
Titel
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Hallo!
Erstmal Danke für Eure Antworten. Habe heute erfahren, dass es NIE einen schriftlichen Vertrag gegeben hat, alles nur per "Handschlag" (wie auf dem Lande "üblich"). Wie sollte meine Bekannte nun Vorgehen? Gleich nen Anwalt einschalten oder erst mal es im "guten" probieren? Mit welchen §§ kann sie den Grafiker den "einschüchtern"?
Danke!!!
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.07.2010 15:38
Titel
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Wenn Sie die 400,- EUR (gemäß der Rechnung) bereits bezahlt hat, dann schriftlich eine (angemessene) Deadline setzen, bis wann die CD da zu sein hat. Stichwort: Vertragserfüllung (wenn das mit der CD wirklich auf der Rechnung stand).
Wer möchte kann zum Thema "für 500 EUR ... Copyright blabla" die hier genannten Hinweise mit einstreuen.
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