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Thema: Nutzungsrecht Webdesign kalkulieren vom 01.08.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht Webdesign kalkulieren
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kagall
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2013
Ort: Wien
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.08.2013 15:10
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Nutzungsrecht Webdesign kalkulieren

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Hallo,

Ich habe für einen Kunden ein Screendesign entwickelt, initial wurde das Design für 2 Webseiten den Kunden verwendet und dementsprechend kalkuliert/abgerechnet. Die Nutzung wurde vertraglich auf diese beiden Kanäle beschränkt, der Anteil der Nutzungsrechte ist auf der Rechnung nicht extra aufgeführt, da ein Paketpreis vereinbart wurde.

Nun möchte der Kunde das Basisdesign auf weitere Unternehmenswebsites ausdehnen, plus zusätzliche Entwicklung diverser Seitenmutationen die ich auf Stundenbasis verrechnen werde.

Ich stehe nun vor der Aufgabe, einen konkreten Preis für die Nutzungsgebühr des bestehenden Basisdesigns für die zusätzlichen Kanäle zu kalkulieren. Kann mir hier jemand Anhaltspunkte geben, wie man das "fundiert" macht - ohne einen beliebigen Betrag zu nennen? Ich weiß daß es da von der deutschen AGD gewisse Formeln gibt, bin aber unschlüssig ob sich das auch so bei Websites verhält, weiters geht es um Österreich.

Wäre sehr dankbar für ein paar Tipps!
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 01.08.2013 15:35
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Wie hast Du denn das Nutzungsrecht für die zwei original Seiten kalkuliert?
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Do 01.08.2013 17:55
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Möchtest du jetzt wissen, wie du im Nachhinein dein Honorar für das Basisdesign berechnest, weil du es im Angebot alles zusammen gefasst hast? Wenn es nicht klar definiert ist, wie hoch der Anteil Werkhonorar und der Anteil Nutzungsrechte ist, geht der Gesetzgeber von 50/50 aus. So habe ich es mal gelesen und mehrfach von Kollegen gehört.

Du würdest also mit der Hälfte der ersten Summe weiter rechnen.

Deswegen ist es manchmal durchaus sinnvoll, die Summe aufzuschlüsseln. Nämlich dann, wenn die Summe für die Rechte geringer ist als die für die Arbeit.


Zuletzt bearbeitet von am Do 01.08.2013 17:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
kagall
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2013
Ort: Wien
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.08.2013 09:29
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die Initialsumme war auch bewusst nicht aufgeschlüsselt, da die Gesamtkosten bei realer Nutzungsrechteberechnung den Budgetrahmen gesprengt hätten, ein Problem das ja durchaus öfter mal auftritt.
Die 50/50 Regel ist mir neu und ein guter Tipp, danke.
Wie verfahrt ihr generell mit Nutzungsrechten bei Websites? Ist ja eigentlich immer weltweit und exklusiv - demzufolge für "normale Kunden" wie etwa mittelständische Unternehmen nicht bezahlbar. Da geht es ja eher darum: Hier sind 5000€, was können wir darum bekommen?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.08.2013 09:34
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Es gibt doch nirgendwo ein Gesetz, das dir vorschreibt welche Summen du nehmen musst. Es sind lediglich Richtlinien. In wie weit du davon abweichen möchtest ist deine ureigene unternehmerische (!) Entscheidung.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 02.08.2013 10:47
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Wenn es 5.000,- gibt für alles, also inkl. Nutzung, schaust du, was du dann noch leisten kannst, wenn die Summe für die Nutzung recht hoch sein müsste, weils weltweit ist und so.

Sprich wenn meinetwegen 2/3 der 5.000,- für die Nutzung draufgehen würden, kannst du mit einem Drittel arbeiten. Das wird wohl knapp. Also versuchen, alles einfach zu halten, Korrekturschleifen begrenzen, Material vom Kunden verlangen, nicht noch selber Fotos suchen und kaufen müssen, sowas eben.

Aber die Zahlen sind nicht in Stein gemeisselt, die berechnest du jedes Mal neu und passt sie individuell an. Nur dein Stundensatz sollte nicht schwanken. Mach für deine Arbeit ein Pauschalhonorar, wenn du dann etwas länger brauchst, ist es dein Problem.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 02.08.2013 10:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
kagall
Threadersteller

Dabei seit: 01.08.2013
Ort: Wien
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.08.2013 13:06
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kar gibt es kein gesetz, das ist ja das schwierige, denn meinen stundensatz und dementsprechendes entwurfshonorar kann ich ja ohne probleme fundiert argumentieren, ein fiktiv festgelegtes nutzungshonorar aber eben nicht, darum ja die ganze grüblerei.
merci allseits!.
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