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Thema: Nutzungsrecht Prospektlayout vom 21.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht Prospektlayout
Autor Nachricht
tripledad
Threadersteller

Dabei seit: 21.04.2006
Ort: Mönchengladbach
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.01.2007 10:03
Titel

Nutzungsrecht Prospektlayout

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Hallo Gemeinde,

Vielleicht könnte ich hier mal eine Auskunft bekommen.
ich habe vor ca. 2 Jahren für meine Firma, in der ich Teilhaber war Prospekte entworfen.
Wie das mit Geschäftspartnern manchmal so ist, sind wir recht unsauber auseinandergegangen.
Die Fa. existiert noch und will die layouts auch weiter nutzen.
Nun sollen die Layouts zum Update an eine Druckerei gegeben werden, die Änderungen vornimmt
und dann geht das Ganze als Katalog 2007 in den Druck.

ich bin damit eigendlich nicht einverstanden.
Liegt das Urheberrecht immernoch bei mir ????
Es gibt keinerlei Verträge, da ich als damaliger Teilhaber die Prospekte ja für die "eigene Firma"
erstellt habe. Sind die Rechte damit auch an die Firma übergegangen oder liegen die Rechte bei
mir als private Person ???

Wer kann da helfen ?

Grüße

Ralf
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.01.2007 13:22
Titel

Re: Nutzungsrecht Prospektlayout

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tripledad hat geschrieben:

Wer kann da helfen ?


rechtsverbindlich wohl nur ein anwalt der sich auf urheberrecht und so zeuch spezialisiert hat.
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.01.2007 14:14
Titel

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Das Urheberrecht ist nicht veräußerbar, bleibt also immer beim Urheber. Veräußerbar sind aber die Nutzungsrechte. Und wenn ich in Diensten eines Unternehmens stehe und für dieses Unternehmen gestalterische Tätigkeiten vornehme, so liegt es in der Natur des Dienstverhältnisses, dass ich dem Unternehmen damit die Nutzungsrechte meiner Werke einräume. Wofür sonst bekäme ich denn Gehalt?
Was Änderungen an meinen Werken anbelangt, so ist die Frage deutlich schwieriger zu beantworten. Hier würde ich tatsächlich einen Anwalt zu Rate ziehen (wenn es sich denn lohnen sollte). Wenn Mehrfachnutzungen, Änderungen usw. allerdings immer üblich waren, so dürfte auch dieses mit dem Gehalt abgegolten worden sein – auch wenn kein Vertrag vorliegt. Aber das ist nur eine Mutmaßung von mir.
Ohnehin greift das Urheberrecht nur, wenn eine entsprechende schöpferische Höhe erreicht wurde. Das ist beileibe nicht bei jedem Layout oder Logo der Fall. Wenn diese schöpferische Höhe nicht erreicht ist, solltest du schlagartig aufhören, dich zu ärgern, es gibt nämlich keinen Grund.
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peta

Dabei seit: 03.02.2005
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 03.06.2007 13:55
Titel

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Hallo!

ein ähnlicher Fall spielt sich bei mir ab:

Kunde/Bekannter veranstaltet jedes Jahr eine Messe.
Nun sollte ich ihm die Plakate fertigen, d.h. aktuelle
Daten und Werbepartner erfassen und alles in den Druck geben.

Die alte Datei / Vorlage habe ich -nachdem er mit dem bisherigen Grafiker gesprochen hatte-
von diesem direkt per Mail als *.jpg (nicht schön aber...) bekommen - ohne Hinweise, etc.

Nun scheint es da Trouble zu geben, ...

Meiner - vermutlich naiven- Meinung nach, ging ich davon aus, dass die beiden alles geklärt hätten..
Häng ich da jetzt mit drin?

Eine kleine Richtungsweise würde mich freuen / oder auch nicht *zwinker*

Danke!
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.06.2007 09:21
Titel

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Das kommt drauf an ...

    1. Greift das Urheberrecht überhaupt? Also ist die schöpferische Höhe überhaupt erreicht ... das können nur Gerichte klären.
    2. Hatte der andere Grafiker vielleicht einen Passus in seinen AGB, dass das Urheberrecht auch dann zur Anwendung kommt, wenn die schöpferische Höhe nicht erreicht wird? Das kann durch einen Blick in seine AGB geklärt werden.
    3. Hast du einen Passus in deinen AGB, der "die Schuld" immer auf den Kunden schiebt, der also klar stellt, dass Dateien, Vorlage usw., die du vom Kunden erhalten hast, auch von diesem verwendet werden dürfen?
    4. Wird dir hier keiner wirklich helfen können, da niemand das Gespräch deines Kunden mit dem anderen Grafiker kennt. Auf welchem Kenntnisstand war der andere Grafiker? Dass du dich wegen der Nutzungsrechte mit ihm in Verbindung setzt?

Wahrscheinlich kannst du dich aber entspannt zurück lehnen, denn der Streit dürfte sich zwischen deinem Kunden und dem anderen Grafiker abspielen. Denn dort musste (eigentlich) geklärt werden, welche Nutzungsrechte der Grafiker mit dem Auftrag eingeräumt hatte. Und offensichtlich wird gerade versucht, genau dies zu klären ... aber genau kann dir das niemand sagen. Kunden verstehen nur selten, dass ihnen lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Sie meinen meist, das Logo, Plakat usw. gehört ihnen und sie können nun damit machen, was sie wollen. Und da können nur Hellseher sagen, welcher Streit sich entwickeln kann.


Zuletzt bearbeitet von grafix am Mo 04.06.2007 09:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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peta

Dabei seit: 03.02.2005
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.06.2007 11:04
Titel

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Danke für deine ausführliche Meinung grafix!

Zur Zeit diskutieren die beiden mit einander.
"Er" (also ich) hätte das doch wissen müssen...<-- Schuld!

Auweia!

Ich bin gespannt wohin das geht.
Und gelernt habe ich schon jetzt jede Menge daraus!

Das was ich schon oft gelesen habe und -eigentlich- auch tue:
alles schriftlich fest halten.
Jo!

"wenn man als Studi einen job tut"


Zuletzt bearbeitet von peta am Mo 04.06.2007 11:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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