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Thema: Nutzung von Referenzen nach dem Ausscheiden aus Unternehmen vom 16.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzung von Referenzen nach dem Ausscheiden aus Unternehmen
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Hänschenklein
Threadersteller

Dabei seit: 16.02.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2011 12:31
Titel

Nutzung von Referenzen nach dem Ausscheiden aus Unternehmen

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Ich weiß: das Thema kann mir nur ein Anwalt zu nahezu 100% rechtssicher beantworten. Soviel ist mir das Thema aber nicht wert und ich denke bei 20k+ Benutzern wird es vielleicht den einen oder anderen geben der bereits mit ähnlichem konfrontiert war und mir zumindest sein gefährliches Halbwissen, seine Erfahrungen und vielleicht sogar den einen oder anderen Gesetzesparagraphen nennen kann. Ich brauche nur ein paar Denkansätze mit denen ich Google und vielleicht einige Rechts-Bücher füttern könnte.

Folgende Situation.
Ich war geschäftsführender Gesellschafter einer Software-GmbH mit 33,3% eigenen Anteilen. Nachdem ich kürzlich dort ausgeschieden bin, würde ich nun gern auf meiner persönlichen Seite (mit gewerblichem Hintergrund (Einzelunternehmer!)) die Projekte, die ich in der Zeit meiner dortigen Beschäftigung federführend geleitet habe, als Referenz anführen. Dabei möchte ich noch nicht einmal für jede Referenz eine eigene Unterseite anlegen, sondern nur einen allgemeinen Unterpunkt unter Referenzen der lautet "XY GmbH", auf der ich kurz alle Projekte erwähne die während meiner Zeit dort in meine Zuständigkeit gefallen sind inkl. jeweils einem Screenshot und einem Zweizeiler was dort meine Aufgaben waren.

Dabei wird dort nichts erwähnt, was nicht auch auf der Referenz-Seite des Unternehmens (auch noch nach meinem Ausscheiden) erwähnt wird. Betriebsgeheimnisse würden also nicht an die Öffentlichkeit geraten. Simpel auf diese externe Seite verlinken möchte ich aber auch nicht, da dort auch Projekte gezeigt werden deren Verantwortung ich nicht hatte, die scheiße sind und mit denen ich nicht in Verbindung gebracht werden möchte. Ich möchte mir sozusagen die Rosinen rauspicken *zwinker*

Arbeitsvertraglich ist nichts dergleichen geregelt und nirgendwo steht geschrieben, dass ich die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erstellten Projekte nicht darüber hinaus als Referenz nutzen darf. Auch im Aufhebungsvertrag wird darüber kein Wort verloren. Ich galt damals als selbstständig und stand in der vollen Verantwortung der Projekte. Eine Konkurrenzklausel, die besagt das ich nach meinem Ausscheiden nicht für Konkurrenz arbeiten oder in der gleichen Branche tätig sein darf gab es, wurde aber mit dem Aufhebungsvertrag aufgehoben.

Es gibt lediglich die mündliche informelle Aussage "wir wollen nicht, dass du die Referenzen auf deiner Seite zeigst". Nun interessiert mich eben ob mich das kalt lassen kann weil denen die Rechtsgrundlage fehlt mir das zu verbieten oder ob ich das tatsächlich ernster nehmen sollte.

Wäre ich normaler Angestellter gewesen wäre ich mit sowas ja vorsichtig und würde sagen das Unternehmen hat mich in der Hand. Da ich aber selbst Mit-Gesellschafter war und auch alleinvertretungsberechtigt, selbstständig und im Prinzip alle Freiheiten der Welt hatte, wüsste ich ehrlich gesagt nicht, warum mir die Gesellschaft nun verbieten können sollte die Arbeit, die ganz klar in meine Verantwortung fiel, nach meinem Ausscheiden, nutzen zu dürfen.

Also:
Konkurrenzklausel fällt raus
Betriebsgeheimnis fällt raus

Wie siehts mit Urheberrechten aus? Was gibt es noch, weswegen man probieren könnte mir an den Karren zu pissen?

Gruß
Johannes
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2011 12:55
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Die Nutzungsrechte liegen doch weiterhin bei der Gesellschaft.

Aus der bist Du ausgeschieden.

Ergo keine Nutzungsrechte mehr.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 16.02.2011 12:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:00
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Layouts zu zeigen bestimmt nicht. Aber redaktionell sie zu erwähhen und ggf. einen Link zu erstellen, kann man dir nicht verbieten.
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Hänschenklein
Threadersteller

Dabei seit: 16.02.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2011 13:08
Titel

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Ja. Aber was heißt denn Nutzungsrechte in dem Zusammenhang? Ich nutze ja im Grunde genommen die erstellten Anwendungen nicht mehr sondern erwähne lediglich den Kundennamen im Zusammenhang mit meiner Geschäftsführertätigkeit.

Einzig die Verwendung von Screenshots sehe ich rechtlich noch halbwegs kritisch.

Aber ich hab doch in verantwortlicher Position der XY GmbH für Kunden A, B und C gearbeitet und möchte genau das erwähnen. Das ist ja jetzt kein riesen Betriebsgeheimnis was ich da ausplaudere. Ich kann doch auch ohne rechtliche Konsequenzen in meinem Xing Profil oder auf meiner Website erwähnen für XY GmbH gearbeitet zu haben. Mir erschließt sich die rechtliche Grundlage nicht, warum ich nicht in dem Zusammenhang auch erwähnen darf, das die XY GmbH auch für die ABC GmbH, die DEF GmbH und die GHI AG gearbeitet hat und man dafür verantwortlich war. Ich wüsste nicht wo die Nutzungsrechte von irgendwem dort berührt werden sollten.

Es gibt doch z.B. auch zahlreiche Agenturen die erwähnen für die 123 GmbH eine Anzeigenkampagne gestaltet zu haben und das die 123 GmbH zum ABC Konzern gehört. Ich glaube nicht, dass der Konzern dann dagegen vorgehen könnte weil er irgendwelche Nutzungsrechte verletzt sieht.

Für mich ist das, wenn auch in nem ganz anderen Maßstab, in etwa so, als würde man Ferdinand Porsche wenn er bei Porsche ausgestiegen wäre, das Recht genommen haben zu behaupten er hätte an der Entwicklung der Porsche Modelle X, Y und Z mitgewirkt. Ist sowas rechtlich machbar? Es handelt sich doch immerhin um harte Fakten, oder?

//edit:
was Nimroy sagt und ich oben erwähnte: eigentlich sollte nur die Verwendung von Screenshots kritisch sein. Die bloße Erwähnung des Kundennamens, solange wir nicht für den Secret Service oder den BND gearbeitet haben, sollte doch kein geltendes Gesetz dieses Staates tangieren.


Zuletzt bearbeitet von Hänschenklein am Mi 16.02.2011 13:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.02.2011 13:14
Titel

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Zitat:
Es gibt lediglich die mündliche informelle Aussage "wir wollen nicht, dass du die Referenzen auf deiner Seite zeigst". Nun interessiert mich eben ob mich das kalt lassen kann weil denen die Rechtsgrundlage fehlt mir das zu verbieten oder ob ich das tatsächlich ernster nehmen sollte.


ich denken genau das kann dir ein anwalt sagen. was meinst du denn was ein anwalt für diese frage nehmen würde?
meiner macht sowas kostenlos und dauert vlt 10min seiner zeit... fragt doch einfach mal Lächel
 
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 16.02.2011 13:14
Titel

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Aber du möchtest doch genau diese Screenshots zeigen, also wird das für dich ein Problem. Normalerweise ist es so, alles was für eine Firma erstellt wurde, ist Eigentum selbiger. Sprich die Nutzungsrechte liegen bei der Firma. Frag doch einfach nach, ob du die Screenshots nutzen darf, das wird doch möglich sein * Keine Ahnung... *
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:25
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Re: Nutzung von Referenzen nach dem Ausscheiden aus Unterneh

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Hänschenklein hat geschrieben:
Es gibt lediglich die mündliche informelle Aussage "wir wollen nicht, dass du die Referenzen auf deiner Seite zeigst".

Gibt es dafür einen Grund? Habt ihr euch im Streit getrennt?
Normal ist so eine Ansage nämlich nicht.

Aber letztendlich wirst du einen Anwalt fragen müssen.
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Hänschenklein
Threadersteller

Dabei seit: 16.02.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.02.2011 13:26
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Illumaus hat geschrieben:
Aber du möchtest doch genau diese Screenshots zeigen, also wird das für dich ein Problem. Normalerweise ist es so, alles was für eine Firma erstellt wurde, ist Eigentum selbiger. Sprich die Nutzungsrechte liegen bei der Firma. Frag doch einfach nach, ob du die Screenshots nutzen darf, das wird doch möglich sein * Keine Ahnung... *


Nein. Sie wollen es übrigens nicht. Die (mündliche) Aussage war sinngemäß: "Und wir wollen nicht das du Referenzen von uns auf deiner Seite zeigst". Aber wie gesagt: davon steht nichts im Aufhebungsvertrag. Wohl aber der Paragraph: Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Netfliete: ich hab keine Ahnung was so ein Anwalt dafür nimmt. Da er um eine konkrete Aussage dazu treffen zu können aber die entsprechenden kompletten Verträge braucht (Gesellschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag) wird das, wenn man nach BRAO abrechnet, sicher nicht ganz günstig. Meine letzte Rechtsberatung (Erstgespräch + Folgetermin) in einem anderen Fall hat mich 300 Euro gekostet. Das ist mir, nur um die Frage zu klären ob ich Screenshots zeigen darf oder nicht, ehrlich gesagt zu teuer.

Was die redaktionelle Erwähnung der Kunden angeht inkl. Link, da dürften wir uns einig sein dass das kein Problem sein sollte, ja?
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