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Autor |
Nachricht |
Hänschenklein
Threadersteller
Dabei seit: 16.02.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:29
Titel Re: Nutzung von Referenzen nach dem Ausscheiden aus Unterneh |
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SL-Design hat geschrieben: | Gibt es dafür einen Grund? Habt ihr euch im Streit getrennt?
Normal ist so eine Ansage nämlich nicht.
Aber letztendlich wirst du einen Anwalt fragen müssen. |
Nicht unbedingt im Streit. Wirklich freundschaftlich war es aber auch nicht. Wir reden noch miteinander wenn wir uns sehen, werden aber sicher kein Business mehr miteinander machen.
Das macht das ganze ja so schwer. Wäre es freundschaftlich(er) auseinander gegangen könnte ich sicherlich einfach fragen. So würde ich es drauf anlegen und mich den rechtlichen Konsequenzen stellen müssen. Denn begeistert sein wenn ich es nach dieser Aussage trotzdem tue, werden sie denke ich nicht.
Illumaus hat geschrieben: | Aber du möchtest doch genau diese Screenshots zeigen, also wird das für dich ein Problem. Normalerweise ist es so, alles was für eine Firma erstellt wurde, ist Eigentum selbiger. Sprich die Nutzungsrechte liegen bei der Firma. Frag doch einfach nach, ob du die Screenshots nutzen darf, das wird doch möglich sein |
Ja. Das mag für Angestellte gelten. Ich war wie gesagt Mit-Eigentümer der Firma und hatte somit auch Mit-Eigentum an den Nutzungsrechten. Doof im Nachhinein: da ich alleinvertretungsberechtigt war, hätte ich mir vermutlich ohne Wissen der anderen beiden eine Nutzungsgenehmigung ausstellen können. Das habe ich versäumt.
Ich denke ich werde es so machen wie erwähnt, nämlich das ich die Kunden redaktionell nenne, dafür aber auf Screenshots verzichte.
Zuletzt bearbeitet von Hänschenklein am Mi 16.02.2011 13:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:35
Titel
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Hm, ich versuche mir gerade die Situation vorzustellen, in dem der Verbotssatz gefallen ist.
Ich hätte da sofort gefragt, warum.
Hast Du auf das verbale Referenzverbot überhaupt nicht reagiert und gibt es dafür noch zusätzliche Zeugen?
Wenn nicht, müssen sie Dir erstmal das Verbot nachweisen?
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Hänschenklein
Threadersteller
Dabei seit: 16.02.2011
Ort: Düsseldorf
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:41
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Hm, ich versuche mir gerade die Situation vorzustellen, in dem der Verbotssatz gefallen ist.
Ich hätte da sofort gefragt, warum.
Hast Du auf das verbale Referenzverbot überhaupt nicht reagiert und gibt es dafür noch zusätzliche Zeugen?
Wenn nicht, müssen sie Dir erstmal das Verbot nachweisen? |
Ich hatte die Referenzen bereits drauf auf meiner Seite. Wie gesagt: 3 Zeilen das ich für das Unternehmen als Geschäftsführer tätig war + Nennung meiner Schlüsselkunden mit jeweils 1-2 Screenshots. Das alles auf einer Unterseite die mit dem Firmenname betitelt war. Bei unserem letzten Gespräch fiel dann so ziemlich wortwörtlich die Aussage: "Achso, und nimm bitte unsere Referenzen von Deiner Website. Mündlich in Vorstellungsgesprächen kannst du das gern erwähnen, aber nicht auf der Website."
Ich hab es, um Streit erstmal aus dem Weg zu gehen dann auch gemacht. So im Nachhinein denke ich mir aber: warum sollte ich das tun?!
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.02.2011 13:56
Titel
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Hänschenklein hat geschrieben: | Ich hab es, um Streit erstmal aus dem Weg zu gehen dann auch gemacht. So im Nachhinein denke ich mir aber: warum sollte ich das tun?! |
Wenn dir die optischen Referenzen wichtig sind, stell sie wieder auf deine Website und lass es draufankommen.
Was die Gegenseite dann unternehmen kann, wird dir aber nur ein Anwalt beantworten können.
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