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Thema: mal wieder: kunde will nicht zahlen vom 22.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> mal wieder: kunde will nicht zahlen
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.03.2008 15:26
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da.meiki hat geschrieben:
Hallo an alle,
habe da ein ähnliches problem, (geht aber bei mir um fyler und Poster) allerdings habe ich den EMAIL verkehr mit Angebot und Preisen!
Die bestätigung auf das Angebot leider nur mündlich! Die Plakate und Flyer wurden aber angenommen und verwendet!

Kennt sich da jemand aus? Danke schon mal für die Hilfe!

mfg

meiki


[x] schriftliches angebot
[x] Abnahme & Verwertung der Arbeiten durch den Kunden
[x] Rechnung mit Fristnennung (?)
[ ] Mahnung
[ ] Anwalt/Mahnverfahren.

* Keine Ahnung... *
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.03.2008 15:40
Titel

Re: mal wieder: kunde will nicht zahlen

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DaMasdR hat geschrieben:
Hallo!


ich habe schon ein paar beiträge durch gelesen auf der suche nach lösung meines problems, aber wirklich geholfen hat
mir keiner. deswegen mache ich einen neuen thread auf.
ich habe mich vor ein paar monaten nebenberuflich selbständig gemacht (webagentur), nebenberuflich weil ich selber
noch studiere.


nun das problem:


nun hat ein kumpel von mir, mir einen "kunden" vermittelt. es ging um die erstellung einer internetseite. ich habe dem
potentiellen gesagt für ihn würde es ca. 500-600€ kosten, weil er eben mit meinem kumpel so gut befreundet ist. (am
ende habe ich ihm verbindlich 500€ gesagt)

dann kam er zu einem gespräch bei dem mein kumpel auch anwesend war. dort habe ich ihm eine grobe inhaltliche
strukturierung und layout-struktur präsentiert.

nach diesem termin habe ich zwei designs entworfen und diese ihm zukommen gelassen. mittlerweile passt ihm das
alles nicht mehr (warum kommt unten) und er will überhaupt nichts haben. Dazu habe ich noch sein aktuelles logo (nur
als jpg vorhanden) in illustrator als vektor logo entwickelt. dieses jedoch nicht als vektor sondern pixelgrafik
hochgeschickt. die vektorgrafik hätte er bekommen wenn der auftrag bezahlt worden ist.

in der zwischenzeit hatte er sich mit einem andern webdesignern getroffen, ihm meine entwürfe gezeigt, worauf dieser
nur gemeint hat: "das ist zu teuer, lass das lieber, der hats nicht drauf".

jedoch hatte dieser mensch keine ahnung vom auftragsumfang.
denn zum design kam noch monatliche analyse der besucherzahlen sowie eine suchmaschinenoptimierung(on-page,
geo-optimierung sowie einen aufnahmeantrag bei google und co).

dieser webdesigner hat ihm halt irgnwie nen floh ins ohr gesetzt und damit mir nen kunden verjagt. eiskalt.


meine frage ist nun:

habe ich überhaupt anspruch meine arbeitszeit die ich reingesteckt habe bezahlt zu bekommen?
das wären dann ca 180€.

schriftlich existiert leider gar nix. dafür mündlich jedoch. er hat mir am telefon mal gesagt mir auf jeden fall schon mal
geld überweisen zu wollen für meine bisherige (da hatte er mit dem anderen webdesigner noch nich geredet), das
haben 2 kumpels gehört, weil das telefon auf laut war.

dazu kommt noch, dass er mir mal am telefon gesagt hat (auf meine frage ob ich nun denn den auftrag sicher habe)
"ja das kann man schon so sagen".

wie gesagt schriftlich existiert nix. worüber ich mich mittlerweile sowas von aufrege und auch schon einen termin mit
rechtsanwalt ausgemacht habe um verträge erstellen zu lassen. für die zukunft, damit sowas nicht mehr vorkommt.



seiner meinung nach gelten die beiden entwürfe und die grobe stukturierung als "angebot" und sind damit für ihn
rechtlich nicht bindend.

das wort "angebot" habe ich jedoch NIE erwähnt.

meiner meinung nach ist mit "angebot" gemeint: ich sage ihm was er für einen bestimmten preis kriegt. und das habe
ich ja. erst dann habe ich die entwürfe gemacht.
die beiden entwürfe sind ja shcon teil des leistungsumfangs. und müssen damit bezahlt werden.



hoffe mir kann jmd helfen, sorry dass ich soviel geschriebn habe, aber bevor ich irgnwas nachtragen muss. *zwinker*


mit vielen freundlichen grüßen


wie kann man mit 21 noch so weltfremd sein und immernoch an das gute im menschen glauben?

allein wie du den hergang schon beschreibst klingts nach ganz großen kindergarten.

lern einfach für die zukunft das man eben alles schriftlich macht und keinen finger rührt bevor der kunde verbindlich den auftrag erteilt hat.
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
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Verfasst So 16.03.2008 15:49
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@ pcfan - les mal ein paar seiten weiter - mittlerweile gehts um einen anderen grünschnabel.


kinners neee - das posten kannst dir doch eigentlich sparen -immer wieder der gleiche fehler (jetzt nicht du - allgemeinbezogen), und dann kommst du an "ich konnte hier noch keine lösung finden"

klar kannst du das nicht, weil du's einfach verbockt hast - hinterher ist man eben imer schlauer. Mädchen!
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 16.03.2008 16:49
Titel

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plasticangel hat geschrieben:

kinners neee - das posten kannst dir doch eigentlich sparen -immer wieder der gleiche fehler (jetzt nicht du - allgemeinbezogen), und dann kommst du an "ich konnte hier noch keine lösung finden"

klar kannst du das nicht, weil du's einfach verbockt hast - hinterher ist man eben imer schlauer. Mädchen!


Bezogen aud da.meiki sehe ich keinen Grund für so eine Aussage, da es ein schriftliches Angebot gab, dass vom Kunden angenommen wurde. Wenn beim Angebot nicht geschludert wurde, gibt es da wenig zu deuteln - eine schriftl. Auftragsbestätigung ist nicht zwingend notwendig um einen Vertrag abzuschliessen.

Wie auch immer - ich empfehle einen Anwalt zu konsultieren wenn der Kunde auf Mahnungen nicht reagiert - hier gibt es keine vernünftige Beratung sondern Halbwissen.


Zuletzt bearbeitet von remote am So 16.03.2008 16:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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da.meiki

Dabei seit: 16.03.2008
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Verfasst So 16.03.2008 21:58
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hallo und danke schon mal

alle emails sind mit briefkopf+logo von mir ... also eigentlich ein richtiges angebot!
die ware wurde ja an den kunden auch ausgeliefert und angenommen!
die 1 zahlungserrinerung ist schon unterwegs! danach seh ich weiter!

mfg

da.meiki
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Mark-Korb

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Verfasst Mo 17.03.2008 00:27
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E-mail ist nicht wirklich beweiskräftig. Ist in keinem Fall mit was schriftlichem zu vergleichen weil es bei dir ist zu Beweisen das der Kunde das bekommen hat.

Allerdings hat er die Ware augenscheinlich angenommen. Womit vermutlich jedes Gericht das als Eingeständnis der Bestellung werten würde. Höchstens der Preis wär da strittig.

Keine Rechtsberatung.
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