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Thema: Mahnung kommt nicht an vom 07.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mahnung kommt nicht an
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Verfasst Mi 08.12.2010 14:23
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netnite hat geschrieben:
Auch falsch.

Der Mahnbescheid ist quasi die erste Instanz des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der zweite Schritt ist dann der Vollstreckungsbescheid, danach kann man die Sache zum Gerichtsvollzieher abgeben.



dann isses doch richtig.
Gerichtliches Mahnverfahren wird eingeleitet (also die erste Instanz) und am Ende Zwangsvollstreckt der Gerichtsvollzieher. Wenn kein Widerspruch kommt.

Ich hab das Spielchen mittlerweile ein paar mal gemacht. Ma sehen obs wirklich zum Widerspruch kommt. Frage und Thema sind geklärt. Thx
 
netnite

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Verfasst Mi 08.12.2010 15:51
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Der Vollstreckungsauftrag ist nicht gleich Gerichtsvollzieher. Den kannst du nach erfolgreichen Vollstreckungsauftrag losschicken.
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Verfasst Mi 08.12.2010 16:02
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netnite hat geschrieben:
Der Vollstreckungsauftrag ist nicht gleich Gerichtsvollzieher. Den kannst du nach erfolgreichen Vollstreckungsauftrag losschicken.

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