Der Mahnbescheid ist quasi die erste Instanz des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der zweite Schritt ist dann der Vollstreckungsbescheid, danach kann man die Sache zum Gerichtsvollzieher abgeben.
dann isses doch richtig.
Gerichtliches Mahnverfahren wird eingeleitet (also die erste Instanz) und am Ende Zwangsvollstreckt der Gerichtsvollzieher. Wenn kein Widerspruch kommt.
Ich hab das Spielchen mittlerweile ein paar mal gemacht. Ma sehen obs wirklich zum Widerspruch kommt. Frage und Thema sind geklärt. Thx
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