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Thema: Mahnung kommt nicht an vom 07.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Mahnung kommt nicht an
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Verfasst Di 07.12.2010 13:10
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Mahnung kommt nicht an

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Hi Leute,

ma ne kleine Frage:

Projekt fertig - Rechnung raus, Kunde zahlt nicht.
Mahnung per Einschreiben kommt zurück nach einer Woche
weils nicht im Postfach abgeholt wurde.

Gilt die Mahnung und ich kann die Vollstreckung einleiten?
Ist der Kunde verpflichtet, sein Postfach einmal wöchentlich abzuholen?
Oder soll ichs an die Privatanschrift senden?

Grüße * Ich bin müde... *
 
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 07.12.2010 13:16
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Hast du mal beim Kunden angerufen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.12.2010 14:25
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meines wissens nach muss man gar nicht mehr mahnen, sondern man kann den kunde nach verstreichen einer angemessenen zahlungsfrist direkt in zahlungsverzug setzen und das ganze mit mahnbescheid eintreiben. ich würd allerdings auch einfach vorher mal anrufen und fragen was denn los ist. vielleicht gibt's ja auch einen plausiblen grund für das alles.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 07.12.2010 14:58
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Muss nicht vor dem Mahnbescheid eine Mahnung geschrieben werden,
die auch zugestellt wird? Bin mir nicht sicher. Aber da würde ich
auf Einwurf-Einschreiben gehen und das an eine reale Adresse
zustellen. Die hast du doch sicher auch neben der Postfach-Adresse?!?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.12.2010 15:11
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Wenn auf der Rechnung eine Zahlungsfrist steht, gilt das Verstreichen quasi schon als erste Mahnung.
(vermeine ich mich zu errinnern).

Zum Postfach: Jede Firma sollte eigenlich auch eine direkt Hausanschrift haben. (siehe Handelsregister etc)
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
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Verfasst Di 07.12.2010 15:20
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Zitat aus "Praxisbuch Existenzgründung", ISBN 978-3-8218-5929-3, Eichborn Verlag, 2007

Zitat:
[...] eine einzige Mahnung genügt: Danach können Sie theoretisch gleich den gerichtlichen Weg einschlagen. Verzugszinsen fallen übrigens schon ab dem 30. Tag nach der Rechnungsstellung (oder dem Vertragsabschluss) an. Dafür müssen Sie gar keine Mahnung geschrieben haben. Nach § 286, Absatz 3, Satz I BGB kommt Ihr Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt muss er Zinsen zahlen.

In mehreren Fällen ist eine Mahnung sogar grundsätzlich entbehrlich:

    Für die Zahlung ist eine Zeit nach dem Kalender bestimmt. Beispiel: "Der Kaufpreis ist bis zum 21. Nov. 2007 zahlbar."

    Der Zahlung geht ein Ereignis voraus, und eine angemessene Frist ist in der Weise bestimmt, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt. Beispiel: "Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung" [...] Nicht ausreichend ist dagegen folgende Formulierung "Zahlung sofort nach Lieferung".

    Der Schuldner verweigert die Zahlung ernsthaft und endgültig.


Hervorhebungen von mir.

1. Kunden anrufen und freundlich fragen - wie bereits vorgeschlagen
-- Sache erledigt oder
2. Prüfe ob eine der 3 Fälle bei dir zutrifft oder sende die Mahnung noch einmal

Habe aktuell auch so einen Fall. Habe mehrmals freundlich nachgefragt, keine Antwort. Schriftliche Mahnung raus mit genauem Termin und Androhung eines Mahnbescheids (der übrigens auch erstmal Kosten verursacht die du vorstrecken musst!).
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dcn

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 07.12.2010 15:24
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http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html Part 3.
Soviel zum Mahnen.

Andere, bessere, Story ist ein Mahnbescheid aus dem Bürozubehör zu holen (1,75€), auszufüllen und beim Gericht, mit 25€ Unkostenbeitrag, einzureichen. Die stellen die Mahnung behördlich zu.
Der erste Vorteil ist einfach das die Mahnung von einem Gericht kommt und nicht von maxi-werbung nebenan. Das macht eher Eindruck.
Das zweite... Sollte er das Schreiben ignorieren hast du einer bestimmten Zeit einen Titel mit dem du pfänden kannst.

Viel Erfolg
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Threadersteller


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Verfasst Di 07.12.2010 15:52
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thx für die antworten..

also hab mehrfach mit ihm telefoniert.. kam immer sowas wie: "jaja, nächste woche kriegen sie es... blabla". die rechnung ist von anfang august...

also auf der rechnung steht wohl zahlbar innerhalb 14 tagen.. aber ob das so wirklich als mahnung gilt, weiss ich auch nicht. ich werd jetzt ne mahnung mit 7 tagen frist an privat senden via einschreiben und dann direkt nach ablauf den mahnbescheid beim amtsgericht einreichen. das ausfüllen hab ich schon nen paar mal mittlerweile gemacht Lächel *Schnief*

ma btw: wenn ich damit zum anwalt gehe und der das macht, kann ich die anwaltskosten nicht mit anmahnen und muss die selber latzen oder?
 
 
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