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Thema: Logo geklaut vom 22.11.2010


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bacon

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Verfasst Mo 22.11.2010 14:31
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Quatsch. Logos können durchaus eine Schöpungshöhe erreichen - müssen aber nicht.

Zuletzt bearbeitet von bacon am Mo 22.11.2010 14:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KiteKatus
Threadersteller

Dabei seit: 22.11.2010
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Verfasst Mo 22.11.2010 14:48
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Heißt das jetzt das die Idee mit dem Anwalt die beste ist? Oder droht das ganze dann ins Leere zu fahren? Nützt es etwas wenn ich den "Kunden" anruf und ihn persönlich am telefon dazu frag was das soll?
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mo 22.11.2010 14:50
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bacon hat geschrieben:
Quatsch. Logos können durchaus eine Schöpungshöhe erreichen - müssen aber nicht.


Dann sei so gut und nenne ein urheberrechtlich geschütztes Logo. Ein einziges reicht.

KiteKatus hat geschrieben:
Heißt das jetzt das die Idee mit dem Anwalt die beste ist?


Ja genau das heisst es.

Zitat:
Oder droht das ganze dann ins Leere zu fahren? Nützt es etwas wenn ich den "Kunden" anruf und ihn persönlich am telefon dazu frag was das soll?


Woher sollen wir wissen, ob das was nützt?

Tendenziell würde ich das aber nicht schon wieder mündlich machen, das hat doch genau zu den Problemen geführt, die du jetzt hast: Es gibt offensichtlich nichts schriftliches, keinerlei nachvollzieh- und nachweisbare Verträge etc. Was ist eigentlich so schwer daran, professionell zu arbeiten und Grundlagen der Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren?

b.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mo 22.11.2010 14:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Mo 22.11.2010 15:02
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bacon hat geschrieben:
Quatsch. Logos können durchaus eine Schöpungshöhe erreichen - müssen aber nicht.
Deutsche Gerichte sehen das wohl überwiegend anders. (Siehe Signatur!)

Sich bei Logo-Streitigkeiten auf das Urheberrecht zu verlassen halte ich daher für sehr gewagt.

Trotzdem hat er dich beauftragt und du hast bereits einen Teil der Leistungen erbracht. Er kann sich auch nicht damit herausreden, dass es ihm nicht gefallen hätte. Schließlich nutzt er deinen Logo-Entwurf ja bereits.

Für das was du bereits geleistet hast sehe ich es also durchaus gerechtfertigt dafür angemessen entlohnt zu werden.

Sollte er der Meinung sein, dass du ihm das Logo ja als kostenlose Zugabe angeboten hättest, dann frage ihn was er von Gästen erwartet die Mittags anreisen und eine Übernachtung buchen. Dann die kostenlosen Inklusive-Leistungen wie Schwimmbad, Sauna und Massage nutzen, sich dann aber dazu entschließen ohne sich zu verabschieden die günstigere Übernachtung in der Jugendherberge vorzuziehen... *Thumbs up!*
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immerIch

Dabei seit: 19.10.2010
Ort: #mein{display:block}
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.11.2010 15:19
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Um eine Stellungnahme dieses Herrn bitten, anstatt gleich geschlossene Türen einrennen, bin gespannt, wie der versucht sich rauszureden...

Wenn sich das nicht so regeln lässt, dann bleibt wohl nur noch der Weg über den Anwalt, manchmal wirkt aber eine bloße Androhung auch schon wunder...
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.11.2010 15:34
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und mach VORHER fotos von der tür etc als beweis, sonst reißt er den kram schnell wieder ab und behauptet einfach das gegenteil
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2010 10:42
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Alles richtig.
Also in der Reihenfolge:

- Fotos zur Beweissicherung machen.
- damit um eine Stellungnahme bitten.

Dann kommt es auf seine Reaktion an, ob du zum Anwalt musst.
Wenn der bockt, geh aber auch zum Anwalt.

Viel Erfolg!


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Di 23.11.2010 10:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 23.11.2010 11:42
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blindtext hat geschrieben:
bacon hat geschrieben:
Quatsch. Logos können durchaus eine Schöpungshöhe erreichen - müssen aber nicht.


Dann sei so gut und nenne ein urheberrechtlich geschütztes Logo. Ein einziges reicht.



woher sollte man denn so eine information bekommen, die leicht und kostenfrei zugänglich ist?


@ te: meist sind die gastro-typen mit allen wässern gewaschen, daher ist eine einfache "drohung" (schriftlich) nur ein kleiner schritt. ein auge um auge gespräch halte für den besseren ersten schritt. allerdings kannst du ihm nich allzuviel zum vorwurf machen. der fehler liegt ja in erster linie bei dir oder deiner agentur...
 
 
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