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Thema: Logo geklaut vom 22.11.2010


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GreenMan
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Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
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Verfasst Di 23.11.2010 13:32
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Vielleicht erweist sich der böse Logodieb ja wider Erwarten doch als ganz lieb und kooperativ, so dass überhaupt kein Anwalt + zusätzlicher Aufwand nötig ist. Also erstmal die Reaktion auf das Schreiben abwarten. Außerdem rechtzeitig Beweisfoto machen.

Gleich aufzugeben, weil eh "die nötige Schöpfungshöhe fehlt" und gar nix zu machen, ist zwar auch eine Lösung, aber auf jeden Fall die denkbar schlechteste. 1. wirst du dich immer darüber ärgern, 2. wirst du in Zukunft wohl weniger ernst genommen werden und 3. schadest du damit nicht nur dir, sondern auch anderen Medienschaffenden, weil du wieder einem "Kunden" das Gefühl gegeben hast, mal eben eine Dienstleistung für lau abgreifen zu können, ohne irgendeine Gegenreaktion befürchten zu müssen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 23.11.2010 13:38
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die dienstleistung muss bezahlt werden, auch wenn keine schöpfungshöhe vorliegt. nur ist das im nach hinein etwas schwer, wenn man nichts vereinbart hat. aber das hat der te ja schon dazugelernt.

die entwürfe wurden ja benutzt und daher sollte der kunde auch dafür zahlen. nur wie? das wird ja gerade disskutiert.
 
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2010 13:47
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Nefliete hat geschrieben:
nur wie? das wird ja gerade disskutiert.

Auf Rechnung natürlich: Logoentwurf + Nutzungsrechte.
Wenn man aber ganz böse ist, könnte man auch den Grafiker ausfindig machen, der das Ding ins Reine gezeichnet hat und dem dann die Rechnung schicken muahaha
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 23.11.2010 13:49
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Nimroy hat geschrieben:
Ja, er hat gefragt.

Und nein, die Antwort lautet nicht "Es greift nicht".


Doch, lautet sie. Die Rechtsprechung ist eindeutig. Seltsame Vorstellung von 'Hilfe', Leute mit gegenteiligen Auskünften auf eine falsche Spur zu setzen und ihnen weiszumachen, da könnte irgendwas gehen ...

GreenMan hat geschrieben:

Gleich aufzugeben, weil eh "die nötige Schöpfungshöhe fehlt" und gar nix zu machen, ist zwar auch eine Lösung,


Meine Güte - hat das irgendjemand vorgeschlagen? Nein - also was soll das?

b.
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Ryanthusar

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: Augsburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2010 14:02
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Weitere Privatdebatten ziehen eine einwöchige Pause nach sich, ist das denn so schwer hier?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2010 14:09
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scheinbar. Aber ich baue auf die Vernunft des TE.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 23.11.2010 14:21
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GreenMan hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
nur wie? das wird ja gerade disskutiert.

Auf Rechnung natürlich: Logoentwurf + Nutzungsrechte.
Wenn man aber ganz böse ist, könnte man auch den Grafiker ausfindig machen, der das Ding ins Reine gezeichnet hat und dem dann die Rechnung schicken muahaha


*zwinker* das war mir schon klar. warten wir mal was der te noch berichtet. der grafiker weiss von alle dem vlt nichts. daher muss man ihm ja nicht böse sein Lächel
 
Bena Bes

Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.11.2010 14:45
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Wurde im Prinzip schon alles gesagt...

Ich würde wenn ich den Gastronom auf den Unfug den er gebaut hat anspreche erstmal höflich bleiben.
Er braucht ja vielleicht immer noch die angefragte Website.

Wenn er bockt würde ich Ihm schon mit Urherberrechtsverletzung und Anwalt drohen.

Wenn viele Leute hier nicht mal eindeutig die rechtslage kennen, wie soll das dann ein Gastronom blicken?
Im Normalfall, wenn er nicht eine total abgebrühte Sau ist, bekommt er dann kalte Füße und ihr findet eine Lösung. z.B soll er dich entlohnen. Oder soll er dir dafür den Auftrag für die Website geben und du hhaust da einfach n paar STunden mehr drauf *hehe*

Und wenn er doch ne Ahnung von Schöpfungshöhe usw. hat dann gehts eh vor Gericht. DENN DIE SCHÖPGUNGSHÖHE WIRD IMMER VON EINEM RICHTER ENTSCHIEDEN (dieser beauftragt natürlich Sachverständige).
Also ob dein Logo schützenswert ist weißman immer nur nach dem Gerichtstermin. Aber glaube nicht dass der Gastronom es darauf anlegen wird.
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