Ich nehme an alle Rechte stehen allein dem Firmeninhaber/Auftraggeber zu. Wenn ich einen Auftrag vergeben würde dann möchte ich über mein Logo frei verfügen und nicht von einer Agentur abhängig sein
Auch wenn man das gerno so hätte, müsste man auch dafür alle Nutzungsrechte kaufen und genau an dieser Stelle wird es richtig teuer und das mögendie Kunden idR nicht. Man kann also nicht grundsätzlich davon ausgehen, das mann alle Rechte besitzt.
Man kann also nicht grundsätzlich davon ausgehen, das mann alle Rechte besitzt.
Bei einem Foto oder einer Illustration sehe ich das auch so aber bei einem Logo?
Welcher Kunde kauft ein Logo mit eingeschränkten Nutzungsrechten bzw. welcher Designer/Agentur verkauft eingeschränkt.
Logos verkaufe ich immer zeitlich und räumlich uneingeschränkt und kenne auch keine Kollegen/Mitbewerber, die das anders handhaben.
Es gibt aber immer noch das Bearbeitungsrecht. Ein Logo weltweit und zeitlich unbegrenzt nutzen zu dürfen, ist das eine, eine Bearbeitung das andere. Beides hat erstmal nichts miteinander zu tun. Man kann dem Kunden ausschließliche Rechte zur Nutzung einräumen (bei einem Logo sicherlich sinnvoll und nur so wirklich praktikabel), aber muss kein Bearbeitungsrecht vergeben. Das sollte also geklärt werden, wie es darum steht.
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