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kart672
Threadersteller
Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2015 10:29
Titel Logo einer anderen Agentur ändern: Darf man das? |
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Hi,
ein neuer Kunde von mir hat ein professionell gestaltetes Logo, das damals eine Agentur erstellt hat.
Es besteht aus seinem Firmennamen und der Bezeichnung der ausgeübten Gewerbeart
Mit der Agentur arbeitet er nicht mehr zusammen und hat mich gefragt, ob ich für Ihn die Bezeichnung der Gewerbeart im Logo ändern kann.
Technisch könnte ich das, die Fonts sind mir bekannt. Die Frage ist, ob es rechtlich irgendwelche Probleme geben könnte?
Dass die Agentur nicht begeistert ist, wenn sie ihr Logo mit neuem Schriftzug sieht, kann man sich vorstellen. Aber können die gerichtlich dagegen vorgehen?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.03.2015 11:16
Titel
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Das ist nur über die Vergabe von Nutzungsrechten zu klären. Welche Rechte hat der Kunden an dem Logo?
Wenn nichts über die Nutzung vereinbart wurde, dann gilt § 31 UrhG Abs. 5. Also nur das was dem Vertrag zweckdienlich ist. In dem Fall, die Nutzung des Logos für sein Image. Das würde aber nicht das Recht auf Bearbeitung oder Änderung beinhalten.
Für weiterführende Informationen könnte man entweder das Gespräch mit der Agentur suchen oder mit einem Anwalt klären. Pauschal ist das nicht so einfach zu beantworten.
Edit: Interessant wären da vlt auch nich § 23 und 24. Man kann eine urheberrechtlich geschütztes Werk zwar als Vorlage verwenden, muss aber auch eine neues Werk daraus erschaffen und keine schlichte Kopie.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 27.03.2015 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KingCoconut
Dabei seit: 05.01.2014
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Geschlecht: -
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Verfasst Fr 27.03.2015 11:25
Titel
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Wenn es nur um die Änderung von bspw. GbR in GmbH geht, würde ich mir da keine großen Gedanken machen, da das ja nichts am eigentlichen Entwurf ändert.
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kart672
Threadersteller
Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2015 11:30
Titel
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Also von der grafisch-kreativ-künstlerischen Seite ändert sich gar nichts.
Es geht um eine rein technisch-inhaltliche Änderung.
Beispiel:
"Mustermann Magnetspulen Service" soll in "Mustermann Magnet-Meisterwerkstatt Memmingen" geändert werden.
Zuletzt bearbeitet von kart672 am Fr 27.03.2015 11:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.03.2015 12:40
Titel
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Ich vermute mal das KingCoconut damit gar nicht so unrecht hat.
Wenn der Firmenzusatz aber Teil der Gestaltung ist (zb. neu entwickelter Font für den Kunden) gilt § 39 Abs. 1
Zitat: | (1) Der Inhaber eines Nutzungsrechts darf das Werk, dessen Titel oder Urheberbezeichnung (§ 10 Abs. 1) nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist. |
Was dann eine Änderung ist wieder eine andere Sache. Ich bin bei so etwas lieber übervorsichtig.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Fr 27.03.2015 12:41
Titel
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Ja, mach Dir nicht ins Hemd.
Klar darfst Du das Logo ändern wenn Dein Kunde Dich dazu beauftragt.
Deinem Kunden gehört das Logo, er hat dafür bezahlt, er kann damit machen, was er will, bzw. machen lassen, was er will. Du hast mit der alten Agentur nichts am Hut.
Und deine beschriebene inhaltliche Änderung ist eh kein Problem.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 27.03.2015 13:30
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Ja, mach Dir nicht ins Hemd.
Klar darfst Du das Logo ändern wenn Dein Kunde Dich dazu beauftragt.
Deinem Kunden gehört das Logo, er hat dafür bezahlt, er kann damit machen, was er will, bzw. machen lassen, was er will. Du hast mit der alten Agentur nichts am Hut.
Und deine beschriebene inhaltliche Änderung ist eh kein Problem. |
Mal vorausgesetzt, das Logo genießt überhaupt urheberrechtlichen Schutz, gilt aber dennoch nicht, einmal bezahlt, alles gehört mir. Dann reden wir über Nutzungsrechte und ein Bearbeitungsrecht wird i.d.R. nicht eingeräumt, auch wenn der Kunde das Logo ansonsten auf sämtlichen Firmenunterlagen etc. nutzen darf. So pauschal kann man das also nicht sagen.
Ich illustriere auch mal was und räume exklusive Nutzungsrechte ein. Trotzdem darf der Kunde das Motiv nicht bearbeiten (lassen). Das klingt ja so ähnlich wie die Argumente mancher Kunden: Aber ich habe Sie doch bezahlt, jetzt gehört mit das Bild doch auch. Eben nicht, der Kunde darf es im Rahmen der Vereinbarung nutzen; es wurde ja kein Stuhl oder ein Apfel verkauft. Das ist ja der Unterschied bei den Urheberrechten.
Ob es jetzt auch nicht erlaubt ist, aus GmbH dann GbR zu machen, kann vermutlich nur ein Fachmann beurteilen. Aber im Zweifel würde ich auch da die alte Agentur fragen.
Zuletzt bearbeitet von am Fr 27.03.2015 13:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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vorauso
Dabei seit: 28.05.2015
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 12.06.2015 18:21
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | Ja, mach Dir nicht ins Hemd.
Klar darfst Du das Logo ändern wenn Dein Kunde Dich dazu beauftragt.
Deinem Kunden gehört das Logo, er hat dafür bezahlt, er kann damit machen, was er will, bzw. machen lassen, was er will. Du hast mit der alten Agentur nichts am Hut.
Und deine beschriebene inhaltliche Änderung ist eh kein Problem. |
Das sehe auch so.
Frag mal nach dem Vertrag zwischen der Firma und der Agentur. Ich nehme an alle Rechte stehen allein dem Firmeninhaber/Auftraggeber zu. Wenn ich einen Auftrag vergeben würde dann möchte ich über mein Logo frei verfügen und nicht von einer Agentur abhängig sein
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