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Thema: ..unbezahltes Logo an andere Agentur weitergegeben...?? vom 26.05.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> ..unbezahltes Logo an andere Agentur weitergegeben...??
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Nick oTeane
Threadersteller

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Verfasst Mi 26.05.2004 07:58
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..unbezahltes Logo an andere Agentur weitergegeben...??

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Hallo allemitanand..

Habe vor ca 3 Wochen ein Logo für ein neues kleines Geschäft erstellt und bin im Moment die Website am bauen. Habe dem Kunden mittlerweile Visitenkarten und Geschäftspapiere drucken lassen und ihm damals auch einen Entwurf für Schaufenstergestaltung / Transparent angeboten (mach ich nicht selbst,hab aber ne Firma dafür in petto..).
Nun bekomm ich gestern plötzlich eine Mail einer anderen Agentur in der Nähe, die sich auf Foliendekor spezialisiert hat, mit der Bitte, die Vektordaten des, bis heute unbezahlten, Logos zwecks Erstellung einer Schaufensterdeko zu übermitteln.
Da ich bis jetzt keine Anfrage des Kunden für so etwas habe, obwohl ich es mehrmals angeboten hatte, bin ich da eigentlich so ein bisschen sauer, aber der Kunde kanns ja bestellen wo er will..

Frage ist nur... wie sichere ich mich in Bezug auf Copyright etc ab. Ich denke zwar, dass dieser Kunde die Rechnung (vereinbartes Rechnungsdatum = Fertigstellung der Website) anstandslos bezahlt, aber ne Garantie gibts heute nur noch auf die nächste Steuererhöhung.

Hab auch keinen Bock, nachher zusehen zu müssen, wie jemand anderes a) seine Kohle mit meinem Entwurf verdient.. b) das Logo verändert, weil dann nichts der fertiggestellten Sachen mehr dazu passt.

Reicht es aus, diese Agentur darauf hinzuweisen, dass das Logo bis zur endgültigen Bezahlung mein geistiges Eigentum bleibt ?

Was schlagt ihr vor, bzw hat jemand mit einem ähnlichen Fall Erfahrung ?? Mir wäre echt geholfen, weil ich diesbezüglich recht schnell reagieren muss.

Bedanke mich für jeden Tipp Nick
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Waschbequen
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Verfasst Mi 26.05.2004 08:20
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Das ist übel... mir fehlt zwar der jur. Background, aber rein vom Gefühl her würde ich dem nicht trauen und stattdessen ne Teilzahlung für das Logo aushandeln und ausführen lassen, und dann erst mit den Vektordaten rausrücken. Auch wenn du denkst, dass er bei der Rechnung am Ende keine Probleme macht, so scheint er ja dann doch ganz gerissen zu sein...
 
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DooH

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Verfasst Mi 26.05.2004 08:27
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waschi hat recht ...

jurstische hintergründe sind mir ebenfalls unbekannt ... aber normal gilt ja "erst die Knete, dann die Ware" ....
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saucer

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Verfasst Mi 26.05.2004 08:48
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Wenn du in deinem Vertrag stehen hast "Ware bleibt bis zur kompletten Bezahlung mein Eigentum" bist du fein raus und brauchst dir keine Sorgen zu machen dass er mit dem Logo noch geld verdient.

Andererseits könnte diese neue Agentur natürlich auch mit neuen Logokreationen (aufbauend auf deinem) den Kunden begeistern.. dagegen kannst du aber nichts tun.. leider.. jedoch muss er dir deinen Aufwand trotzdem zahlen - in deinem Vertrag steht ja "hiermit bieten wir ihnen: • gestaltung eines logos an" - und dafür muss er dich bezahlen
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Verfasst Mi 26.05.2004 09:07
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Beitrag gelöscht.
 
cyanamide
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Verfasst Mi 26.05.2004 09:47
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chatcress hat geschrieben:
da du das logo für den kunden entwickelt hast, wirds ihm ja spätestens bei bezahlung sowieso gehören.

Das Du Dich da mal nicht irrst.
Im Normalfall erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht an Deinem geistigem Eigentum.
Sicher kann man den Enturf auch komplett Verkaufen. Davon würde ich abraten.

Zu dem ursprünglichen Problem:
Ich hatte einen genau solchen Fall. Der Kunde selber wollte die Daten, angeblich für Briefköpfe, haben.
Gut, hat er als gif bekommen. Und, was ist?
Zwei Wochen Später hängt mein Entwurf bei dem am Fenster - aber nicht von mir!
Hat ein Bekannter von Ihm, der sowas wohl auch macht, so nebenher nachgesetzt und geplottet.
Nun, nach einer netten Abmahnung passierte gar nix.
Also, Rechtsschutz -> Anwalt.
Der hat das in die Hand genommen, ein schreiben aufgesetzt und da kam das Geld auch schon.
Zum Glück.
Vor Gericht wäre es schwer gewesen...
Ist wieder die Sache wie kann man nachweisen, das ein Entwurf von sich ist - und von wann?
Ausdrucken -> Briefumschlag -> an sich selber schicken -> geschlossen lassen. Poststempel genügt.
Hatte ich aber nicht gemacht.
Fataler Fehler. Wenn es einen solchen Nachweis gibt: alles kein Problem.
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Deadmoon

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Verfasst Mi 26.05.2004 10:20
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@cyan: Vorausgesetzt, man platziert seinen eigenen Absender auf dem Umschlag, oder?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.05.2004 10:22
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Deadmoon hat geschrieben:
@cyan: Vorausgesetzt, man platziert seinen eigenen Absender auf dem Umschlag, oder?

Ja, sinnvoll.
oder drinnen noch besser dazu.

Aber ne logik steckt drin, oder? *hehe*
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