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Thema: Lizenfreie Bilder Nutzungsrechte vom 23.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Lizenfreie Bilder Nutzungsrechte
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 23.11.2011 17:08
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die werbeagentur (bei der du arbeitest als was auch immer) hat die lizenz bei fotolia. ein kunde will aber jetzt das du die bilder von der werbeagentur nutzt für seine anzeige. du bist aber nicht der lizenznehmer der bilder.

das ist so korrekt, oder?

wie jense schon sagte, der kunde hat anspruch auf das endprodukt aber nicht einzeln auf die bilder. du natürlich auch nicht, wenn du den job auf eigene faust machst (ohne die werbeagentur).
 
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Threadersteller


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Verfasst Mi 23.11.2011 17:21
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Also fast richtig der Kunde ist bei der Werbeagentur und bei mir. Aber ich glaube ich habe es jetzt verstanden – die Rechte der Bilder (auch wenn der Kunde diese Bilder bei der WA bezahlt hat) liegen bei der Werbeagentur.
 
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Benutzer 116623
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Verfasst Mi 23.11.2011 17:43
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Re: Lizenfreie Bilder Nutzungsrechte

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jense hat geschrieben:

falsch


Nö. Lächel Ich hab' sie halt gleich richtig verstanden ...
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Verfasst Mi 23.11.2011 17:51
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gnagnagna... *ha ha*
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Verfasst Do 24.11.2011 09:16
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Ganz ehrlich. Ich habe jetzt total viel gelesen und nochmals mit der Agentur gesprochen und so mehr ich höre, um so weniger verstehe ich.
Also die Agentur hat gesagt, dass sie zwar die Lizenzen gekauft haben, aber diese dem Kunden berechnen.
Und diese Aussage macht, dass was ich dachte ich hätte es verstanden wieder weg.
Also ich würde jetzt von dem was ich verstanden habe sagen, die Lizenzen trotzdem der Agentur gehören, da diese die nicht weiter geben können, oder?
 
jense

Dabei seit: 04.11.2003
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Verfasst Do 24.11.2011 09:52
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ich verstehe dein posting gerade nicht so ganz Au weia!

DasBinchen hat geschrieben:

Also die Agentur hat gesagt, dass sie zwar die Lizenzen gekauft haben, aber diese dem Kunden berechnen.

ja, und? das ist ja normal...

DasBinchen hat geschrieben:

Und diese Aussage macht, dass was ich dachte ich hätte es verstanden wieder weg.

warum? kosten an den kunden durchzureichen ändert nichts an den nutzungsrechten.

DasBinchen hat geschrieben:

Also ich würde jetzt von dem was ich verstanden habe sagen, die Lizenzen trotzdem der Agentur gehören, da diese die nicht weiter geben können, oder?

das war ja auch der tenor der letzten postings.
wenn du im auftrag des kunden arbeitest, darfst du die fotos nicht nutzen
wenn du aber im auftrag der agentur arbeitest schon. (sie gibt die lizenzen nicht an dich weiter, sondern du hast als subunternehmer nur das recht die fotos für diesen auftrag zu nutzen.

nochmal: sprich mit fotolia...


Zuletzt bearbeitet von jense am Do 24.11.2011 09:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kiwi244

Dabei seit: 27.03.2011
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Verfasst Do 24.11.2011 10:14
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Jense hat Recht:
Die Agentur hat die Lizenzen erworben. Nicht der Kunde. (Der muß sich auch nicht darum kümmern, welche Rechte daran erworben wurden, das hat die Agentur zu verantworten.

Daraus folgt auch, daß der Kunde Dich nicht beauftragen kann, irgendetwas mit den Bildern zu machen, denn, ER hat keine Lizenzen erworben, auch wenn er die Kosten der Lizenz anläßlich einer Arbeit der Agentur in Rechnung gestellt bekommen hat.

Je nachdem, wie die von der Agentur erworbenen Rechte an dem Bild aussehen, muß diese auch die Rechte für eine neue Arbeit (oder höhere Auflage, etc.pp) nachlizensieren, wenn sie bei einem neuen Auftrag (auch für den, den Du jetzt erstellen sollst als Sub der Agentur) nicht mehr passen.

Aber die Rechte liegen bei der Agentur, die diese für diesen Kunden erworben hat. Daher kann und muß die Agentur auch sagen, ob Du die Bilder nun nutzen darfst, oder nicht, denn sie allein weiß, welche Rechte sie an dem Bild hat: hat sie die Bilder auftragsbezogen lizensieren lassen (auch diese Konstellation gibt es, daß man ein Bild für einen definierten Auftrag lizensieren lässt, da ist sogar Größe und Druckauflage definiert) oder hat sie das Bild für den Kunden (also für alle Aufträge dieses Kunden) erworben.
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Threadersteller


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Verfasst Do 24.11.2011 15:11
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Antwort von Fotolia aus sicht einer Werbeagentur:

1. Der Kunde kauft das Bild und Sie benutzen es als Erfüllungsgehilfe. Vorteil für den Kunden - er kann das Bild jeder Zeit eigenständig gemäß den Bestimmungen einsetzen und verarbeiten, da er der Lizenzinhaber ist.

2. Sie kaufen das Bild, erstellen damit beispielsweise eine Webseite oder ein Werbemittel und verkaufen die Nutzungsrechte an dem Endprodukt (das erlaubter Weise das Bild beinhaltet) an den Kunden. Vorteil für Sie - wenn der Kunde das Bild später für andere Zwecke benutzen möchte, dann muss er es entweder nochmal kaufen oder Sie beauftragen. Ein Weiterberechnen der Bildkosten ist zumindest in der Form des Weiterverkaufs des Bildes nicht möglich. Sie können aber eine Materialpauschale verlangen bzw. den Bildpreis in Ihrer Designleistung mitberechnen. Falls ein anderer Kunde das gleiche Motiv benutzen will, ist eine erneute Lizensierung erforderlich.
 
 
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