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Thema: Nutzungsrechte vom 27.09.2006


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DeReGe
Threadersteller

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: Rostock
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 27.09.2006 10:38
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Nutzungsrechte

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Hallo,

ich brauche mal dringend eure Hilfe in rechtlichen Sachen. Es geht darum, dass wir für einen Kunden ein Faltblatt erstellt haben. Nun möchte der Kunde von uns die Dateidaten haben, um sie auf seiner eigenen Homepage zum Download anzubieten. Im Auftrag wurden dazu allerdings keine Vereinbarungen getroffen. Nun ist die Frage, ob der Kunde Anspruch auf diese Daten hat, bzw. ob er dieses zusätzlich bezahlen müsste.. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!
Lg, DeReGe
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.09.2006 11:13
Titel

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Was steht denn auf der Rechnung bzw. auf dem Auftrag? Hat der Kunde die gedruckten Flyer bekommen oder ne Druck-PDF?

Bei so nem Pfurz an Aufwand würde ich das Ding niedrigauflösend abspeichern und dem Kunden geben. Sonst ist der Kunde sauer und weg. Und dann habt ihr überhaupt nix davon. Außer vielleicht Recht. Aber da kann man sich nix kaufen von.
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DeReGe
Threadersteller

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: Rostock
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 27.09.2006 11:30
Titel

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Ja der Kunde hat die gedruckten Flyer bekommen.. Sicher ist es kein großer Aufwand, aber es darum, dass wir dsad bis jetzt immer rausgegeben haben und nun überlegen, ob man sich das bezahlen lassen sollte oder nicht. Und wenn ja, wieviel man dafür nehmen sollte.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.09.2006 11:59
Titel

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Gib ihm als kostenlosen Service eine niedrig aufgelöste ScreenPDF oder eine JPG, oder was er auch immer will, die er nicht ohne Qualitätsverlust zum drucken geben kann. Mache ihm deutlich, dass es ein nicht üblicher Service deinerseits ist.

-Kunde glücklich
-Du glücklich, weil Kunde bleibt
-Daten sicher, weil die Datei nicht druckfähig ist

Problem gelöst *Whaazzzz uppp?*

Und falls nicht schon geschehen: In Auf- und Verträgen schriftlich immer festhalten, dass der Kunde keine Druckdaten und schon gar nicht offene Daten bekommt, sofern nicht anders abgemacht
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 27.09.2006 12:07
Titel

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Verbalinjurie hat geschrieben:
Gib ihm als kostenlosen Service eine niedrig aufgelöste ScreenPDF oder eine JPG, oder was er auch immer will, die er nicht ohne Qualitätsverlust zum drucken geben kann. Mache ihm deutlich, dass es ein nicht üblicher Service deinerseits ist.

-Kunde glücklich
-Du glücklich, weil Kunde bleibt
-Daten sicher, weil die Datei nicht druckfähig ist

Problem gelöst *Whaazzzz uppp?*

Würd ich genauso machen.
Manchmal ist Service echt Gold wert.
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EHST
Gesperrt

Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 27.09.2006 12:43
Titel

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Der Kunde hat dafür bezahlt, oder? Also hat er ein Recht darauf, würde ich meinen. In einer Druckerei hat der Kunde ja auch ein Recht auf die Druckplatten - hat er auch bezahlt.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.09.2006 13:05
Titel

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EHST hat geschrieben:
Der Kunde hat dafür bezahlt, oder? Also hat er ein Recht darauf, würde ich meinen. In einer Druckerei hat der Kunde ja auch ein Recht auf die Druckplatten - hat er auch bezahlt.


Wenn die auf der Rechnung ausgewiesen sind. Wenn da das Objekt ausgewiesen ist, dann hat er auf das Werkzeug zur Erstellung keinen Anspruch, Stichwort "Werkvertrag"
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.09.2006 13:09
Titel

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EHST hat geschrieben:
Der Kunde hat dafür bezahlt, oder? Also hat er ein Recht darauf, würde ich meinen. In einer Druckerei hat der Kunde ja auch ein Recht auf die Druckplatten - hat er auch bezahlt.

Der Kund hat kein Recht darauf, die Daten zu erhalten, denn ihm wird nur ein Nutzungsrecht an der Gestaltung eingeräumt. Allerdings sollte man das Nutzungsrecht konkret formulieren.
Und über solche Dinge wie eine pdf zum Download sollte man natürlich reden und sie dem Kunden als Service freundlich überlassen.
Solcher Service kommt immer gut an und stärkt die gegenseitige Vertrauensbasis.
Fiskalisch sollte es wohl gelingen, solche Serviceleistungen grundsätzlich in Kalkulationen zu berücksichtigen.
(Das mit den Platten ist ein abwegiger Vergleich, der Kunde bezahlt alle Arbeiten und Vorarbeiten, um das gedruckte Produkt zu erhalten. Und nur daran hat er ein Eigentumsrecht erworben.)
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