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Thema: Kunde will für Wiederverwendung nichts mehr ausgeben vom 17.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde will für Wiederverwendung nichts mehr ausgeben
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Parvenu
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Verfasst Di 17.03.2009 19:58
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Kunde will für Wiederverwendung nichts mehr ausgeben

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Ein Kunde hat mich vor 2 Jahren als Grafiker für ein größeres Projekt gewonnen. Ziel des Projektes war die Erstellung einer mehrbändigen Publikation. Meine Aufgabe war es, Illus zu scannen und nachzubearbeiten und daraus Layoutdateien zu erstellen. Für dieses Projekt wurde ein recht bescheidenes Honorar vereinbart mit Aussicht auf Folgeaufträge. Am Ende fiel mein Honorar letztendlich noch bescheidener aus weil ich das Material zu spät bekam, viel mehr nachbearbeiten musste als erwartet (die Illustratorin überließ es einfach mir, ihre Fehler zu korrigieren, was ich angesichts der Zeitenge auch tat) und bei Drucklegung Fehler passierten, die auf den Zeitmangel zurückzuführen waren und an mir hängen blieben.
Nun hat diese Firma einen neuen Projektleiter der meine gescannten und aufwändig bearbeiteten Illus gerne für ein neues CD-Projekt verwenden würde. Er kennt keine der bisher getroffenen Vereinbarungen und ging offensichtlich davon aus dass ich ihm die Dateien einfach überlassen würde. Ich weise auf die geleistete Vorleistung und erwarte ein ordentliches Honorar für jedes Bild das rausgeht, auch wenn ein Teil der Leistung in der Vergangenheit liegt. Mein Kunde scheint dies nicht einzusehen, beruft sich unter anderem auf Unkenntnis der bisherigen Vereinbarungen und niedriges Budget (was hab ich damit zu tun?!), bestreitet indes auch allgemein die Angemessenheit meiner Honorare. Was soll ich tun? alles blockieren und Ultimatum stellen? Es ist klar dass ich in diesem Projekt (wie üblich in meinem Beruf) die Reste der Reste angeboten bekomme. Auch offensichtlich ist dass ich um die von mir erbrachte Vorleistung gebracht werden soll.

Ich habe es geschafft, bei langen, schwierigen verhandlungen überhaupt klarzumachen, dass die Royalties der Illustratorin, einer Bekannten, berücksichtigt werden sollten, was nun getan wird, habe mir aber leider damit auch noch selbst ins Bein geschossen weil jetzt umso mehr mein Recht auf solche bestritten wird.

a) Welche Reaktion ist angemessen? Welche Verhandlungsposition soll ich einnehmen? Ist meine überhaupt vertretbar?

b) Welcher Teil des Preises der ursprünglichen Arbeit kommt für die bloße Wiederverwendung überhaupt in Frage? (jetzt mal ohne die Umwandlung der Dateien in ein anderes Format, was nach Vorstellung des Kunden auch "einfach so" geschehen sollte)

P.S. Ich weiß dass dies nicht das optimale Forum für eine solche Frage ist da das Rechtliche eigentlich klar ist: Urheber über meine Arbeit bin ich. Ich habe leider keinen besseren Forumszweig gefunden für dieses Thema und wäre froh wenn es in ein solches verschoben werden würde *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Parvenu am Di 17.03.2009 20:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 18.03.2009 06:29
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Was wurde denn über das Nutzungsrecht abgesprochen? Lass mich raten: nix, oder?

Dennoch sollte deine Haltung sein, sofort zum Anwalt zu gehen, und im härtesten Fall eine Unterlassung zu erwirken. Du kannst aber auch schon mal reagieren, in dem du schriftlich (nicht per Mail) mitteilst, dass du jeglicher weiteren Nutzung deiner Werke untersagst und bei Zuwiderhandlung sowohl eine Rechnung stellen wirst, als dir auch weitere rechtliche Schritte vorbehältst.

Für deinen Kunden kann man nur sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wer im Marketimg eines Unternehmens arbeitet, sollte sowas wie Nutzunsrecht schon mal geört haben und weniigstens auf die Idee kommen zu fragen.
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Parvenu
Threadersteller

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Verfasst Mi 18.03.2009 13:46
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Erstmal danke fürs Antworten. Also über das Nutzungsrecht wurde nicht viel abgesprochen. Allerdings war die Abmachung bei der ursprünglichen Erstellung der Publikationsreihe dass sich die bescheidene Enlohnung bei weiteren Nutzungen für mich amortisieren sollte. D.h. "wir haben jetzt nicht viel Geld aber da kommt bestimmt noch was nach".
Zum Anwalt rennen und eine Unterlassungsklage erwirken lassen brauche ich nicht denn ich sitze auf den Dateien, d.h. wenn ich nicht will läuft gar nichts.

Der Kunde, einer von der Art dessen Auftragsangebot ich sonst ablehnen würde, der aber leider den Platz meines ehemaligen Kunden übernommen hat, sagt meine Arbeit sei schon geschehen und bezahlt worden und bedürfe bei weiterer Nutzung keiner neuen Entlohnung.

Meine Arbeit war es, Original-Illus die mir geliefert wurden hochauflösend und farbtreu einzuscannen, digital zu bearbeiten was zum Teil sehr aufwändige Korrekturen von Details und Farben beinhaltete und in einem weiteren Schritt in Indesign zu Heften zu montieren für welche ich auch ein Gesamtlayout erstellt hatte.

Die Forderung des Kunden ist die quasi kostenlose Herausgabe der Bilddateien in einer niedrigeren Auflösung zur Nutzung in einer interaktiven CD. Klar ist für mich eins: er wird nichts bekommen wenn er nicht dafür zahlen will.

Frage ist: wieviel von Originalpreis meiner Arbeit sollte ich für die weitere Nutzung verlangen? Oder bin ich tatsächlich auf dem falschen Dampfer wie mir offensichtlich alle anderen Projektbeteiligten klarmachen möchten (die den kleinen Kuchen offensichtlich gerne unter sich aufteilen möchten).
Leider ist bei den Verhandlungen das Kind schon früh im Brunnen gewesen deshalb brauche ich mich nicht zu diplomatisch verhalten.
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Nimroy
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Verfasst Mi 18.03.2009 17:29
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Auf dem falschen Dampfer bist du nicht. Es muss ja auch kein Schreiben vom Anwalt sein. Aber du solltest belegen können, dass der Kunde früh über die nicht erlaubte Nutzung informiert war. Glaub mir, die werden erfinderisch und nehmen irgendwelche Scans der Broschüre oder so oder finden noch paar Druck-PDFs aus denen man das verwenden kann.

Zur Berechnung von Nutzungsrechten findest du hier im Forum über die Suche sicher einiges.

Und ganz ehrlich: Was der Kunde glaubt, was es wert ist zu bezahlen ist und was nicht, wäre mir in so einem Fall egal. Unterbreite ein Angebot über die Nutzung und ob er es annimmt oder nicht ist ja dann ihm überlassen - mit allen Konsequenzen.
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Parvenu
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Verfasst Mi 18.03.2009 20:39
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Ja das habe ich auch vor. Morgen bekomme ich eine Übersicht über das neue Arbeitsvolumen -es sollen zusätzliche Scans gemacht werden und ich weiß jetzt schon dass mein Tiefstpreis als anstößig empfunden wird. Notfalls rechne ich letztere nach Stunden ab und basta. Es geht erstmal um Nutzungsrechte von etwa 300 Bildern- das ist natürlich ne bittere Pille zumal die Illustratorin auch noch was bekommt (was ich für sie aushandeln musste) aber für nichts gibts nun mal nichts. Wenn er darauf nicht eingeht lasse ich den Deal platzen, mit allen Konsequenzen, und passe natürlich genau auf, ob da nicht alte PDFs irgendwo hergeholt werden. Existieren tun sie aber der neu Projektleiter weiß wahrscheinlich nicht wo *zwinker*

Zuletzt bearbeitet von Parvenu am Mi 18.03.2009 20:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 20.03.2009 10:55
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aber du hast doch nur bilder der illus gescannt und nicht noch selber gezeichnet, oder? du wurdest für die nachbearbeitung "bezahlt" (was auch immer), hast also kein eigenes werk damit geschaffen. die illustratorin hat ihre zustimmung gegeben, dass die firma die illus nutzen darfst? oder nicht?

du willst also eine forderung stellen, weil sie die bilder - die du nur bearbeitet hast - für ein anderes projekt verwenden wollen. eine nutzung deiner arbeit hast du aber auch nicht definiert, sondern willst es jetzt nachträglich machen.

in erster linie bist du wütend, weil du das projekt nicht richtig kalkuliert hast bzw. dir man letztendlich weniger zahlen wollte. aber wo ist jetzt der grund warum du einen anwalt einschalten willst?

nachher kommen die noch auf die gedanken, das ganze bei jmd anderen zu machen. der scant dann auch einfach ein...


aber vlt gelingt es dir ja noch etwas mehr geld da heraus zuholen, ansonsten braucht kein mensch solche kunden.
 
Parvenu
Threadersteller

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Verfasst Fr 20.03.2009 19:04
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Also ich fange mal hinten an: ich hatte nie vor, einen Anwalt einzuschalten, es sei denn jemand bastelt sich was aus alten PDFs heraus und will es trotz Protest meinerseits nicht lassen. Die Bilder habe ich nicht bloß gescannt sondern auch recht umfangreich bearbeitet. Letztendlich wurde mir angesichts des anfangs geringem Budget auch eine Vergütung bei Wiederverwendung zugesagt, was ich auch für selbstverständlich halte wenn nichts anderes ausgemacht wurde und auch entsprechend vergütet. In diesem Zusammenhang hatte ich die Bilder zur einmaligen Nutzung in einem gegebenem Kontext freigegeben wie es üblich ist. Eine solche Abmachung bestand auch durchaus- es ist also eben nicht so dass ich unzureichende Abmachungen getroffen hatte oder wütend wäre weil ich falsch kalkuliert habe.
Aufgrund der umfangreichen Nachbearbeitung sind die Bilder natürlich eigene Werke und eben meine Werksdateien.

Was die Illustratorin angeht, nicht sie will die Bilder nochmal verwenden- das wäre mir wurscht, sondern der Kunde meine Dateien und damit auch ihre Bilder. Also unser beiden Arbeit. Ich selbst habe für ihren Vergütung die Verhandlung geführt, damit sie auch nochmal was bekommt, was der Kunde offensichtlich auch nicht bedacht hatte.

Ich weiß ich schreibe sehr viel wenn ich mich aufrege und es ist bestimmt nicht einfach, meinem Patchwork an Fakten zu folgen *zwinker*
Bin jetzt übrigens auch zu einer (bescheidenen) Einigung gekommen.

Solche Probleme entstehen übrigens nur wenn ich in jemand anderens Auftrag mit einsteige und mich zu einer lockeren Einigung pressen lasse damit sie oder er den Auftrag nicht verliert *bäh*
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