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elke_g
Threadersteller
Dabei seit: 18.07.2018
Ort: Graz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.05.2019 16:03
Titel fremdes Design als eigenes ausgeben |
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Hallo,
für meine Frage muss ich ein bisschen ausholen. Ich hoffe ihr verzeiht mir.
Es gibt diverse Websites auf denen man sich als Designer anmelden kann um bei "Wettbewerben" mitzumachen. Man gestaltet von Logo bis Flyer alles mögliche und wird dafür, wenn man gewinnt, bezahlt. (jetzt mal ganz grob gesagt / zb. 99designs, designenlassen, etc.)
Bei einer von diesen Seiten habe ich mich angemeldet, und ich bin dann auf einen Wettbewerb gestoßen, der schon abgeschlossen ist. Dabei ging es um ein Logo-Design, das mir sehr bekannt vorkam.
Kurze suche bei Google hat mir dann auch schon gezeigt warum:
Ein Bekannter von mir hat eine "Internetagentur" gegründet und bietet dabei unter anderem auch Logo-Design an. Nun hat er die Logos aber auf einer dieser Plattformen designen lassen (nicht nur eines, sonder alle) und verkauft diese Ideen als seine eigenen.
Also er hat auf seiner Website eine Rubrik mit "Portfolio" und unter "Corporate Design" schmückt er sich mit diesen Logo-Designs.
Es betrifft mich zwar nicht direkt, aber als Designer bin ich da mal ziemlich wütend geworden. Sich mit fremden Arbeiten schmücken geht gar nicht!
Als nächstes hab ich mich aber gefragt, was ich machen könnte, wenn mir das passiert?
Was haltet ihr davon, bzw. was sagt ihr dazu?
Darf er das, weil er das Design gekauft hat? Könnte ich das als Urheber unterbinden?
Und darf er mein Design einfach weiterverkaufen?
Danke schonmal für eure Meinungen und Antworten!
Lg. Elke
Zuletzt bearbeitet von elke_g am Do 02.05.2019 16:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JonathanB
Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.05.2019 19:46
Titel
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Da müsste man jetzt wissen, was genau er da behauptet. Schreibt er, die Logos wären von seiner Firma / von ihm / inhouse designt worden?
Oder geht es mehr in die Richtung "Wir bieten die Entwicklung eines kompletten Corporate Design inkl. Logodesign als Komplettpaket an. Hier einige Referenzen..."?
Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, eine Gesamtleistung zu verkaufen, bei der man die einzelnen Bestandteile bei Subunternehmern (z.B. Dir als LogoDesigner) eingekauft hat.
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elke_g
Threadersteller
Dabei seit: 18.07.2018
Ort: Graz
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.05.2019 09:15
Titel
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Ersteres, zumindest hab ich's so verstanden.
Aber vielleicht fass ich das Ganze auch einfach falsch auf.
Er bezeichnet die Firma als "Full Service Internetagentur" und bietet "alles aus einer Hand" an:
"Wir bieten kreative Lösungen die den Geist Ihres Unternehmens wieder spiegeln."
"Unser erfahrenes Design-Team..."
"Premium Qualität - Design auf höchstem Niveau"
"Leistungen: ... Corporate Design - Kreative und einzigartige Entwicklung Ihres Logos oder Ihrer Drucksorten – ganz nach Ihrem Geschmack."
"Strategie - Ausarbeitung der Umsetzung."
"Umsetzung - Fertigstellung und Kundenpräsentation."
dann gibt's noch den Punkt "unser Portfolio" und unter der eigenen Rubrik "Corporate Design" steht dann bei den Projekten immer dabei "Logo Design für ...".
JonathanB hat geschrieben: | Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, eine Gesamtleistung zu verkaufen, bei der man die einzelnen Bestandteile bei Subunternehmern (z.B. Dir als LogoDesigner) eingekauft hat. |
Da hast du Recht.
Vielleicht sollte ich das auch eher wie bei einem Freelancer sehen? Da arbeite ich dann ja auch für eine Agentur und die verkauft die Projekte weiter.
Aber könnte ich dann trotzdem auf einen Credit bestehen?
Auf jeden Fall Danke für deine bisherige Antwort. Hat mir schon mal einen kleinen Denkanstoß gegeben
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.05.2019 09:18
Titel Re: fremdes Design als eigenes ausgeben |
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elke_g hat geschrieben: |
Darf er das, weil er das Design gekauft hat? Könnte ich das als Urheber unterbinden?
Und darf er mein Design einfach weiterverkaufen?
Lg. Elke |
Da kannst Du gar nichts machen. An eingereichten Designs gibst Du sämtliche Nutzungsrechte ab. Du als Urheber hast dann weniger Nutzungsrechte als der Veranstalter. Unter Umständen hättest Du ein Nennungsrecht alsl Urheber.
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Illumonster
Dabei seit: 02.12.2014
Ort: -
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.05.2019 09:27
Titel
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elke_g hat geschrieben: | Da hast du Recht.
Vielleicht sollte ich das auch eher wie bei einem Freelancer sehen? Da arbeite ich dann ja auch für eine Agentur und die verkauft die Projekte weiter.
Aber könnte ich dann trotzdem auf einen Credit bestehen? |
Genau so. Ein Freelancer ist genau das selbe. Von daher sehe ich da überhaupt keine Probleme.
Bei uns wird das im Vorfeld vertraglich abgestimmt. Anschließend steht eben etwas wie " in zusammenarbeit mit..." im Portfolio.
Auch wenn ich von Seiten wie designenlassen etc null halte... Allein die Schreibweise "Premium Qualität - Design auf höchstem Niveau" spricht da schon Bände
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