ChraCe
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Verfasst Mi 17.10.2007 09:45
Titel
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mehdi hat geschrieben: | ChraCe:
Hast schon rechtmit deinem 2. Beitrag. Ich wollte nur nicht die Vorlage für die andere Agentur liefern.
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warum nicht? wenn es dir doch bezahlt wird?
mehdi hat geschrieben: | Vom Ablauf, erst die Rechnung mit dem Ausfallhonorar stellen und nach Bezahlung die Texte liefern oder alles gleichzeitig schicken. |
du musst natürlich erst liefern bevor der kunde zahlungspflichtig wird -> normale praxis bei werkverträgen, es sei denn es ist vertraglich anders vereinbart (abschlagszahlung, anzahlung, etc.).
fälligkeit der zahlung besteht für den kunden erst mit erfolgter abnahme.
siehe § 641 BGB fälligkeit der vergütung; bgb gilt in deinem fall, da keine anderslautenden vereinbarungen getroffen wurden.
Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mi 17.10.2007 09:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
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