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mehdi
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2007
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Verfasst Mi 17.10.2007 07:46
Titel Kunde will erst Druck sehen, dann Aufwandsentschädig. zahlen |
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Hallo,
ich habe nach einer Auftragserteilung eine Imagebroschüre angefangen. Die texte sind fertig, der Rest noch nicht.
Nun habe ich ein Schreiben von der Firma erhalten, dass sie durch Verkauf von Geräten einer werbeagentur verpflichtet sind und die broschüre dort fertigen lassen wollen.
Ich habe gesagt, dass ich den Auftrag erhalten habe und die meinten, dass sollte nur die Erstellung eines kostenlosen Vorentwurfs gewesen sein!
Da ich aber einen Zeugen habe, der mich bestätigt, hat die Firma mir nun eine Aufwandentschädigung angeboten.
Allerdings wollen die vorher, ohne dass bisher über die Höhe der A.entschädigung gesprochen wurde, die Broschüre haben.
Wir haben keinen Vertrag gemacht.
Meine Fragen:
Bin ich dazu verpflichtet? Es ist natürlich zu vermuten, dass sie nicht zahlen, wenn ich die Daten rausgegeben habe.
Die Texte könnte ich zwar rausgeben, aber dann könnten die natürlich verwendet werden. Kann ich mich dafür absichern, dass das nicht passiert.
Wenn ich nur die Texte bisher habe, kann die Firma sagen, es ist nicht fertig also auch kein geld?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Gruß Mehdi
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worshipper
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
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Verfasst Mi 17.10.2007 07:50
Titel
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Achtung "Halbwissen"
Wo kein Vertrag, da auch kein Anspruch.
Also muss dir den Auftraggeber nichts zahlen und gleichzeitig bist du nicht verpflichtet die vorarbeiten rauszurücken.
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pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
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Verfasst Mi 17.10.2007 07:51
Titel
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ja, mach einen schriftlichen vertrag, andererseits gibts du die daten nicht raus. ende.
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mehdi
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2007
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Verfasst Mi 17.10.2007 08:18
Titel
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Ich dachte eigentlich, dass ich das jetzt einfach und ohne Aufwand über die Bühne bekomme.
Es ist nicht zu erwarten, dass ich mit dem Kunden weitere Aufträge machen werde. Daher wäre ich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden.
Ich würde nur gerne einen unterschriebenen Passus von der Firma, dass sie die Daten nicht weiterverwenden dürfen.
Gibt es da einen Text, der das abdeckt?
Gruß
Mehdi
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mi 17.10.2007 08:24
Titel
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der mündliche vertrag wird ja scheinbar vom auftraggeber anerkannt (nach benennung eines zeugen).
diesen vertrag will dein geschäftspartner kündigen.
also:
du schätzt ab, wie hoch der anteil der texterstellung, bzw. der schon geleisteten arbeit am gesamtauftrag ist.
dies stellst du voll in rechnung.
dabei musst du aber berücksichtigen, dass wohl noch keine korrekturläufe, anpassungen gelaufen sind.
für den rest kalkulierst du ein ausfallhonorar.
die höhe müsst ihr aushandeln; ich würde irgendwas zwischen 20-40% je nach auftrag (hier tendenziell eher 20%) ansetzen.
Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mi 17.10.2007 08:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mi 17.10.2007 08:26
Titel
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mehdi hat geschrieben: | Ich dachte eigentlich, dass ich das jetzt einfach und ohne Aufwand über die Bühne bekomme.
Es ist nicht zu erwarten, dass ich mit dem Kunden weitere Aufträge machen werde. Daher wäre ich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden.
Ich würde nur gerne einen unterschriebenen Passus von der Firma, dass sie die Daten nicht weiterverwenden dürfen.
Gibt es da einen Text, der das abdeckt?
Gruß
Mehdi |
ähm, wenn du dir deinen aufwand für die texte bezahlen lässt - warum sollte dein auftraggeber diese dann nicht nutzen dürfen?
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mehdi
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2007
Ort: -
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Verfasst Mi 17.10.2007 08:40
Titel
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ChraCe:
Hast schon rechtmit deinem 2. Beitrag. Ich wollte nur nicht die Vorlage für die andere Agentur liefern.
Vom Ablauf, erst die Rechnung mit dem Ausfallhonorar stellen und nach Bezahlung die Texte liefern oder alles gleichzeitig schicken. Denn die haben bisher noch nichts von mir erhalten und werden sicherlich nicht "die Katze im Sack" kaufen.[/list][/list]
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.10.2007 08:43
Titel
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Du kannst es ja stellen, solltest nur deutlich machen, dass das Recht der Nutzung erst nach vollständiger Bezahlung übergeht.
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