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Nachricht |
Abenaa
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 12:17
Titel Künstlersozialabgabe auf Webseiten? |
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Ein Kunde hat mir heute erzählt, dass er nach einer Steuerprüfung vom Finanzamt eine Aufforderung zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe bekommen hat. Dabei handelt es sich um Gestaltung und Programmierung einer Webseite. Ich bin kein Freiberufler, sondern ganz normal Gewerbetreibender. Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden von mir allein getragen und nicht zur Hälfte über einen Bundeszuschuss und diese Abgabe.
Weiß da jemand Nähers über diese Problematik?
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 12:21
Titel
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einfach mal meine signatur anklicken
viel spaß beim aufregen.
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Abenaa
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 12:29
Titel
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Die Seite hinter Deiner Signatur hatte ich schon vorher gefunden
Das ist doch wohl alles eine Unverschämtheit und Abzocke ohne Ende. Müssen jetzt all meine Kunden damit rechnen? Zählt sowas denn auch für Programmierung oder betrifft das nur die grafische Leistung?
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 12:41
Titel
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Abenaa hat geschrieben: |
Müssen jetzt all meine Kunden damit rechnen? |
ja, müssen sie. leider.
Abenaa hat geschrieben: | Zählt sowas denn auch für Programmierung oder betrifft das nur die grafische Leistung? |
soweit ich weiß gehört die programmierung nicht dazu. aber manchmal hab ich das gefühl, dass die ksk selbst nicht so richtig weiß was abgabepflichtig ist und was nicht. ich hatte schon einige hoch interessante telefonate dazu
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Skythia
Dabei seit: 08.09.2008
Ort: Konstanz
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 12:46
Titel
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Das hat leider nichts mit Dir zu tun, auch wenn Du ein Gewerbe angemeldet hast und kein freischaffender Künstler bist ... es geht um die Unternehmen, die für Design-Leistungen eine Abgabe (4,4% des Rechnungsbetrages im Jahr 2009) an die Künstlersozialkasse leisten müssen. Das war wohl schon immer so, aber seit letztem Jahr wird es verstärkt geprüft.
Ob die Programmierung dazuzählt, weiß nicht nicht, ich denke eher nicht, aber dann müsstest Du es in der Rechnung auch trennen.
Ich habe mich auch einmal 2 Stunden mit dem Thema beschäftigen müssen ...
Das einzige "Schlupfloch", das ich fand, und das zum Glück für meine Kunden fast alle zutrifft, ist in der Informationschrift Nr. 2 zur Künstlersozialabgabe unter Punkt 6 enthalten
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/informationsschriftenfuerunternehmenundverwerter.php
Gelegentliche Auftragserteilung:
... Lediglich die einmalige oder seltene, unbedeutende Inanspruchnahme von Design-Leistungen führt nicht zur Abgabepflicht ...
Zuletzt bearbeitet von Skythia am Di 03.03.2009 12:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Abenaa
Threadersteller
Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 13:05
Titel
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Gut, das habe ich dann soweit verstanden, obwohl ich mich damit nicht anfreunden kann.
Wie ist es aber dann mit Webseiten, die ich sponsore? Oder andere gesponsorte Werbemittel? Für einen Verein habe ich eine Webseite gestaltet und auch die jährliche anfallenden Aktualisierungen übernehme ich. Da ich ja dafür auch gern Spendenquittungen hätte, schreibe ich dafür Rechnungen mit dem Vermerk "per Spendenquittung bezahlt".
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 13:41
Titel
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pcfan hat geschrieben: |
soweit ich weiß gehört die programmierung nicht dazu. aber manchmal hab ich das gefühl, dass die ksk selbst nicht so richtig weiß was abgabepflichtig ist und was nicht. ich hatte schon einige hoch interessante telefonate dazu  |
ja da kannste mit 3 unterschiedlichen leuten bei denen telefonieren und bekommst 3 grundverschiedene antworten. selbst steuerberater wissen nicht genau, was nun eigentlich alles abgabepflichtig ist und was nicht... die ksk hat sich da ein hübsches system ausgedacht um im grunde alles ksk-abgabepflichtig zu machen. die sagen nämlich "alles was nötig ist, um ein werbemedium zu erstellen ist abgabepflichtig". theoretisch wären das sogar druckkosten, allerdings hat die druckereibranche wohl eine zu große lobby als das die as versuchen würden, durchzudrücken... zumindest hab ich manchmal so den eindruck...
das große problem an diesem ksk-gesetz ist, das es quasi seit 1986 fast unverändert existiert, aber sich die werbebranche mittlerweile um lichtjahre weiter entwickelt hat. vor allem der komplette webbereich ist vollkommen undurchdacht, was die ksk angeht. bis vor einigen jahren war das auch gar kein thema, aber nachdem sich einige webdesigner in die ksk geklagt haben, haben die ihrerseits natürlich den spieß umgedreht und auch das web abgabepflichtig erklärt, obwohl ein großteil der dort geleisteten arbeit alles andere als künstlerisch ist...
die schreiende ungerechtigkeit an der ganzen geschichte ist einfach, das auch leistungen als künstlerisch angesehen werden, die eigentlich keine sind, aber durch geschickte auslegung dazu gemacht werden. das stinkt sowohl betroffenen unternehmern als auch teilweise den grafikern selbst, weil die ihren kunden gegenüber in erklärungsnot geraten, auch wenn sie nichts dafür können.
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.03.2009 13:47
Titel
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Wie läuft das denn generell ab?
Wird einem dieser Erhebungsbogen zugeschickt, oder muss man den anfordern?
Meine Freundin ist jetzt seit einigen Monaten z.B. erst selbständig (Kleingewerbe, hauptberuflich) als diplomierte Modedesignerin, fertigt hauptsächlich Maßkorsetts an (hat somit also grösstenteils einmalige Kunden) und verdient natürlich momentan, da Anfangsphase, noch nicht so viel daran. In der KSK ist sie nicht, von einer Künstlersozialabgabe aber wurde noch nie etwas erwähnt, weder seitens FA noch Gewerbeamt etc.
Das sind für mich gerade alles böhmische Dörfer irgendwie
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