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Katharina1987-87
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2012
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Verfasst Mo 19.03.2012 10:50
Titel Künstlersozialabgabe nur bei 7%? |
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Hallo zusammen,
leider finde ich nach Recherche nicht ausreichend Informationen. Wir beauftragen 2 externe Dienstleister. Der Dienstleister für Grafik berechnet 19%, der Texter 7% MwSt.
Fallen auf beide Dienstleistungen Künstersozialabgaben an? Oder nur bei Dienstleistungen, welche mit 7% MwSt. berechnet werden?
Ich freu mich auf Auskunft.
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:02
Titel
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Die erhobene MwSt ist unerheblich.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:09
Titel
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http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/abgabepflicht/wermussdiekuenstlersozialabgabezahlen.php
ksk hat geschrieben: | Personen, Unternehmen, Vereinigungen, Vereine etc., die eine oder mehrere dieser aufgezählten Tätigkeiten ausüben - sei es auch nur teilweise oder als Nebenzweck - sollten sich zur Klärung ihrer Abgabepflicht und zur Vermeidung von Nachteilen an die Künstlersozialkasse wenden. |
ich vermute mal, das auf beide tätigkeiten abgaben anfallen. das ist man etwas offener für die einnahmen (freche behauptung).
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Katharina1987-87
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2012
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:20
Titel
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danke für die schnelle rückmeldung.
also muss theoretisch für jede art von "künstlerischer" Tätigkeit wie texten, design, Banner gestalten etc. die Gebühr bezahlt werden, sofern man die Dienstleistung nicht von einer GmbH in Anspruch nimmt?
Egal ob nebenberuflich, freiberuflich, kleingewerbe etc.?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:27
Titel
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Katharina1987-87 hat geschrieben: | danke für die schnelle rückmeldung.
also muss theoretisch für jede art von "künstlerischer" Tätigkeit wie texten, design, Banner gestalten etc. die Gebühr bezahlt werden, sofern man die Dienstleistung nicht von einer GmbH in Anspruch nimmt?
Egal ob nebenberuflich, freiberuflich, kleingewerbe etc.? |
auch eine gmbh ist abgabepflichtig.
ksk hat geschrieben: | Eine Vermeidung der Künstlersozialabgabe ist im Ergebnis nicht möglich, auch nicht bei Beauftragung einer GmbH. Wo Kunst oder Publizistik angekauft bzw. in Auftrag gegeben und bezahlt wird, fällt Künstlersozialabgabe an. Die Höhe der Abgabe beträgt 4,4 % (2009) bzw. 3,9 % (2010) des Entgelts, welches Sie als Künstler oder als Publizistin erhalten. Zahlungspflichtig ist, wer das Werk oder die Leistung unmittelbar von Ihnen erhält. Führen Sie einen künstlerischen bzw. publizistischen Auftrag aus, so ist Ihr Auftraggeber abgabepflichtig. Wählen Sie die Rechtsform der GmbH, steht die GmbH als juristische Person zwischen Ihnen als Erbringer der künstlerischen oder publizistischen Leistung und dem Auftraggeber. Abgabepflichtig ist dann die GmbH, für die Sie Ihre künstlerische oder publizistische Leistung erbringen. |
ein kleingewerbe gibt es nicht, nur ein gewerbe. kleingewerbe ist umgangssprachlich wie "einzigste".
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:30
Titel
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Katharina1987-87 hat geschrieben: | danke für die schnelle rückmeldung.
also muss theoretisch |
Nicht "also" und auch nicht "theoretisch".
Zitat: | für jede art von "künstlerischer" Tätigkeit wie texten, design, Banner gestalten etc. die Gebühr bezahlt werden, sofern man die Dienstleistung nicht von einer GmbH in Anspruch nimmt?
Egal ob nebenberuflich, freiberuflich, kleingewerbe etc.? |
Ja.
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Katharina1987-87
Threadersteller
Dabei seit: 19.03.2012
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Verfasst Mo 19.03.2012 11:34
Titel
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danke, für die auskunft!
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 19.03.2012 12:24
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | ...
ich vermute mal, das auf beide tätigkeiten abgaben anfallen. das ist man etwas offener für die einnahmen (freche behauptung). |
Die KSK ist des Teufels.
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