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Thema: Künstlersozialabgabe auf Webseiten? vom 03.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Künstlersozialabgabe auf Webseiten?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.03.2009 13:54
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traumgaertner hat geschrieben:
Wie läuft das denn generell ab?
Wird einem dieser Erhebungsbogen zugeschickt, oder muss man den anfordern?
Meine Freundin ist jetzt seit einigen Monaten z.B. erst selbständig (Kleingewerbe, hauptberuflich) als diplomierte Modedesignerin, fertigt hauptsächlich Maßkorsetts an (hat somit also grösstenteils einmalige Kunden) und verdient natürlich momentan, da Anfangsphase, noch nicht so viel daran. In der KSK ist sie nicht, von einer Künstlersozialabgabe aber wurde noch nie etwas erwähnt, weder seitens FA noch Gewerbeamt etc.
Das sind für mich gerade alles böhmische Dörfer irgendwie * Keine Ahnung... *


die KSK abgabge zahlt auch nicht der künstler, sondern dessen kunden. das is quasi wie ne art pflichtabgabe die eben bei bestimmten dienstleistungen entrichtet werden muss. d.h. die verantwortung über die abgabe liegt alleine bei den kunden und deine freundin hat damit eigentlich gar nix zu tun.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.03.2009 14:00
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Ja, ich versuche mich da gerade etwas einzulesen, aber irgendwie werde ich entweder nicht ganz schlau daraus, oder das ist wirklich alles unlogischer Humbug * Keine Ahnung... *

Also wenn sie jetzt einen Auftrag für eine Maßanfertigung bekommt,
dann muss die Auftraggeberin diese genannten 4,4% - gerechnet vom Gesamtbetrag - zusätzlich an die KSK abtreten? Also bei 100 Euro Entgeld nochmals 4,40EUR?
Und wer kontrolliert das bitteschön, und vor allem wie? Hmm...?!

Unterliegen wir da dem Kunden gegenüber einer Informationspflicht?

Ist ziemlich verwirrend, finde ich. Auf der KSK-Site heißt es
"Für selbständige Künstler/Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen." Müsste das dann nicht korrekterweise "Bei selbständigen Künstlern/Publizisten" bzw "Bei Inanspruchnahme von..." lauten?


Zuletzt bearbeitet von traumgaertner am Di 03.03.2009 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.03.2009 14:10
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Zitat:
Ja, ich versuche mich da gerade etwas einzulesen, aber irgendwie werde ich entweder nicht ganz schlau daraus, oder das ist wirklich alles unlogischer Humbug * Keine Ahnung... *

Also wenn sie jetzt einen Auftrag für eine Maßanfertigung bekommt,
dann muss die Auftraggeberin diese genannten 4,4% - gerechnet vom Gesamtbetrag - zusätzlich an die KSK abtreten? Also bei 100 Euro Entgeld nochmals 4,40EUR?


exakt.

Zitat:

Und wer kontrolliert das bitteschön, und vor allem wie? Hmm...?!


die ksk kann mittlerweile auf mitarbeiter der rentenversicherungsanstalt zurückgreifen die entweder unternehmen direkt anschreiben oder das ganze passiert evtl. bei einer steuerprüfung grundsätzlich besteht eine abgabepflicht. d.h. wenn man das nicht freiwillig tut, kann es u.U. sein das strafen fällig werden. außerdem können für die letzten 5 jahre entsprechende nachforderungen erfolgen. im grunde ist das so wie wenn du einen mitarbeiter einstellst, aber den nich anmeldest und keine sozialabgaben zahlst. auch der künstler selbst ist gegenüber der ksk auskunftspflichtig. d.h. wenn die dich anschreiben und wissen wollen, wer so die letzten jahre deine kunden waren und wieviel geld die bei dir gelassen haben, musst du diese auskunft erteilen. die ksk kann auch buchprüfungen erwirken.

Zitat:
Unterliegen wir da dem Kunden gegenüber einer Informationspflicht?


nein. wobei aufklärungsarbeit an sich natürlich nicht schadet.

Zitat:

Ist ziemlich verwirrend, finde ich. Auf der KSK-Site heißt es
"Für selbständige Künstler/Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen." Müsste das dann nicht korrekterweise "Bei selbständigen Künstlern/Publizisten" bzw "Bei Inanspruchnahme von..." lauten?


ja die ksk ist in der tat sehr verwirrend und teilweise wissen die leute selbst nicht, was da eigentlich alles an gesetzen und vorschriften existiert. das fängt ja schon alleine bei der definition des begriffes künstler an. das is so derartig schwammig, dass das alles oder nix heissen kann. selbst die arbeit eines metzgers kann man mit viel augen zukneifen als künstlerisch werten, wenn er eigene wurstsorten kreiert. * Keine Ahnung... *
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.03.2009 17:00
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Super, vielen Dank für die Erklärung - das beruhigt mich jetzt ein wenig. Dachte schon da kommt jetzt "sonstwas" auf uns zu ^^
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Abenaa
Threadersteller

Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Sachsen
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.03.2009 22:30
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Falls noch jemand was dazu weiß, was ich bereits weiter oben schrieb:

Wie ist es aber dann mit Webseiten, die ich sponsore? Oder andere gesponsorte Werbemittel? Für einen Verein habe ich eine Webseite gestaltet und auch die jährliche anfallenden Aktualisierungen übernehme ich. Da ich ja dafür auch gern Spendenquittungen hätte, schreibe ich dafür Rechnungen mit dem Vermerk "per Spendenquittung bezahlt".
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.03.2009 11:55
Titel

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Abenaa hat geschrieben:
Falls noch jemand was dazu weiß, was ich bereits weiter oben schrieb:

Wie ist es aber dann mit Webseiten, die ich sponsore? Oder andere gesponsorte Werbemittel? Für einen Verein habe ich eine Webseite gestaltet und auch die jährliche anfallenden Aktualisierungen übernehme ich. Da ich ja dafür auch gern Spendenquittungen hätte, schreibe ich dafür Rechnungen mit dem Vermerk "per Spendenquittung bezahlt".


das is ne gute frage... ich meine mich zu erinnern, das es da ne sonderregelung für gemeinnützige projekte gibt, mag da aber meine hand nich ins feuer legen... schon mal auf der seite der ksk geschaut? im zweifelsfall mal direkt bei der ksk anrufen und fragen.
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