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Thema: Datenschutzerklärung bei mehrsprachigen Webseiten vom 05.02.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Datenschutzerklärung bei mehrsprachigen Webseiten
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Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2016 10:30
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Datenschutzerklärung bei mehrsprachigen Webseiten

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Mittlerweile wird ja vielfach gefordert, dass die Datenschutzerklärung als eigenständiger Link von allen Seiten mit einem Klick erreichbar ist.

Aber wie sieht das bei mehrsprachigen Webseiten aus?
Nach meiner bisherigen Recherche reicht es (für die deutschen Vorschriften), wenn der Text dazu nur auf deutsch vorhanden ist.
Wie sieht das aber für den z. B. englischsprachigen Teil einer Seite aus? Muss dort dann auch ein Link zur (deutschen) Datenschutzerklärung gesetzt werden?
In welcher Sprache muss/darf der Link dort hin benannt werden? (Z. B."Datenschutz" oder "privacy policy"?)

Vielleicht hatte einer von euch ja vor kurzem das gleiche Problem... * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 05.02.2016 13:59
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Wir haben das "Problem" bei einer englischen Seite gehabt. Unser Justitiar hat sogar dringend davon abgeraten alle Pflichtangaben wie Impressum usw zu übersetzen. Unser Firmensitz und auch der "Content" kommt aus Deutschland, daher sind auch alle Angaben auf deutsch und an entsprechende Richtlinien ausgerichtet. Selbst das digitale englische Magazin hat ein deutsches Impressum. Es richtet sich aber an den englischsprachigen Raum (hauptsächlich USA).

Ob das jetzt bombenfest ist, kann ich nicht bestätigen, da es immer vom konkreten Fall und Rahmenbedingung abhängt.

Genauere Details müsste ich erst erfragen, da es eigentlich nicht meine Baustelle ist.
 
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 08.02.2016 09:00
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Die rechtliche Grundlage für die Datenschutzerklärung wird ja in § 13 TMG geregelt. Dort steht nur, dass diese in allgemein verständlicher Form zu erfolgen hat. Von einer Mehrsprachigkeit (wie es z.B. das Textilkennzeichnungsgesetz vorsieht) ist dort nichts vermerkt.

Hier findest du die Rechtsgrundlage.

Ich würde mir an deiner Stelle trotzdem erst Rat bei einem Anwalt suchen (falls mit einer höheren Schadensersatzforderung zu rechnen ist).
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Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.02.2016 09:51
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Jade-Haus hat geschrieben:
Schadensersatzforderung

Wem wohl ein Schaden dadurch entsteht?! Hmm...?!
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Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.02.2016 10:01
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Kartöffelchen hat geschrieben:
Jade-Haus hat geschrieben:
Schadensersatzforderung

Wem wohl ein Schaden dadurch entsteht?! Hmm...?!


Wenn z. B. der Kunde durch von einem Mitbewerber abgemahnt wird, kann das schnell teuer werden. * Keine Ahnung... *
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Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 08.02.2016 10:22
Titel

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top hat geschrieben:
Kartöffelchen hat geschrieben:
Jade-Haus hat geschrieben:
Schadensersatzforderung

Wem wohl ein Schaden dadurch entsteht?! Hmm...?!


Wenn z. B. der Kunde durch von einem Mitbewerber abgemahnt wird, kann das schnell teuer werden. * Keine Ahnung... *

Aber welchen Schaden hat der Mitbewerber? * Keine Ahnung... *
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 08.02.2016 11:23
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top hat geschrieben:
Kartöffelchen hat geschrieben:
Jade-Haus hat geschrieben:
Schadensersatzforderung

Wem wohl ein Schaden dadurch entsteht?! Hmm...?!


Wenn z. B. der Kunde durch von einem Mitbewerber abgemahnt wird, kann das schnell teuer werden. * Keine Ahnung... *


Kartöffelchen, das muss nicht unbedingt ein Mitbewerber sein. Es kann sich auch um einen Abmahnanwalt handeln.

Außerdem geht es auch um Datenschutz (siehe dazu den von mir geteilten Link). Was sind dir denn deine persönlichen Nutzerdaten wert?
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