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Thema: Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsrecht" ? vom 11.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsrecht" ?
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst So 12.07.2009 16:44
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Hier ein kleiner Tip für Dich und andere Website-Ersteller, um in Zukunft nach geleisteter Arbeit vom Kunden nicht über den Löffel balbiert zu werden:
Die einfachste und beste Methode, an sein Geld zu kommen, ist die, dass man die Website mit dem gesamten Content solange auf seinem eigenen Server/Webspace parkt, bis der Kunde VOLLSTÄNDIG bezahlt hat. Man legt für ihn eine Subdomain oder einen Unterordner an. Die jeweilige Adresse ist dann dem Kunden bekannt, und er kann jederzeit den Stand der Dinge verfolgen. Vielleicht kann man auch eine Umleitung auf dem Server des Kunden einrichten, die auf den Inhalt auf dem eigenen Server verweist. So hat man jederzeit Zugriff auf die Daten, mit allen Rechten und daraus resultierenden Konsequenzen, ohne juristisch zweifelhafte Übergriffe auf den Kundenserver vornehmen zu müssen.
Wenn die Kohle vollständig überwiesen ist, schiebst Du den Content rüber, fertig.
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 12.07.2009 21:40
Titel

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Piki hat geschrieben:
Hier ein kleiner Tip für Dich und andere Website-Ersteller, um in Zukunft nach geleisteter Arbeit vom Kunden nicht über den Löffel balbiert zu werden:
Die einfachste und beste Methode, an sein Geld zu kommen, ist die, dass man die Website mit dem gesamten Content solange auf seinem eigenen Server/Webspace parkt, bis der Kunde VOLLSTÄNDIG bezahlt hat. Man legt für ihn eine Subdomain oder einen Unterordner an. Die jeweilige Adresse ist dann dem Kunden bekannt, und er kann jederzeit den Stand der Dinge verfolgen. Vielleicht kann man auch eine Umleitung auf dem Server des Kunden einrichten, die auf den Inhalt auf dem eigenen Server verweist. So hat man jederzeit Zugriff auf die Daten, mit allen Rechten und daraus resultierenden Konsequenzen, ohne juristisch zweifelhafte Übergriffe auf den Kundenserver vornehmen zu müssen.
Wenn die Kohle vollständig überwiesen ist, schiebst Du den Content rüber, fertig.


Genauso haben wir es auch schon oft gemacht. Vor allem bei unentschlossenen Kunden oder wenn es mehrere Entscheider gibt. Sehr zu empfehlen. Und wer professionell im Bereich Webdesign arbeitet, der braucht früher oder später sowieso einen eigenen Server. Kostet bei Strato & Co eine vertretbare (Miet)-Summe. Bei uns laufen da auch div. eigene Projekte drauf sowie kleinere Kundenprojekte. Über die haben wir die Kosten für den Server jeden Monat locker wieder drin. Man muss sich dann allerdings auch selbst um Updates kümmern.
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jnnklsschmdt
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2009
Ort: Bad Oeynhausen
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 10:48
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naturalshirts hat geschrieben:
Das wird hier wieder geteilte Meinungen geben, denn diejenigen von uns, die eine 3jährige Ausbildung zum MG auf sich genommen haben, wollen mit solchen Aufträgen sehr wohl ihr Geld verdienen.

Lando hat geschrieben:

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du diesem Kunden seine Webseite, inkl. der über 100 Änderungen für ca. 250 EUR gemacht. Oder wie darf man das verstehen?
Falls dem so ist, gehörst Du allein dafür eigentlich schon mit 'nem nassen Lappen erschlagen... aber naja... *balla balla*


Natürlich will ich auch Geld verdienen. Ich meinte damit nicht, dass ich für quasi nichts arbeite - Ich nehme meines Erachtens einen angemessenen Preis für jemanden, der (wie ich) keine 3 Jährige MG Ausbildung hinter sich hat.
Die Seite besteht aus 8 statischen Seiten, inklusive bisschen JS Mootools und 2 Kontaktformularen, genommen habe ich nach Stundenlohn insgesamt ungefähr 700 €. Bezahlt wurde in 3 Schritten, 240 € fehlen noch. Um diese Summe gehts!
Damit wollte ich nur sagen, dass ich im Prinzip kein Problem damit habe im Nachhinein noch eine Kleinigkeit zu ändern oder hinzuzufügen!

naturalshirts hat geschrieben:

Wenn ich dich richtig verstehe, wartest du bereits seit 2 Monaten auf dein Geld. Du hast in der Zwischenzeit nichts unternommen, um es anzumahnen, und stattdessen weiter gratis für ihn gearbeitet? * Nee, nee, nee *
Mal grob überschlagen: 100 Mails mit je nur 1 Änderungswunsch macht 100 Änderungswünsche, alle hast du nach und nach erledigt, vielleicht jeweils 5 Minuten, macht 500 Minuten.... weißt du eigentlich, was du da tust? * Keine Ahnung... *

aUDIOfREAK hat geschrieben:
so schnell findet er nämlich keinen anderen dummen, der ihm das zu nem ähnlich günstigen preis und mit dieser engelsgeduld macht.

Nimroy hat geschrieben:
Aber du bist es selbst schuld, dass du das alles hast mit dir machen lassen. Entweder hast du jetzt den Schneid, as von deiner Seite ernsthaft durchzuziehen und die Summe anzumahnen, oder du verbuchst es als Lehrgeld.


Ja natürlich, dessen bin ich mir wohl bewusst und ich habe daraus gelernt. Es ist angefangen, dass ich die Website gemacht habe und der Kunde war sehr zufrieden. Dann kamen immer noch irgendwelche Links hinzu und kleine Textänderungen und und und. Anfangs war dies wirklich kein Problem und ich habe es direkt erledigt - dann kam natürlich vom Kunden direkt wieder die nächste Frage. Ich hatte in dem Moment nicht den Schneid ihm zu sagen, dass es zuviel ist und wurde langsam einfach nur genervt davon .. habe dies mir aber nicht anmerken lassen. Und jetzt diese Aktion vom Kunden - ich bin stinksauer. Und fühle mich ziemlich ausgenutzt. Aber klar .. ich habe daraus gelernt und es war ein Fehler, der mir widerfahren ist weil ich keine Erfahrung habe. Es ist meine eigene Schuld.

Nimroy hat geschrieben:
Der verarscht dich.

Lando hat geschrieben:
Du ziehst es durch. Mahnverfahren mit evtl. daraus resultierendem Gerichtsverfahren. Vorausgesetzt Deine Ansprüche sind auch juristisch wasserdicht (Du weißt... der Unterschied zwischen Recht haben und bekommen).
Was bringt's Dir: Deine ca. 250 Tacken und die tiefe innere Befriedigung einem * Du kannst mich mal... * in den Selben getreten zu haben.
Risiko: Du bleibst auf sämtlichen Kosten sitzen wenn Dein Kunde es schafft sich da irgendwie raus zu winden.


Ja, genau das werde ich auch tun. Allerdings ist meine einzige Frage ob meine Ansprüche juristisch wasserdicht sind. Eins ist klar, ob er mich verarscht oder nicht, er hat kein Recht irgendwelches Geld von mir einzubeziehen, zu verrechnen oder was auch immer. Aber: Habe ich recht auf mein Geld? Rechnung liegt vor - Der mündliche Vertrag ist von meiner Seite weit mehr als erfüllt! Ich arbeite freiberuflich mit Steuernummer und dem ganzen Kram.
Ich schreibe mir jetzt nochmal alles genau auf und werde dann einfach mal beim Mahngericht anrufen und mich informieren!

Vielen Dank aber schonmal für die Antworten!


Zuletzt bearbeitet von jnnklsschmdt am Mo 13.07.2009 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 12:22
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nein er hat kein recht dir einfach irgendwelche "fremdkosten" aufzubrummen (zumal ich stark bezweifeln möchte, das da tatsächlich was angefallen ist - der sucht einfach nach nem grund sich vor der zahlung zu drücken). wie du schreibst, waren zwischen der korrektur und der ausführung 3 tage - das ist eine relativ kurze zeitspanne, die mitnichten den einsatz einer anderen agentur rechtfertigen würde. außer es wäre jetzt irgendwas ganz gravierendes gewesen (nen nicht funktionierender shop, oder irgendwas abmahnfähiges auf der seite). aber das scheint ja hier nicht der fall gewesen zu sein. schick ihm ne letzte zahlungsaufforderung mit fristsetzung und schreib mit rein, wenn er nciht zahlt, das du dann das mahnverfahren eröffnest. zahlt er nicht, eröffne auch das mahnverfahren bis zum vollstreckbaren titel. denn spätestens wenn der besuch vom gerichtsvollzieher droht, lenken die meisten sprücheklopfer ein.
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 12:55
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Zitat:
Natürlich will ich auch Geld verdienen. Ich meinte damit nicht, dass ich für quasi nichts arbeite - Ich nehme meines Erachtens einen angemessenen Preis für jemanden, der (wie ich) keine 3 Jährige MG Ausbildung hinter sich hat. ... usw ...

Ok, dann sorry für meine Annahme. * Ich bin unwürdig *
Hier geistern halt öfter mal solche Kandidaten rein... * Wo bin ich? *

Zitat:
Ja, genau das werde ich auch tun. Allerdings ist meine einzige Frage ob meine Ansprüche juristisch wasserdicht sind.

Das können wir Dir nicht verbindlich sagen.
Da Deine Selbstständigkeit, wie Du sagst, hochoffiziell läuft, vermute ich dass Du durchaus gute Chancen hast. Genau sagen kann Dir das aber nur ein Jurist.
Zitat:
Aber: Habe ich recht auf mein Geld? Rechnung liegt vor - Der mündliche Vertrag ist von meiner Seite weit mehr als erfüllt!

Wenn Du Deinen Teil erfüllt hast, hast Du auch ein Recht auf die vereinbarte Bezahlung. Das ist ja immerhin das, was ihr ausgemacht habt, gehe ich mal von aus. Schlimmstenfalls könnte es höchstens an der Beweiskraft scheitern, da eben nur mündlicher Vertrag... wie gesagt, schlimmstenfalls.

Lass erst mal ein bissl die Säbel rasseln, wie aUDIOfREAK schon sagt... den Meisten geht spätestens bei der Möglichkeit Besuch vom Gerichtsvollzieher zu bekommen der Axxch auf Grundeis.
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jnnklsschmdt
Threadersteller

Dabei seit: 11.07.2009
Ort: Bad Oeynhausen
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.07.2009 23:17
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Okay, vielen Dank nochmal für die Hilfe!
So habe ich mir das auch schon gedacht, weil es einfach eigentlich so sein muss. Aber wenn man so alleine davor steht, dann ist man trotzdem noch unsicher und deswegen haben mir eure Meinungen schon geholfen. Ich schicke ihm Morgen noch eine Kopie der Rechnung mit einer Frist von 7 Tagen. Bevor ich tatsächlich ein Mahnverfahren einleite, spreche ich nochmal mit einem Ansprechpartner von Mahngericht damit ich wirklich sicher gehen kann und dann ab dafür.
Im Anschluss werde ich aber auch nicht für ihn weiterarbeiten, da sehe ich keinen Sinn drin. Soll er sich mal ruhig wen neues suchen und bezahlen.
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