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Thema: Steuer zahlen vom Contest gewinn? vom 22.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Steuer zahlen vom Contest gewinn?
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zeeeero
Threadersteller

Dabei seit: 22.08.2008
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Verfasst Fr 22.08.2008 18:44
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Steuer zahlen vom Contest gewinn?

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Hall!

Hab eine frage... Ich hab die ganzen Themen auf dem Forum durchgelesen, hab aber nirgendwo einen ähnlichen Beispiel gefunden.

Wie sieht das aus mit Steuer zahlen, wenn mann mit seinem Design einen Contest zb. auf 99designs.com gewinnt und der Contest holder das Geld auszahlt? Da bekommt mann natürlich keine Rechnung.

Bin kein freiberuflicher Webdesigner und habe kein Gewerbe angemeldet, das mach ich nur als Hobby.


Bitte um hilfe Lächel

MFG, zeeeero
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koi-sh

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Verfasst Fr 22.08.2008 18:49
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Dieser Gewinn unterliegt in D nicht der Einkommenssteuer und ist somit nicht zu versteuern.
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zeeeero
Threadersteller

Dabei seit: 22.08.2008
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Verfasst Fr 22.08.2008 19:49
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Danke erstmal für die schnelle Antwort!

Ist auch egal, wenn man mehrere contests gewinnt, und damit ein bisschen mehr Geld "verdient"?

Hast du vielleicht einen Link, der das bestätitigen kann, oder wo ich darüber mehr erfahren kann?


MFG, zeeeero
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
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Verfasst Fr 22.08.2008 20:03
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Da es sich bei den Beträgen ja um Erträge aus Gwewinnspielen handelt, gelten diese nicht als Einkommen sondern um Vermögenstransfer. Lediglich aus diesen Beträgen erzielte Erträge sind zu versteuern ... aber so viel wirds wohl nicht sein.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
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Verfasst Fr 22.08.2008 20:25
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Da wäre ich vorsichtig bei der Bewertung.

Das ist keine Lotterie bei der ein Zufallslos gezogen wird sondern eine Prämierung/Entgeltung für eine (beste) Leistung.

Um sicher zu gehen beim Finanzamt oder nem versierten Steuerberater fragen.

Edith: habe auf die schnelle was zu meinem Bauchgefühl aus Österreich gefunden...

http://diepresse.com/home/kultur/medien/378676/index.do



.


Zuletzt bearbeitet von joki am Fr 22.08.2008 20:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Fr 22.08.2008 20:35
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Das österreichische Steuerrecht mit dem deutschen zu vergleichen ist aber wie die Geschichte mit den Äpfeln und den Birnen.

Das ist so, wie wenn ich sagen würde, ich darf hier auf der rechten Spur autofahren, weil es in England erlaubt ist.
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.08.2008 20:54
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Meine Ansicht steht ja auch vor der Quelle. Und diese begründet sich nicht! auf die Ösi Quelle.

Zeig mir mal ne deutsche Quelle zum Thema aus der hervorgeht das es in Good-old-Germany anders ist.

Auch Koi-sh könnte die Quelle seiner absoluten Gewissheit nennen. Ooops
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.08.2008 21:00
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Neuer Beitrag um das deutlich abzuheben:

Steuerfreie Bezüge nach Paragraph 3 des Einkommenssteuer-Gesetzes
Steuerfrei sind unter anderem Bezüge […] die zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. […] Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird.

Quelle:

http://www.biz-awards.de/spezial/12/wann-muessen-steuern-auf-preisgelder-gezahlt-werden.htm
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