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Thema: Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsrecht" ? vom 11.07.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsrecht" ?
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jnnklsschmdt
Threadersteller

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Verfasst Sa 11.07.2009 10:58
Titel

Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsrecht&

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Hallo!

Ich betätige mich jetzt seit Anfang dieses Jahres hier in unserem Städtchen im Bereich Webdesign, freiberuflich. Es läuft auch alles super, Klienten sind da und Spaß macht es mir wie erwartet auch.
Ich sehe das ganze weniger als Arbeit zum Geld verdienen, mehr als Vorbereitung fürs Studium und als Möglichkeit Erfahren zu sammeln und in diesem Bereich arbeiten zu 'können'. Aus diesem Grund habe ich auch bis jetzt auf förmliche Dinge wie einen Vertrag im Vorfeld von Aufträgen verzichtet und mit meinen Kunden immer ein relativ lockeres Verhältnis geführt: Beispielsweise Änderungswünsche an Projekten auch Wochen nach Fertigstellung der eigentlichen Website kostenlos erledigt.

Im Frühling dieses Jahres habe ich ein Projekt beendet, wie gesagt ohne schriftlichen Vertrag im Vorfeld dieser Arbeit. Abgeschlossen wurde lediglich ein "mündlicher Vertrag" mit einem nicht näher konkretisierten Ziel als die Konzeption / der Entwurf / und die Produktion der besagten Homepage für einen ungefähren Betrag von X.
So, Website fertig - Kunde sehr zufrieden - Rechnung ausgestellt. Kunde hatte gebeten diese in 3 Schritten zu bezahlen - Klar, kein Problem. Dies ist jetzt zwei Monate her.

Nach Fertigstellung haben mich (nachgezählt) noch über 100 E-Mails erreicht mit Fragen und Änderungswünschen. Das waren teilweise 4-8 E-Mails am Tag. Naja, kein Problem - Ich habe immer alles unentgeltlich, quasi als "Service" erledigt.. hat allerdings auch dann mal wenn ich viel zu tun hatte ein paar Tage gedauert bis ich es bearbeiten konnte. Die Seite war zu jeder Zeit voll Funktionsfähig im Internet, die Änderungswünsche waren so gesehen immer irgendwelche Kleinigkeiten.

Naja, lange Rede kurzer Sinn: Der Kunde wünschte sich eine Änderung einer Datei in ein bequemeres Format, dass man sich direkt im Browser ansehen konnte (Die ursprüngliche Datei war komplett i.O., der User musste Sie sich nur 'extra' herunterladen). Ich habe es nicht sofort erledigen können, 3 Tage Wartezeit: der Kunde drohte mir eine Werbeagentur aufzusuchen und mich mit den Kosten zu belasten, da ich "geschäftsschädigend" handele - was er dann auch getan hat.

Naja, im Endeffekt habe ich dann die Datei geändert - die "Werbeagentur" hat keinen Finger gerührt (Sehe ich ja an den Daten auf dem Server) aber angeblich 250,- Euro fürs einarbeiten genommen. Er kann mir keine Rechnung schicken, geht auf diese Fragen von mir gar nicht ein und merkwürdigerweise deckt diese Summe von 250,- Euro plus Mehrwertsteuer ungefähr mit dem Betrag den er mit noch Schuldet.

Nun weigert er sich zu bezahlen und besteht darauf dieses "Guthaben" wie er es nennt, was ich bei ihm habe mit den sinnlos entstandenen Kosten zu verrechnen. Er will von dem "Rückbehaltungsrecht" gebrauch machen - was aber doch gar nicht geht, da wir keinen wirklichen Vertrag haben, bzw. ich meinen Teil des mündlichen Vertrags mit der Stundenanzahl, die ich an der Homepage gearbeitet habe geleistet habe.

Meine Fragen sind im Prinzip .. hat er ein Recht mich mit solchen Kosten zu belasten? Habe ich ein Recht auf mein Geld, obwohl wir keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet haben (Rechnung habe ich schriftlich)? Wenn ja - Wie komme ich an mein Geld? Anwalt - Mahngericht?

Um Hilfe und Meinungen wäre ich euch sehr dankbar, da ich mir einfach so den Besuch beim Anwalt einfach nicht leisten kann. Liebe Grüße!


Zuletzt bearbeitet von jnnklsschmdt am Sa 11.07.2009 11:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
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Verfasst Sa 11.07.2009 12:00
Titel

Re: Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsre

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jnnklsschmdt hat geschrieben:
Hallo!
Ich sehe das ganze weniger als Arbeit zum Geld verdienen, mehr als Vorbereitung fürs Studium und als Möglichkeit Erfahren zu sammeln und in diesem Bereich arbeiten zu 'können'. Aus diesem Grund habe ich auch bis jetzt auf förmliche Dinge wie einen Vertrag im Vorfeld von Aufträgen verzichtet und mit meinen Kunden immer ein relativ lockeres Verhältnis geführt: Beispielsweise Änderungswünsche an Projekten auch Wochen nach Fertigstellung der eigentlichen Website kostenlos erledigt.

Das wird hier wieder geteilte Meinungen geben, denn diejenigen von uns, die eine 3jährige Ausbildung zum MG auf sich genommen haben, wollen mit solchen Aufträgen sehr wohl ihr Geld verdienen. Andere betreiben Webdesign oder Flyerlayout als Hobby zu preisen, die den Kunden freuen und uns aber das Leben schwer machen.

Zitat:
Im Frühling dieses Jahres habe ich ein Projekt beendet, wie gesagt ohne schriftlichen Vertrag im Vorfeld dieser Arbeit. Abgeschlossen wurde lediglich ein "mündlicher Vertrag" mit einem nicht näher konkretisierten Ziel als die Konzeption / der Entwurf / und die Produktion der besagten Homepage für einen ungefähren Betrag von X.
So, Website fertig - Kunde sehr zufrieden - Rechnung ausgestellt. Kunde hatte gebeten diese in 3 Schritten zu bezahlen - Klar, kein Problem. Dies ist jetzt zwei Monate her.

Bei Zahlungswunsch "in Raten" wär ich sofort misstrauisch. Auch wieder was, was sich jemand, der davon leben muss, nicht leisten kann. Äußere dich doch mal genauer, was das für ein Betrag X ist, den dein Kunde für Konzeption/Entwurf und Herstellung seiner Webseite bezahlt hat und was er dafür ganz genau bekommen hat, das ist ja so recht allgemein, kann sich ja um eine kleine Seite mit 3 HTML-Seiten handeln. Wenn ich dich richtig verstehe, wartest du bereits seit 2 Monaten auf dein Geld. Du hast in der Zwischenzeit nichts unternommen, um es anzumahnen, und stattdessen weiter gratis für ihn gearbeitet? * Nee, nee, nee *

Zitat:
Nach Fertigstellung haben mich (nachgezählt) noch über 100 E-Mails erreicht mit Fragen und Änderungswünschen. Das waren teilweise 4-8 E-Mails am Tag. Naja, kein Problem - Ich habe immer alles unentgeltlich, quasi als "Service" erledigt.. hat allerdings auch dann mal wenn ich viel zu tun hatte ein paar Tage gedauert bis ich es bearbeiten konnte. Die Seite war zu jeder Zeit voll Funktionsfähig im Internet, die Änderungswünsche waren so gesehen immer irgendwelche Kleinigkeiten.

Mal grob überschlagen: 100 Mails mit je nur 1 Änderungswunsch macht 100 Änderungswünsche, alle hast du nach und nach erledigt, vielleicht jeweils 5 Minuten, macht 500 Minuten.... weißt du eigentlich, was du da tust? * Keine Ahnung... *

Zitat:
Naja, lange Rede kurzer Sinn: Der Kunde wünschte sich eine Änderung einer Datei in ein bequemeres Format, dass man sich direkt im Browser ansehen konnte (Die ursprüngliche Datei war komplett i.O., der User musste Sie sich nur 'extra' herunterladen). Ich habe es nicht sofort erledigen können, 3 Tage Wartezeit: der Kunde drohte mir eine Werbeagentur aufzusuchen und mich mit den Kosten zu belasten, da ich "geschäftsschädigend" handele - was er dann auch getan hat.

Das hört sich an, als wenn hier so einiges im Vorfeld nicht genau besprochen wurde. Überhaupt muss es Gründe geben, warum hier soviel Nacharbeit anfällt, das finde ich schon sehr ungewöhnlich. Das passt gar nicht zu "Kunde war sehr zufrieden". Die reaktion deines Kunden ist dann auch dementsprechend krass. 3 Tage wartezeit kann man durchaus tolerieren, wenn man es abspricht und die Kundenbeziehung ansonsten in Ordnung ist.

Zitat:
Naja, im Endeffekt habe ich dann die Datei geändert - die "Werbeagentur" hat keinen Finger gerührt (Sehe ich ja an den Daten auf dem Server) aber angeblich 250,- Euro fürs einarbeiten genommen. Er kann mir keine Rechnung schicken, geht auf diese Fragen von mir gar nicht ein und merkwürdigerweise deckt diese Summe von 250,- Euro plus Mehrwertsteuer ungefähr mit dem Betrag den er mit noch Schuldet.

Nun weigert er sich zu bezahlen und besteht darauf dieses "Guthaben" wie er es nennt, was ich bei ihm habe mit den sinnlos entstandenen Kosten zu verrechnen. Er will von dem "Rückbehaltungsrecht" gebrauch machen - was aber doch gar nicht geht, da wir keinen wirklichen Vertrag haben, bzw. ich meinen Teil des mündlichen Vertrags mit der Stundenanzahl, die ich an der Homepage gearbeitet habe geleistet habe.

Das klingt jetzt sehr nach "unzufriedener Kunde". Glaskugel

Zitat:
Meine Fragen sind im Prinzip .. hat er ein Recht mich mit solchen Kosten zu belasten? Habe ich ein Recht auf mein Geld, obwohl wir keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet haben (Rechnung habe ich schriftlich)? Wenn ja - Wie komme ich an mein Geld? Anwalt - Mahngericht?
Um Hilfe und Meinungen wäre ich euch sehr dankbar, da ich mir einfach so den Besuch beim Anwalt einfach nicht leisten kann. Liebe Grüße!

Anwalt, Mahngericht - arbeitest du denn auf Steuerkarte? Sonst geht der Schuss wohl eher nach hinten los. Wenn wir hier nicht wirklich über nennenwerte Summen reden, lohnt sich das nicht. Du hast scheinbar nichts zu verlieren, als frag doch den Kunden ganz direkt, was er für ein Problem hat und wie er glaubt, dass es für beide Seiten gut zu lösen wäre. Rechtliche Äußerungen/Meinungen in so einer Situation zu geben (also ohne die Fakten genau zu kennen) wäre nur Glaskugel
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Nimroy
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Verfasst Sa 11.07.2009 12:20
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Der verarscht dich. Aber du bist es selbst schuld, dass du das alles hast mit dir machen lassen. Entweder hast du jetzt den Schneid, as von deiner Seite ernsthaft durchzuziehen und die Summe anzumahnen, oder du verbuchst es als Lehrgeld.
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pixelpapst303

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Verfasst Sa 11.07.2009 19:46
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Re: Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsre

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jnnklsschmdt hat geschrieben:

Ich sehe das ganze weniger als Arbeit zum Geld verdienen, mehr als Vorbereitung fürs Studium


dann sieh es weiter so und scheiß auf kunde und kohle. oder: für jeden zukünftigen änderungswunsch schickst du ein reichlich teures angebot zurück, dass er schriftlich bestätigen muss.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst So 12.07.2009 11:04
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Re: Klient weigert sich zu zahlen / "Zurückbehaltungsre

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pixelpapst303 hat geschrieben:
jnnklsschmdt hat geschrieben:

Ich sehe das ganze weniger als Arbeit zum Geld verdienen, mehr als Vorbereitung fürs Studium


dann sieh es weiter so und scheiß auf kunde und kohle. oder: für jeden zukünftigen änderungswunsch schickst du ein reichlich teures angebot zurück, dass er schriftlich bestätigen muss.


so würd ich das auch machen... so schnell findet er nämlich keinen anderen dummen, der ihm das zu nem ähnlich günstigen preis und mit dieser engelsgeduld macht.
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WSHannemann

Dabei seit: 15.10.2006
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Verfasst So 12.07.2009 12:54
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Hallo, ich an Deiner Stelle würde ich bis auf die Startseite alle Daten vom Server holen und nach Bezahlung erst wieder aufspielen. Wo gibt´s den .... Kopf schüttel.

Zuletzt bearbeitet von WSHannemann am So 12.07.2009 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.07.2009 12:57
Titel

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WSHannemann hat geschrieben:
Hallo, ich an Deiner Stelle würde bis auf die Startseite alle Daten vom Server holen und nach Bezahlung erst wieder aufspielen. Wo gibt´s den .... Kopf schüttel.


da wär ich mal ganz vorsichtig... der server is eigentum des kunden und im grunde genommen wie eine wohnung zu betrachten. da kann ich als verkäufer auch nich einfach hin und mir das unbezahlte eigentum wiederholen. denn damit beginge man hausfriedensbruch nach deutschem gesetz und wäre selbst für schadenersatz haftbar. nein - das einzig sinnvolle ist, die rechnung per mahnverfahren und vollstreckbarem titel durchzusetzen und in zukunft gar nicht mehr für den kunden zu arbeiten oder alles (am besten nach vorkasse) haarklein abzurechnen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am So 12.07.2009 13:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.07.2009 13:54
Titel

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@WSHannemann
Das würde ich an seiner eben nicht machen!
Der aUDIOfREAK hat's schon angedeutet, mit diesem Vorgehen kann man sich 'nen Haufen Ärger einhandeln.

@jnnklsschmdt
Zitat:
... und merkwürdigerweise deckt diese Summe von 250,- Euro plus Mehrwertsteuer ungefähr mit dem Betrag den er mit noch Schuldet.

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du diesem Kunden seine Webseite, inkl. der über 100 Änderungen für ca. 250 EUR gemacht. Oder wie darf man das verstehen?
Falls dem so ist, gehörst Du allein dafür eigentlich schon mit 'nem nassen Lappen erschlagen... aber naja... *balla balla*

Zitat:
Um Hilfe und Meinungen wäre ich euch sehr dankbar, da ich mir einfach so den Besuch beim Anwalt einfach nicht leisten kann.

Wer sich selbstständig macht sollte sich über diese Problematik vorher mal Gedanken machen...


Ich denke Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:

1) Du ziehst es durch. Mahnverfahren mit evtl. daraus resultierendem Gerichtsverfahren. Vorausgesetzt Deine Ansprüche sind auch juristisch wasserdicht (Du weißt... der Unterschied zwischen Recht haben und bekommen).
Was bringt's Dir: Deine ca. 250 Tacken und die tiefe innere Befriedigung einem * Du kannst mich mal... * in den Selben getreten zu haben.
Risiko: Du bleibst auf sämtlichen Kosten sitzen wenn Dein Kunde es schafft sich da irgendwie raus zu winden.

2) Du verbuchst es Lehrgeld und sparst Dir die nächsten 250 Euro mal besser dafür auf, Dir z.B. durch Anschaffung gewisser Fachliteratur ein kaufmännisches Basiswissen anzueignen. Dies ist nämlich offensichtlich nicht vorhanden, jedenfalls hört es sich hier sehr danach an (ich mag mich aber auch irren können).
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