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Thema: Kassenabrechnung für Webdesigner/Unternehmer? vom 02.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kassenabrechnung für Webdesigner/Unternehmer?
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Nostra
Threadersteller

Dabei seit: 13.01.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 19:14
Titel

Kassenabrechnung für Webdesigner/Unternehmer?

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Hallo Leute,

wäre denn eine Kassenabrechnung für die Jährliche Bilanzierung
eigentlich notwendig? Bisher habe ich das nie gebraucht, aber
vllt. wäre das ganz hilfreich, für das Finanzamt.

Bitte um Hilfe.
mfg
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 20:17
Titel

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a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht
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Nostra
Threadersteller

Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 20:37
Titel

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Mac hat geschrieben:
a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht


Die Bilanzierung ist vorallem für Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) pflicht. Ich sehe das
Erstellen von Webseiten teilweise als Dienstleistungen an, aber ich gehe ich davon aus, dass
das Finanzamt die Webseiten ebenso als Produkt anerkennen.

Bar zahlen nicht. Online Banking ist die Rede. Aber Ausgaben sollten auf jedenfall aufgelistet
werden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 21:49
Titel

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Nostra hat geschrieben:
Mac hat geschrieben:
a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht


Die Bilanzierung ist vorallem für Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) pflicht. Ich sehe das
Erstellen von Webseiten teilweise als Dienstleistungen an, aber ich gehe ich davon aus, dass
das Finanzamt die Webseiten ebenso als Produkt anerkennen.

Bar zahlen nicht. Online Banking ist die Rede. Aber Ausgaben sollten auf jedenfall aufgelistet
werden.


schmarrn. die bilanzierung ist bei kapitalgesellschaften wie z.b. einer gmbh pflicht. ein einzelunternehmer muss nicht bilanzieren. bis zu einem umsatz von ich glaub 500.000 € und einem jahresgewinn von 50.000 € muss nicht bilanziert werden, sondern reicht eine g+v rechnung.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 02.02.2010 21:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nostra
Threadersteller

Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 22:35
Titel

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@aUDIOfREAK

Sofern der Unternehmer im Handelsregister steht, ist die Buchführung pflicht und dazu
gehört nun mal die Bilanzierung. Was meinst du eigentlich mit g+v Rechnung?

mfg
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.02.2010 22:52
Titel

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Gewinn + Verlust-rechnung
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Nostra
Threadersteller

Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 04.02.2010 19:10
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Gewinn + Verlust-rechnung


Müsste ich als Kleinunternehmer (Umsatz unter: 17.500 €) der ein Kleingewerbe angemeldet hat,
nach 1 Jahr die Steuererklärung und zusätzlich die EÜR abgeben?


Beste Grüße
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2010 09:04
Titel

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Nostra hat geschrieben:
@aUDIOfREAK

Sofern der Unternehmer im Handelsregister steht, ist die Buchführung pflicht und dazu
gehört nun mal die Bilanzierung. Was meinst du eigentlich mit g+v Rechnung?

mfg


wenn du als eingetragener kaufmann im handelsregister geführt wirst ist das richtig. dann musst du bilanzieren und doppelte buchführung machen. aber für den normalen einzelunternehmer gilt das bis zu og. umsatz- / gewinngrenze nicht.

g+v (gewinn- und verlust) is quasi das selbe wie die einnahmen-überschussrechnung. im grunde nur ne aufstellung aller einnahmen und ausgaben, aber eben ohne die doppelte kontierung wie bei der bilanzbuchhaltung.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 05.02.2010 09:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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