Autor |
Nachricht |
Nostra
Threadersteller
Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 19:14
Titel Kassenabrechnung für Webdesigner/Unternehmer? |
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Hallo Leute,
wäre denn eine Kassenabrechnung für die Jährliche Bilanzierung
eigentlich notwendig? Bisher habe ich das nie gebraucht, aber
vllt. wäre das ganz hilfreich, für das Finanzamt.
Bitte um Hilfe.
mfg
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 20:17
Titel
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a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht
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Nostra
Threadersteller
Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 20:37
Titel
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Mac hat geschrieben: | a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht |
Die Bilanzierung ist vorallem für Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) pflicht. Ich sehe das
Erstellen von Webseiten teilweise als Dienstleistungen an, aber ich gehe ich davon aus, dass
das Finanzamt die Webseiten ebenso als Produkt anerkennen.
Bar zahlen nicht. Online Banking ist die Rede. Aber Ausgaben sollten auf jedenfall aufgelistet
werden.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 21:49
Titel
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Nostra hat geschrieben: | Mac hat geschrieben: | a: wenn du nix bar zahlst -> keine Kasse
b: du bilanzierst nicht |
Die Bilanzierung ist vorallem für Gewerbetreibende (Einzelunternehmer) pflicht. Ich sehe das
Erstellen von Webseiten teilweise als Dienstleistungen an, aber ich gehe ich davon aus, dass
das Finanzamt die Webseiten ebenso als Produkt anerkennen.
Bar zahlen nicht. Online Banking ist die Rede. Aber Ausgaben sollten auf jedenfall aufgelistet
werden. |
schmarrn. die bilanzierung ist bei kapitalgesellschaften wie z.b. einer gmbh pflicht. ein einzelunternehmer muss nicht bilanzieren. bis zu einem umsatz von ich glaub 500.000 € und einem jahresgewinn von 50.000 € muss nicht bilanziert werden, sondern reicht eine g+v rechnung.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 02.02.2010 21:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nostra
Threadersteller
Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 22:35
Titel
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@aUDIOfREAK
Sofern der Unternehmer im Handelsregister steht, ist die Buchführung pflicht und dazu
gehört nun mal die Bilanzierung. Was meinst du eigentlich mit g+v Rechnung?
mfg
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.02.2010 22:52
Titel
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Gewinn + Verlust-rechnung
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Nostra
Threadersteller
Dabei seit: 13.01.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 04.02.2010 19:10
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Gewinn + Verlust-rechnung |
Müsste ich als Kleinunternehmer (Umsatz unter: 17.500 €) der ein Kleingewerbe angemeldet hat,
nach 1 Jahr die Steuererklärung und zusätzlich die EÜR abgeben?
Beste Grüße
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 05.02.2010 09:04
Titel
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Nostra hat geschrieben: | @aUDIOfREAK
Sofern der Unternehmer im Handelsregister steht, ist die Buchführung pflicht und dazu
gehört nun mal die Bilanzierung. Was meinst du eigentlich mit g+v Rechnung?
mfg |
wenn du als eingetragener kaufmann im handelsregister geführt wirst ist das richtig. dann musst du bilanzieren und doppelte buchführung machen. aber für den normalen einzelunternehmer gilt das bis zu og. umsatz- / gewinngrenze nicht.
g+v (gewinn- und verlust) is quasi das selbe wie die einnahmen-überschussrechnung. im grunde nur ne aufstellung aller einnahmen und ausgaben, aber eben ohne die doppelte kontierung wie bei der bilanzbuchhaltung.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 05.02.2010 09:07, insgesamt 2-mal bearbeitet
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