mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 16:36 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Seid Ihr als Webdesigner Freiberufler oder Gewerbetreibend? vom 10.03.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Seid Ihr als Webdesigner Freiberufler oder Gewerbetreibend?
Autor Nachricht
Seid Ihr als Webdesigner vom Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft?
Freiberufler
0%
 0%  [ 0 ]
Gewerbetreibender
100%
 100%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 1

kart672
Threadersteller

Dabei seit: 09.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 10.03.2016 13:03
Titel

Seid Ihr als Webdesigner Freiberufler oder Gewerbetreibend?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

ich bin Webdesigner aus Berlin und bin hauptsächlich kreativ, schöpferisch tätig, also Gestaltung und Konzeption.
Manchmal mache ich aber auch eine Umsetzung mit HTML/CSS oder passe ein Javascript an.

Bisher bin ich bei meinem Finanzamt als Freiberufler eingestuft und möchte auch gerne, dass es so bleibt, da ich sonst in die IHK muss und bei höherem Gewinn auch Gewerbesteuer zahlen muss.

Wie ist das bei Euch? Ich denke viele Webdesigner machen vor allem Gestaltung, und aber auch manchmal (vielleicht zu einem geringeren Prozentsatz) Umsetzung/Programmierung.

Wenn die Bezeichnung Webdesigner auf Euch zutrifft, seid Ihr bei Eurem beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingehtuft?

Ich habe nämlich immer Angst, dass wenn jetzt auf einigen Rechnung auch Programmierung/Umsetzung auftaucht, und in ein paar Jahren bekomme ich eine Betriebsprüfung, dass ich dann IHK oder Gewerbesteuer nachzahlen muss.

Vielleicht hat auch jemand einen Bericht aus der Praxis?

Das würde mich interessieren.


Zuletzt bearbeitet von kart672 am Do 10.03.2016 13:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 10.03.2016 14:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn es dabei um einen geringen Anteil geht, dann ist das kein Problem. Wenn es aber zur Hauptleistung (hier entscheidet was abgerechnet wurde) wird und eine gewerbliche Tätigkeit ist, könnte es schon eng werden.
Oft wird auch die Umsatzsteuer als Hinweis für Freiberuf oder Gewerbe herangezogen. Das ist gerade bei den künstlerischen Tätigkeiten relevant. Allerdings habe ich das Gefühl, das da noch zu sehr Kalkühl hinter steckt. Aber anderes Thema.

Der Freibetrag bei Einzelunternehmen liegt bei 24.500 Euro Gewinn. Das kommt also auch nicht so plötzlich. Bei einem Gewinn von 50.000 Euro wären ca. 3.500 Euro Gew.St fällig. Mal so als pauschales Beispiel.

Wenn also dein Gewinn unter 24.500 liegt, zahlst du auch keine Gew.St.

Edit: Ein Freund von mir ist Webdesginer hat sich aber direkt fürs Gewerbe entschieden, bietet auch Programmierung an.


Zuletzt bearbeitet von am Do 10.03.2016 14:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Anzeige
Anzeige
 
Ähnliche Themen Abteilungsleitung als Freiberufler?
Freiberufler und Berufsgenossenschaft
freiberufler als projektleiter?
detailfragen zum freiberufler
Freiberufler und Webhosting
Freiberufler + Angestellter
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.