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Thema: Sub-Unternehmer die Erwähnung im Impressum verwehren? vom 25.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sub-Unternehmer die Erwähnung im Impressum verwehren?
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angelsdts
Threadersteller

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Verfasst Mi 25.04.2007 23:26
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Sub-Unternehmer die Erwähnung im Impressum verwehren?

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Hallo,

ich hab eine kleine 1 Man Webdesign Firma und kann nicht alle Aufträge
selber durchführen. Um aber alle Kunden zu Halten möchte die zwei – drei
Webdesign Aufträge an einer Fremd Firma abgeben.
Da ich aber nicht gerade fitt bin in der Rechtslage brauche ich eure Hilfe.

Ich möchte das wenn die Fremdfirma die Page Erstellt hat, nur meine Firmahnangaben
im Impressum zu lesen sind. Auch wenn die Firma die Urheberrechte an dieser Page
besitzt. Also Projekt Realisierung über meine Firma…. usw

Kann ich in der Auftragsvergabe an der Firma Verlangen, dass die Firma die Urheberrechte
an meine Firma Überträgt????

Für eure Hilfe wäre ich euch sehr Dankbar….

[edit by Nimroy]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 25.04.2007 23:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mi 25.04.2007 23:32
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Oh man, da liegt aber einiges im argen. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar, was du meinst ist das Nutzungsrecht. Und was du deinen Dienstleistern gestattet oder nicht, sit alles eine Sache der Vertragsgestaltung, mehr nicht. Da wirst du keinen § finden, in dem das so wie gewünscht drinsteht.

Also:
Dienstleister suchen, Vertragliche Regelungen treffen bzgl. Nutzung des von dir hergstellten Kontaktes (Stichwort NDA etc.) und wenn der Dienstleister deinen Auftrag mit dem damit verbundenen Vertrag annehmen will, suchste dir halt nen neuen.
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angelsdts
Threadersteller

Dabei seit: 25.04.2007
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Verfasst Do 26.04.2007 00:22
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Also muss ich Vertraglich festhalten dass meine Firma das Nutzungsrecht an dieser Webseite bekommt. Gleich auch dass ich damit Werben kann und dass nur meine Angaben im Impressum vorkommen.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
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Verfasst Do 26.04.2007 02:00
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wo bestellt der kunde die seite? bei dir. also stehen auch deine angaben im impressum.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 26.04.2007 02:02
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Wenn der Subunternehmer etwas mit ausreichend Schöpfungshöhe baut, dann hat er ein Recht drauf, dass sein Name genannt wird. Das muss also vertraglich anders geregelt werden, ansonsten kann es daneben gehen.
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pcfan

Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
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Verfasst Do 26.04.2007 02:58
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monika_g hat geschrieben:
Wenn der Subunternehmer etwas mit ausreichend Schöpfungshöhe baut, dann hat er ein Recht drauf, dass sein Name genannt wird. Das muss also vertraglich anders geregelt werden, ansonsten kann es daneben gehen.


wer legt denn deiner meinung nach die schöpfungshöhe fest?
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 26.04.2007 10:00
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Im Zweifel der Gutachter vor Gericht.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 26.04.2007 10:32
Titel

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monika_g hat geschrieben:
Wenn der Subunternehmer etwas mit ausreichend Schöpfungshöhe baut, dann hat er ein Recht drauf, dass sein Name genannt wird. Das muss also vertraglich anders geregelt werden, ansonsten kann es daneben gehen.


per fixierter Norm im Sinne eines Gesetztes oder eher moralisch?
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