aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.07.2008 09:18
Titel
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wenn man sich in den einschlägigen ksk-foren so einliest, grenzt die aufnahme in die ksk sehr oft an willkür und hängt wohl von der laune des sachbearbeiters ab. grundsätzlich kannst du dich als webdesigner in der ksk versichern. eine pflicht zur aufnahme seitens der ksk gibt es allerdings nicht. das paradoxe daran is, auch wenn sie dich ablehnen, sind deine dienstleistungen, die du dann als selbständiger verkaufst für deine kunden ksk-abgabepflichtig.
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