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Thema: KSK und Webdesigner vom 09.07.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> KSK und Webdesigner
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bluecafe
Threadersteller

Dabei seit: 04.03.2007
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Verfasst Mi 09.07.2008 07:46
Titel

KSK und Webdesigner

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Hallo,
im Jahr 2005 hat das BSG ja ein Urteil gefällt, wonach Webdesigner sich prinzipiell in der KSK versichern dürfen.
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/news/ksk05-10.html

Wie sieht es in der Praxis aus? Konnte sich jemand als Webdesigner ohne Kunststudium oder dgl. in der KSK versichern?

Ich will mich als Webdesignerin und Übersetzerin selbstständig machen. Ich habe zwar eine Ausbildung als Multimediadesignerin, aber nur über eine Fernschule. Als Übersetzerin habe ich auch eine Ausbildung. Gibt es da Erfahrungswerte?
Danke schonmal im voraus.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.07.2008 09:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wenn man sich in den einschlägigen ksk-foren so einliest, grenzt die aufnahme in die ksk sehr oft an willkür und hängt wohl von der laune des sachbearbeiters ab. grundsätzlich kannst du dich als webdesigner in der ksk versichern. eine pflicht zur aufnahme seitens der ksk gibt es allerdings nicht. das paradoxe daran is, auch wenn sie dich ablehnen, sind deine dienstleistungen, die du dann als selbständiger verkaufst für deine kunden ksk-abgabepflichtig.
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