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CyberPunk
Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.04.2010 00:05
Titel
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Vielleicvht sollte man auch dazu erwähnen was an urteilen dem vorraus gingen und wer da so geklagt hat.
Ich meine bei Heise gelesen zu haben, das eine Seite "Suchmaschinen optimiert" wurde, spätestens da sollte doch wohl jemand dabei sein der weiß was eine robots.txt Datei ist und wie man die benutzt. Da dann hinterher zu Klagen, das Google die Bilder findet, indexiert und in deren Cache läd is, meiner Meinung nach, lächerlich.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 30.04.2010 09:27
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EHST hat geschrieben: | Nefliete hat geschrieben: | so einen kram muss man aber auch erst einmal wissen. unwissenheit schützt natürlich nicht, aber es ist schon komisch, das man so sein "einverständnis" laut gericht gegeben hat. |
Wenn Du Google erlaubst, deine Seite zu durchsuchen, dann ist doch wohl klar, dass Teile der Seite/die Seite bei Google auftaucht. So blöd kann ja eigentlich niemand sein. Ich finde diese ganze Klage ziemlich peinlich. Man muss ja nun auch kein "Crack" sein, um das zu wissen.
Vielleicht wollte da auch einfach jemand etwas Geld machen - diese Möglichkeit kann man heutzutage ja leider nicht ausschließen. |
wäre dir denn klar gewesen, dass du damit die erlaubnis gibst und das urhebergesetzt dabei nicht greift? nur weil man keine maßnahmen dagegen getroffen hat? die beweggründe der künstlerin mal nicht beachtet. google macht es ja einfach ohne vorher anzufragen.
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CyberPunk
Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.04.2010 10:20
Titel
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Im vorliegenden Fall der Künstlerin:
Heise hat geschrieben: | Die Klägerin hatte ihre Homepage suchmaschinenoptimiert, um eine möglichst gute Position in den Google-Suchergebnissen zu erreichen. Einerseits aber die Homepage für Google zu optimieren und andererseits dann Google zu verklagen, ging dem OLG Jena deshalb zu weit (OLG Jena, Urteil v. 27. 2. 2008, 2 U 319/07). |
und falls das Bild nicht von dem Urheber selber hochgeladen wurde:
Heise hat geschrieben: | Der BGH hat darauf hingewiesen, dass Suchmaschinenbetreiber nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) unter bestimmten Voraussetzungen Haftungsbeschränkungen in Anspruch nehmen können (EuGH, Urt. v. 23. 3. 2010 , C-236/08 bis C-238/08 Tz. 106 ff.). Danach käme eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers erst dann in Betracht, wenn er von der Rechtswidrigkeit der von ihm gespeicherten Information Kenntnis erlangt hat. |
Klick
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 30.04.2010 11:42
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ok! ich habs kapiert . sie hatte sogar dafür gesorgt, das man sie in suchmaschinen findet... mkay.
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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.04.2010 12:44
Titel
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Danke Punk.
Und allen anderen.
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 30.04.2010 15:47
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Nefliete hat geschrieben: | EHST hat geschrieben: | Nefliete hat geschrieben: | so einen kram muss man aber auch erst einmal wissen. unwissenheit schützt natürlich nicht, aber es ist schon komisch, das man so sein "einverständnis" laut gericht gegeben hat. |
Wenn Du Google erlaubst, deine Seite zu durchsuchen, dann ist doch wohl klar, dass Teile der Seite/die Seite bei Google auftaucht. So blöd kann ja eigentlich niemand sein. Ich finde diese ganze Klage ziemlich peinlich. Man muss ja nun auch kein "Crack" sein, um das zu wissen.
Vielleicht wollte da auch einfach jemand etwas Geld machen - diese Möglichkeit kann man heutzutage ja leider nicht ausschließen. |
wäre dir denn klar gewesen, dass du damit die erlaubnis gibst und das urhebergesetzt dabei nicht greift? nur weil man keine maßnahmen dagegen getroffen hat? die beweggründe der künstlerin mal nicht beachtet. google macht es ja einfach ohne vorher anzufragen. |
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht sagt man so schön. Und das trifft hier auch zu, nur, dass es eben keine Strafe war. Wenn man etwas ins Netz schmeißt, dann ist man gut beraten, wenn man sich auch informiert. Das gilt überall im Leben, auch im Netz.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 30.04.2010 15:52
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Nefliete hat geschrieben: | so einen kram muss man aber auch erst einmal wissen. unwissenheit schützt natürlich nicht, aber es ist schon komisch, das man so sein "einverständnis" laut gericht gegeben hat. |
da hast du schon recht, ehst. mir ging es auch eher um das einverständnis das man "unwissend" gibt. aber der sachverhalt war jetzt auch geklärt.
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EHST
Gesperrt
Dabei seit: 08.08.2006
Ort: Orbg.-Sachsenhausen
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 30.04.2010 16:19
Titel
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Gut, das ist so eine Sache. Ich finde das jetzt nicht schlechter als das explizite Erlauben. Die schlechte Sache ist, es passiert einfach so. Die Gute jedoch, dass es unkomplizierter ist. Und da man davon ausgehen kann, dass die Vielzahl nichts dagegen hat, ist es einfacher, wenn man es einfach tut, als wenn jetzt die Vielzahl alles erlauben müsste. Wenn Du verstehst.. tust Du.
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