flipper
Threadersteller
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Ort: Düsseldorf
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Verfasst Fr 11.01.2008 15:34
Titel Frage zu Online Fotoagenturen |
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Bei Shutterstock zum Beispiel steht dass man die dort erworbenen Fotos für Auftragsarbeiten für Kunden verwenden darf - der Kunde hat keine Rechte für die Fotos und darf sie nicht weiterverkaufen.
Soweit sogut - Wenn er keine Rechte daran besitzt, bedeutet das, dass er die Fotos nicht in seiner Zeitung veröffentlichen darf, also ich sage mal ja - er darf sie in der Zeitung verwenden, da die Bildersuche die Leistung der Agentur ist.
Oder sehe ich da etwas falsch?
lg
tom
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