Dabei seit: 12.10.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Di 23.06.2009 10:13 Titel
Fernsehrecht: Online Medien nur 7 tage online?
Fernsehrecht: Online Medien nur 7 tage online?
Beispiel: Ein Fernsehsender bietet seine Sendungen online an, damit man sie noch einmal sehen kann, nachdem sie ausgestrahlt wurden. Nach meinem Wissen dürfen diese Sendungen aber NUR 7 Tage nach Ausstrahlung online sein, danach findet man sie nicht mehr, das ist gesetzlich geregelt.
bei pro sieben kann man sich beispielsweise sendungen von vor knapp 1 monat angucken.
dieses gesetz habe ich noch nicht gehört. keine ahnung was das bewirken sollte!
Dabei seit: 27.01.2005 Ort: Saarland Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Di 23.06.2009 11:24 Titel
diese regelung betrifft die öffentlich rechtlichen, die ihr angebot im netz anbieten. das kostet logischerweise kohle und soll über die üblichen gebühren abgedeckt werden, was so aber nie vorgesehen war.
daher die reduzierung auf 3 tage.
Dabei seit: 23.01.2006 Ort: Hamburg Alter: - Geschlecht:
Verfasst Di 23.06.2009 11:27 Titel
Das ist eine Regelung des Rundfunkstaatsvertrags. Es wird seit letztem Jahr diskutiert und hat viele Gründe. Vor allem haben Zeitschriftenverleger protestiert gegen die ausufernden Internetauftritte der Öffentlich Rechtlichen. Darüber hinaus gab es Ärger aus Richtung der EU wegen der Finanzierung der Web-Auftritte.
In den Web-Bereich darf nur ein bestimmter Prozentsatz der TV-Gebühren fließen, es wird aber vermutet, dass sie drüber lagen. Insofern musste einiges eingedampft werden und darf nur noch für eine bestimmte Zeit angeboten werden.
Bei heise lässt sich zu dem Thema einiges recherchieren.
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