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Thema: Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech vom 28.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech
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YourVision
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:19
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Danke nochmal für die sehr sachlichen Beiträge.

Ich werde versuchen mich jetzt in alle Richtungen abzusichern.
Ein Schreiben werde ich auf jeden Fall aufsetzen & abschicken.
Zudem werde ich einen kompetenten Rechtsanwalt in meiner Gegend suchen. Bin gerade dabei.

Das Autohaus-Beispiel ist tatsächlich sehr interessant. Vielleicht kann ich in den AGBs irgendetwas finden. Müssen AGBs öffentlich ausgeschrieben sein, sofern Sie nicht auf der Homepage sind? Also deutlicher- müssten die irgendwo im EKZ für jeden Passanten deutlich irgendwo ausgehängt sein?

Der Wind kann die Flyer kaum auf die Passagen getragen haben, denn es ist ein sehr großes in sich geschlossenes Zentrum. Auch von Jugendlichen Randalierern ist nicht auszugehen- schließlich waren die Flyern in verschiedenen Geschäften an der Kasse/Theke ausgelegt.
Ich denke für das EKZ bin ich einfach ein gefundenes Fressen um mal schnell an Geld zu kommen.
Schade, denn ich habe am Telefon versucht zu erklären das ich eine einzelne Grafikerin & Jungunternehmerin bin, und 600 Euro heißen 600 Euro mehr erwirtschaften zusätzlich zu den ganzen Neuanschaffungen im letzten halben Jahr, also nicht machbar.
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:30
Titel

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YourVision hat geschrieben:
Müssen AGBs öffentlich ausgeschrieben sein, sofern Sie nicht auf der Homepage sind? Also deutlicher- müssten die irgendwo im EKZ für jeden Passanten deutlich irgendwo ausgehängt sein?


Eigentlich sollte das unter "Hausordnung" fallen. Und die müsste tatsächlich irgendwo öffentlich hängen. So wie im Bahnhof zum Beispiel.
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samuk

Dabei seit: 01.06.2006
Ort: Upper-Eastside Helvetia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:33
Titel

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monika_g hat geschrieben:
YourVision hat geschrieben:
Müssen AGBs öffentlich ausgeschrieben sein, sofern Sie nicht auf der Homepage sind? Also deutlicher- müssten die irgendwo im EKZ für jeden Passanten deutlich irgendwo ausgehängt sein?


Eigentlich sollte das unter "Hausordnung" fallen. Und die müsste tatsächlich irgendwo öffentlich hängen. So wie im Bahnhof zum Beispiel.


genau. wo dann steht, dass für den geleisewechsel man die bahnunterführung zu nehmen hat. Ooops
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:39
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YourVision hat geschrieben:

Ich denke für das EKZ bin ich einfach ein gefundenes Fressen um mal schnell an Geld zu kommen.
Schade, denn ich habe am Telefon versucht zu erklären das ich eine einzelne Grafikerin & Jungunternehmerin bin, und 600 Euro heißen 600 Euro mehr erwirtschaften zusätzlich zu den ganzen Neuanschaffungen im letzten halben Jahr, also nicht machbar.


Das sehe ich nicht so!
Du hast ewtas gemacht, was nicht erlaubt war (wenn es auch so in der hausordnung steht) und wenn nun
nun der Betreiber bzw. das Büro Dich dafür haften möchte ist es deren gutes Recht.

Wenn Du das Gespräch mit denen suchst um auf einen gemeinsamen nenner zu kommen und er
vielleicht Dir auch entgegen kommen möchte und dann kommst Du und verlangst auch noch die
genaue Auflistung wie er zu dieser summe kommt, dann wäre ich genauso wenig erfreut und
würde Dir vielleicht auch die Tür zeigen.

Also nicht alles auf die Schuld anderer schieben und das für Dich als Jungunternehmer
600 Euro viel Geld ist, dass ist wieder was ganz anderes.

So ist jedenfalls meine Meinung.[/b]
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YourVision
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:44
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@ antonio_mo: Also es lagen in allen Geschäften auch andere Flyer. Ich hatte die Einverständnis! Aber- naja Lehrgeld. Sowas passiert mir NIE WIEDER!! Nix mehr ohne Schriftliche Einverständnis!

Entgegengekommen ist er mir doch überhaupt nicht!
Er hat mir zwar zugehört aber einfach gesagt "es ist aber so".
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:50
Titel

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YourVision hat geschrieben:
@ antonio_mo: Also es lagen in allen Geschäften auch andere Flyer. Ich hatte die Einverständnis! Aber- naja Lehrgeld. Sowas passiert mir NIE WIEDER!! Nix mehr ohne Schriftliche Einverständnis!

Entgegengekommen ist er mir doch überhaupt nicht!
Er hat mir zwar zugehört aber einfach gesagt "es ist aber so".


Vielleicht haben die anderen ja die Erlaubnis, weisst Du es?
Vielleicht haben die auch den gleichen Stress wie Du!?!

Vielleicht würde ich mir einige Flyer von untersch. besorgen und die anrufen,
vielleicht ist das ja eine Masche vom EKZ?

Vielleicht bist Du ja kein Einzelfall und wer weiss vielleicht hat der Geschäftsführer
Rechnungen ausgestellt die viel zu hoch waren .... das wäre ja jetzt was für mich Lächel


Zuletzt bearbeitet von antonio_mo am Mo 03.12.2007 17:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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YourVision
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:58
Titel

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Jaaaaa du hast ja Recht Lächel

Ich halt euch aufm laufenden.
Macht euch einen schönen Abend (ich muss mit zu einem Fußball-Stammtisch, aaargh *ha ha* )
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 18:00
Titel

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Ich kann mich nur anschließen, verbuch es als Lehrgeld.
Deine Flyer haben das EKZ versaut, nicht die einzelnen
Läden des EKZ. Also solltest du auch dafür aufkommen.

Und dass die Flyer sofort von einem Reinigungsunternehmen
etc. entfernt werden, ist doch mehr als richtig. Die können
dich ja nicht erst ausfindig machen, anrufen und warten bis
du die Dinger da aufhebst...

Der Preis. Naja. Lässt sich drüber streiten. Wenn der
Reinigungsbetrieb dick An- und Abfahrt berechnet und
nen verdammt hohen Stundensatz hat, dazu noch
Verwaltungsgebühren bzw. Aufwandsentschädigung
für das EKZ - Immerhin ist es für ein EKZ ein Image-
verlust, wenn die Kunden es vermüllt vorfinden.
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