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Thema: Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech vom 28.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Flyer mit Genehmigung verteilt,1 Tag später 595,00 Euro Rech
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YourVision
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.12.2007 16:03
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@ antonio_mo: ne hab ich nicht, hab nix gesichtet. In den Läden liegen aber bestimmt noch welche, ich glaube nicht das die innerhalb 1 Woche von Passanten mitgenommen wurden. Meinste ich soll die holen?

@ aUDIOfREAK: jaaa hab ich mir fast gedacht. Naja werd mal bei ein paar Anrufen und das klären, vielleichts gibts da ja auch Ausnahmen.

Glaubt ihr es hilft wenn ich in einem Brief nochmal alles schildere und das per Einschreiben an den obersten der oberen schicke? (es gibt nämlich noch einen Herren über meinem "Ansprechpartner")
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 16:05
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Probieren kannst du das...aber geh schonmal zur öffentlichen Rechtsberatung (kost im Regelfall nur einen Zehner und ist für erste Infos schonmal nicht schlecht).
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 16:05
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YourVision hat geschrieben:
@ antonio_mo: ne hab ich nicht, hab nix gesichtet. In den Läden liegen aber bestimmt noch welche, ich glaube nicht das die innerhalb 1 Woche von Passanten mitgenommen wurden. Meinste ich soll die holen?


in jedem fall alle ausliegenden flyer einsammeln... sonst schicken se dir am ende nochmal ne rechnung....

YourVision hat geschrieben:

Glaubt ihr es hilft wenn ich in einem Brief nochmal alles schildere und das per Einschreiben an den obersten der oberen schicke? (es gibt nämlich noch einen Herren über meinem "Ansprechpartner")


ich denke das sinnvollste ist es jetzt dich mal von einem anwalt beraten zu lassen. ein erstgespräch ist in vielen fällen kostenlos. dort kann dir denke ich am kompetentesten weiter geholfen werden...
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 16:13
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YourVision hat geschrieben:
@ antonio_mo: ne hab ich nicht, hab nix gesichtet. In den Läden liegen aber bestimmt noch welche, ich glaube nicht das die innerhalb 1 Woche von Passanten mitgenommen wurden. Meinste ich soll die holen?





Also aus meiner Sicht UNBEDINGT.
ich würde sogar ein Formschreiben aufsetzen und dort wo Du Deine Flyer verteilst hast, versuchen dort einen
Zuständigen zu bekommen der auch das unterschreibt, dass Du Deine Flyer »entsorgt« hast.
Wenns geht steht es auf dem Schreiben noch genau drauf, ich wäre jetzt super genau, das macht sich
vielleicht irgendwann mal bezahlt wenn Du zum RA gehst.
Die Anzahl der Flyer würde ich auch nicht selber draufschreiben sondern vom Verkäufer oder wer auch immer dort
zuständig ist.
Nicht dass man Dir nachträglich vorwirft Du hättest die Anzahl nachträglich selber reingeschrieben.
So ein schreiben würde ich selber aufsetzen also ohne RA aber halt förlich und versuchen sehr genau
zu formulieren.
UND es dem Büro die Dich verklagen wollen NICHT zeigen *zwinker*

Ich finde es ist ein Punkt erreicht an dem ich solche Gedanken mit Einschreiben an den »obersten«
nicht mehr antun würde.

Ich würde auch versuchenl herauszubekommen was in der Hausverordnung steht und vielleicht eine Kopie auftreiben.


Zuletzt bearbeitet von antonio_mo am Mo 03.12.2007 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 03.12.2007 16:15
Titel

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YourVision hat geschrieben:
mhhh mal gucken ob sich diese These bestätigt.
Wenn ich jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließe darf ich den Fall aber noch nicht melden, oder?


Ich hab's Dir vor fünf Seiten schonmal geschrieben:

"Die wird Dir in solchen Fällen auch nichts nützen. Eine Rechtsschutzversicherung deckt eben nicht die Kosten _aller_ Streitigkeiten, die Abwehr von Schadensersatzansprüchen (das dürfte hier der Fall sein) ist bspw. _nie_ versichert."

Und abgesehen davon treten Rechtsschutzversicherungen sowieso nicht ein für Fälle, die bereits laufen.

c_writer
 
antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 16:17
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:

in jedem fall alle ausliegenden flyer einsammeln... sonst schicken se dir am ende nochmal ne rechnung....


Ja genau so sehe ich das auch!!!
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worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:03
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Vielleicht sollte auch etwas objektiver an der ganze Sache rangegangen werden.

Generell gilt es zu klären, wie kommen diese 80 Flyer alle auf einmal auf den Boden?
Wurden diese vom Wind weggetragen oder kann man generell auch von einer gezielten Beschmutzung privaten Eigentums sprechen? Haben evtl. Halbstarke dies verursacht? Videobänder sollten dies doch klären.
Der Streitfall dreht sich ja nicht um das auslegen der Flyer, dagegen hat das EKZ nicht, sondern um den Müll der durch Verschmutzung entstanden ist. Nachdem du im Impressum stehst, also sozusagen der eindeutig identifizierbare bist, machen Sie dich dafür haftbar.

Zweitens sollte am EKZ bzw. am Geschäft selbst, wo du die Flyer ausgelegt hast, geklärt werden, inwieweit generell die Müllsituation von Eigen- bzw. Fremdflyern geregelt wird. Startet z. B. der örtliche Copy-Shop eine Aktion und verteilt Flyer dann fällt hier auch Müll an, der nur in den seltensten Fällen im Papierkorb landet. Wer bezahlt diese Reinigungsaktion.
Anderes Beispiel: Im Autohaus direkt neben dem EKZ findet eine Aktion mit Flyern statt. Jeder Kunde bekommt einen. Die Kunden tragen diese ins EKZ und werfen alle direkt am Eingang auf den Boden.
Wer haftet dafür? Ich mein, was kann das Autohaus dafür, dass die Kunden so handeln?

Zudem würde ich mir nachträglich vom Geschäft, wo die Flyer auslagen, eine schriftliche Zusage geben, dass Sie das auslegen erlaubt haben.

Abgesehen davon sind 7,50 fürs Flyer einsammeln einer ungelernten "Ich verdiene 4 € die Stunde" -Reinigungskraft unrealistisch, aber evtl. bei Gericht mit "formschöner" Argumentation völlig durchsetzbar. Von daher darauf achten.
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samuk

Dabei seit: 01.06.2006
Ort: Upper-Eastside Helvetia
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.12.2007 17:04
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c_writer hat geschrieben:
Und abgesehen davon treten Rechtsschutzversicherungen sowieso nicht ein für Fälle, die bereits laufen.


man kann sich aber wenigstens darüber beraten lassen - zumindest in der schweiz
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