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Thema: einfache rechnung? vom 15.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> einfache rechnung?
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initvoice

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Verfasst Mo 16.04.2007 13:57
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natürlich gibt es steuergesetzte, gewerberichtlinien etc.
ich weiß, dass ich früher auch rehnungen als privat geschrieben habe und sogar regelmäßig. da wusste ich noch gar nichts. aber ich habe sie am jahresende immer dem FA mitgegeben und als anlage GSE versteuert.
es ist bestimmt nichts rechtens es so zu tun. aber da ich keine steuern hinterziehen wollte und alles bei FA angegeben habe, haben die wohl ein auge zugedrückt. keine ahnung, zumindest hatte ich nie probleme oder bekam ärger.
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easy-way-design

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Verfasst Mo 16.04.2007 14:15
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
derbobby hat geschrieben:
hmmm....? nur mal so... wenn ich jemanden meinen alten gitarrenamp für 300€ verkaufe, dann schreib ich ne rechnung ohne MwSt und gut is...
Dann könnt ich doch meinen Plakatentwurf auf die selbe Art an den "Gemindekerl" verkaufen und ihm 'ne Rechnung ohne MwSt zukommen lassen und gut is...

Herr "X" hat für Herrn "Y" Plakate und Flyer gestaltet.
Es wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,-€ festgelegt, die nach Erhalt der Druckdaten an folgendes Konto zu überweisen ist: 12345 PENG!

Unterschrift X Unterschrift Y

Kann/Darf man das so machen?

lg bob


hm im grunde ist das sowas wie ne quittung ausstellen... für einmalige leistungen kannst du sowas als privatmann machen. ob sich eine firma damit zufrieden gibt, ist die andere frage. eine verwertbare rechnung muss eben seit januar letzten jahres gewisse kriterien erfüllen (steuernummer, fortlaufende rechnungsnummer, datum der leistungserbringung usw.). sind diese kriterien nicht erfüllt, ist die rechnung im buchalterischen sinne für die firma wertlos, weil sie sie eben nicht zur gewinnminderung verbuchen kann.


also erstens frage ich mich sowieso bei solchen dingen immer, warum man rechnungsstellung und sowas nicht vorher überlegt... * Ich geb auf... * aber naja

dennoch ist es nicht ganz richtig, das eine solche rechnung aufgrund der oben genannten Punkte wertlos ist, denn datum der leistungserbringung kann ja drauf geschrieben werden (meistens reicht ja sogar der zusatz rechnungsdatum = lieferdatum), zum anderen ist die fortlaufende rechnungsnummer bei eingangsrechnungen eher nebensächlich, oder hast du von einem lieferanten immer rechnungen mit aufeinanderfolgenden nummern ?? (also ich bekomm auch schon mal welche, wo zwischen der ersten und zweiten rechnung einige nummern liegen...). Und Steuernummer sollte normalerweise auch nicht so das problem sein, da doch jeder mit ner steuernummer gemeldet ist, der irgendwelche abgaben ans finanzamt hat oder sehe ich das falsch ?? * Keine Ahnung... *

aber wie gesagt sowas sollte man sich vorab überlegen...
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Benutzer 27313
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Verfasst Di 17.04.2007 02:19
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Ich muss schon sagen, dass ich mich sehr stark darüber wundere, dass es erstens die Gewerbetreibenden hier in diesem Forum (Audiofreak mal abgesehen) anscheinend nicht interessiert, dass hier irgendwelche dahergelaufenen Leute einfach behaupten, man könne "Privatrechnungen" schreiben und dies gleichzeitig als Freischein betrachten "kleine" unternehmerische Leistungen zu erstellen, und zweitens, dass Schwarzarbeit gesellschaftlich schon so legitimiert ist, dass es vielen schon nicht einmal mehr auffällt, ja sie dies sogar als legal erachten, wenn es ihnen jemand unter die Nase reibt.

Dabei geht es absolut nicht um die Dimensionen, Ehrlichkeit fängt im kleinen an. Leute, merkt ihr nicht, dass Ihr die Dummen seid, deren Arbeitsplätze dabei verloren gehen, deren Kindergartenplätze teurer werden und deren Sozialabgaben steigen?

Ständig lese ich hier wir schlecht es der Branche geht und dass man als Unternehmer kaum noch wirtschaftlich arbeiten kann. An diesen Unternehmen hängen Ausbildungsplätze, Familien, Menschen. Wenn jeder dahergelaufene Jogi (sorry) einfach so gewerbliche Arbeiten verrichten (Umsatz generieren) könnte und dafür keine Sozialabgaben (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer... in welcher Ausprägung auch immer) leisten müsste, sind wir ziemlich bald am Ende mit unserer Wirtschaft. Kein Unternehmen, dass noch Steuern bezahlt, könnte wirtschaftlich arbeiten. Unsere gesamte soziale Marktwirtschaft würde vor die Hunde gehen.

Den Threadsteller nehme ich hier jetzt mal aus. Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wer so unbefangen fragt, scheint wirklich keinen blassen Schimmer zu haben. Ist aber nicht so schlimm, die Weisheit mit der Muttermilch aufgesogen haben wir alle schließlich nicht. Also nichts gegen Dich.

Nochmal ein Wort zur Klärung: Wer privat seinen alten Gitarren-Amp verkauft kann dies ohne Probleme machen, er darf auch eine Zahlungsforderung, eine Quittung oder meinetwegen, weil ihr das Wort so mögt, eine "Rechnung" schreiben, wie ihm beliebt. Eine "Rechnung im Steuerlichen Sinne" wird es dann, wenn er dies tut um Gewinn zu erzielen, also mit unternehmerischen Absichten. Ab wann unternehmerische Absichten vorliegen und was Liebhaberei ist, obliegt der zuständigen Finanzbehörde zu beurteilen.

Beziehen wir dies noch einmal auf das Beispiel: Man darf durchaus seine Leistung anbieten und Plakate erstellen und darf auch eine "Rechnung" (wenn ihr das Wort mögt) ausstellen, allerdings nur über die eigenen Auslagen (Papier, Toner, Schere, Prittstift...). Seine Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen, ist aber eine klare unternehmerische Leistung und diese muss bei der Erklärung der Einkünfte angegeben werden, alles andere ist Steuerhinterziehung.


Zuletzt bearbeitet von am Di 17.04.2007 02:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
initvoice

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Verfasst Di 17.04.2007 07:16
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bauchbieber hat geschrieben:
Ich muss schon sagen, dass ich mich sehr stark darüber wundere, dass es erstens die Gewerbetreibenden hier in diesem Forum (Audiofreak mal abgesehen) anscheinend nicht interessiert, dass hier irgendwelche dahergelaufenen Leute einfach behaupten, man könne "Privatrechnungen" schreiben und dies gleichzeitig als Freischein betrachten "kleine" unternehmerische Leistungen zu erstellen, und zweitens, dass Schwarzarbeit gesellschaftlich schon so legitimiert ist, dass es vielen schon nicht einmal mehr auffällt, ja sie dies sogar als legal erachten, wenn es ihnen jemand unter die Nase reibt.

Dabei geht es absolut nicht um die Dimensionen, Ehrlichkeit fängt im kleinen an. Leute, merkt ihr nicht, dass Ihr die Dummen seid, deren Arbeitsplätze dabei verloren gehen, deren Kindergartenplätze teurer werden und deren Sozialabgaben steigen?

Ständig lese ich hier wir schlecht es der Branche geht und dass man als Unternehmer kaum noch wirtschaftlich arbeiten kann. An diesen Unternehmen hängen Ausbildungsplätze, Familien, Menschen. Wenn jeder dahergelaufene Jogi (sorry) einfach so gewerbliche Arbeiten verrichten (Umsatz generieren) könnte und dafür keine Sozialabgaben (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer... in welcher Ausprägung auch immer) leisten müsste, sind wir ziemlich bald am Ende mit unserer Wirtschaft. Kein Unternehmen, dass noch Steuern bezahlt, könnte wirtschaftlich arbeiten. Unsere gesamte soziale Marktwirtschaft würde vor die Hunde gehen.

Den Threadsteller nehme ich hier jetzt mal aus. Dummheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber wer so unbefangen fragt, scheint wirklich keinen blassen Schimmer zu haben. Ist aber nicht so schlimm, die Weisheit mit der Muttermilch aufgesogen haben wir alle schließlich nicht. Also nichts gegen Dich.

Nochmal ein Wort zur Klärung: Wer privat seinen alten Gitarren-Amp verkauft kann dies ohne Probleme machen, er darf auch eine Zahlungsforderung, eine Quittung oder meinetwegen, weil ihr das Wort so mögt, eine "Rechnung" schreiben, wie ihm beliebt. Eine "Rechnung im Steuerlichen Sinne" wird es dann, wenn er dies tut um Gewinn zu erzielen, also mit unternehmerischen Absichten. Ab wann unternehmerische Absichten vorliegen und was Liebhaberei ist, obliegt der zuständigen Finanzbehörde zu beurteilen.

Beziehen wir dies noch einmal auf das Beispiel: Man darf durchaus seine Leistung anbieten und Plakate erstellen und darf auch eine "Rechnung" (wenn ihr das Wort mögt) ausstellen, allerdings nur über die eigenen Auslagen (Papier, Toner, Schere, Prittstift...). Seine Arbeitsleistung in Rechnung zu stellen, ist aber eine klare unternehmerische Leistung und diese muss bei der Erklärung der Einkünfte angegeben werden, alles andere ist Steuerhinterziehung.



das ist wohl nicht ganz so richtig wa du sagst. ich kann sehr gut auch die leistung in rechnung stellen.
denn es ist auch ein künstlerische leistung (ob die künstlerich ist, andere frage), wird aber so definiert.
und du kannst sehr genau auch eine "privatrechnung" schreiben, wenn es sich um einmaligkeiten (einladungskarten für omas geburtstag etc.) handelt. nur wie gesagt, es darf keine MWST ausgewiesen werden (wie bei kleingewerbe) und darf gewisse beträge nicht übersteigen. ich kann quasi alles berechnen, allerdings ist da wichtig was das FA oder beispielsweise IHK alles noch so wissen will und ob man da von beiträgen befreit wird.
wenn ich jedes vierteljahr beträge aus musikproduktionen wie GEMA oder LIzensen bekomme, muss ich die am Jahresende versteuern, da fragt keiner nach einer Rechnung. Wenn ich es nicht angebe, dann kann man event. von Steuerhinterziehung reden.

und ob es der branche schlecht geht oder die wirtschaft am ende ist, steht hier doch gar nicht zur debatte.
jeder wie du sagst "JOGI" kann gut und gerne gewerbliche arbeiten verrichten, vorausgesetzt er versteuert bzw. bewegt sich im gesetzlichen rahmen. ob da qualität verkauft wird, andere frage. der kunde entscheidet da.
ist doch in jeder branche so - es gibt freie kfz-werkstätten, die billig sind - heutzutage können viele 16 jährige am rechner musik produzieren (vorraustzung sind kontakte zur indusdrie um diese auch erfolgreich zu machen), sie programmieren pages etc...
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m
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Verfasst Di 17.04.2007 09:22
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bauchbieber hat geschrieben:
... dass hier irgendwelche dahergelaufenen Leute einfach behaupten, ...
... jeder dahergelaufene Jogi ... (sorry)


Du weißt anscheinend wirklich genau wovon du sprichst?
Selbst kein Dahergelaufener? Also ich für meinen Teil schon.

Hier wärest du voll im recht.


Zuletzt bearbeitet von m am Di 17.04.2007 09:59, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Di 17.04.2007 09:25
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um diese diskussion abzukürzen würd ich einfach vorschlagen, jemand ruft mal beim finanzamt (oder wegen mir steuerberater) an und lässt sich das mal genau erklären. für ein posting der erklärung hier wäre ich dann dankbar.
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Benutzer 27313
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Verfasst Di 17.04.2007 11:48
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initvoice hat geschrieben:

das ist wohl nicht ganz so richtig wa du sagst. ich kann sehr gut auch die leistung in rechnung stellen.
denn es ist auch ein künstlerische leistung (ob die künstlerich ist, andere frage), wird aber so definiert.

Jetzt fängt es wirklich langsam an, durcheinander zu gehen. Die Umsatzsteuererleichterung für Künstler hat mit der grundsätzlichen Pflicht, als wie auch immer (auch künstlerisch) tätiger Unternehmer Steuern abzuführen, nun überhaupt nichts zu tun. Abgesehen davon handelt es sich nicht um eine "künstlerische Leistung" sondern um Gebrauchsgraphik, aber das steht nicht zur Debatte.

Zitat:
und du kannst sehr genau auch eine "privatrechnung" schreiben, wenn es sich um einmaligkeiten (einladungskarten für omas geburtstag etc.) handelt. nur wie gesagt, es darf keine MWST ausgewiesen werden (wie bei kleingewerbe) und darf gewisse beträge nicht übersteigen.

Nochmal: Es geht um Rechnungen im Sinne des externen Rechnungswesens. Ein Unternehmer ist verpflichtet, auf Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen und seine anteilsmäßig erbrachte Leistung an den Fiskus abzuführen. Was Liebhaberei, Kleinkunst, Kleingewerbe oder was auch immer ist, entscheidet das Finanzamt. Dazu muss man aber erstens als Unternehmer gemeldet sein und somit auch eine Steuernummer, zweitens eine ordentliche Buchführung mit Jahresabschluss machen und damit seine Einkünfte erklären. Die Höhe der Einkünft ist für diese Verpflichtung nicht entscheidend.

Zitat:
ich kann quasi alles berechnen, allerdings ist da wichtig was das FA oder beispielsweise IHK alles noch so wissen will und ob man da von beiträgen befreit wird.

Berechnen? Was willst Du berechnen? Oder möchtest Du in Rechnung stellen? Was hat die IHK damit zu tun?

Zitat:
wenn ich jedes vierteljahr beträge aus musikproduktionen wie GEMA oder LIzensen bekomme, muss ich die am Jahresende versteuern, da fragt keiner nach einer Rechnung. Wenn ich es nicht angebe, dann kann man event. von Steuerhinterziehung reden.

Ja. Das ist richtig. Auch wenn Du einen Wald besitzt und Bäume verkaufst oder Weihnachtsmännern den Bart stutzt. Aber was haben Lizenzen mit diesem konkreten Fall zu tun?

Zitat:
und ob es der branche schlecht geht oder die wirtschaft am ende ist, steht hier doch gar nicht zur debatte.

Ich finde es wichtig, mal darauf hinzuweisen, dass Steuerhinterziehung eine Straftat ist. Zurecht, denn ansonsten gäbe es wesentlich mehr Schwarzarbeit und unserer Wirtschaft ginge es noch schlechter.

Zitat:
jeder wie du sagst "JOGI" kann gut und gerne gewerbliche arbeiten verrichten, vorausgesetzt er versteuert bzw. bewegt sich im gesetzlichen rahmen. ob da qualität verkauft wird, andere frage.

Die Qualität einer Leistung hat nichts aber auch garnichts mit der Besteuerung zu tun. Meinetwegen darfst Du den letzten Schrott vertreiben oder produzieren und wenn Du damit auch nur einen müden EURO im Jahr verdienst, bist Du unternehmerisch tätig und musst Deine Einkünfte versteuern.

Eine allgemein bekannte Definition für Schwarzarbeit lautet:
"Schwarzarbeit ist eine Dienst- oder Werkleistung gegen Entgelt ohne ordnungsgemäße Meldung, ohne staatliche Abgaben abzuführen oder ohne dass der Auftragnehmer die notwendigen gewerbe- oder handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt."

Zitat:
der kunde entscheidet da.

Na klar, als Kunden ist es mir auch egal, wenn jemand das Risiko eingeht eine Straftat zu begehen, ist ja nicht mein Problem und wird für mich nur billiger. Solange ich die Leistung privat einkaufe benötige ich auch keine ausgewiesene MwSt.
Als Steuerzahler interessiert es mich sehr wohl, dass gerecht besteuert wird.

Zitat:
ist doch in jeder branche so - es gibt freie kfz-werkstätten, die billig sind - heutzutage können viele 16 jährige am rechner musik produzieren (vorraustzung sind kontakte zur indusdrie um diese auch erfolgreich zu machen), sie programmieren pages etc...

Musik am Rechner zu produzieren ist erstmal genauso wie Homepages zu bauen nicht steuerpflichtig. Es wird dann interessant (erfolgreich), wenn damit Einkünfte erzielt werden. Dann ist jeder Musiker und jeder Programmierer erstmal steuerpflichtig.
Die Preise von freien KFZ-Werkstätten haben hingegen schon wieder garnichts damit zu tun.[/quote]



m hat geschrieben:
bauchbieber hat geschrieben:

... dass hier irgendwelche dahergelaufenen Leute einfach behaupten, ...
... jeder dahergelaufene Jogi ... (sorry)


Du weißt anscheinend wirklich genau wovon du sprichst?

Zumindest gut genug, um sagen zu können, dass man das so nicht machen darf.

Zitat:
Selbst kein Dahergelaufener? Also ich für meinen Teil schon.

Hin- oder Hergelaufen, was spielt das in dieser Argumentation für eine Rolle?
 
initvoice

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Verfasst Di 17.04.2007 11:53
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also ich habe jetzt nur den ersten teil überflogen. du redest MÜLL!!!!
ich muss überhaupt keine umsatzsteuer ausweisen. und auch keine buchaltung vorlegen. lies dir mal genau die kleingewerberichtlinie an. da schreibst sogar unter die rechnung das du keine umsatzsteuer lt. kleingewerbe abführst.
und sehr wohl hat auch die IHK was damit zu tun, ob du beiträge abführen musst. und ob die kleingewerberegelung zutrifft, entscheidet das FA.
und wenn du rechnungen als privat schreibst, dann musst du dieses am jahresende unter anlage GSE versteuern.
Aber informiere dich bitte lieber genau.

vielleicht findest hier was:
http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-12160/start-30.html

und lies bitte meine beitrag genau bevor du den zitierst und einiges durcheinander bringst.
ich habe nie gesagt, das hier jemand steuern hinterziehen soll. und es sch... egal ist, was und in welcher qualität dies gemacht wird. sondern das es wichtig ist, nicht am fiskus vorbeizuschaffen.
nur ist die frage, wie und was - ist enstscheidend, für welche rechtsform, steurform etc....
und da gibt es einige möglichkeiten.


Zuletzt bearbeitet von initvoice am Di 17.04.2007 11:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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