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Thema: einfache rechnung? vom 15.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> einfache rechnung?
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m
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Verfasst Mo 16.04.2007 13:22
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Das "Offtopic" bezog sich auf meine Frage an dich. Naja, ich würde halt
einfach keine Aussage treffen wenn ich nicht wirklich zu 100% weiß dass
ich im Recht bin und es auch belegen kann. Daher kommt von mir jetzt
auch kein "du kannst einfach so eine Rechnung ausstellen", aber ich sage
einfach mal auf die Aussage von dir, Steuerhinterziehung usw. würde ich
micht jetzt nicht verlassen wenn es mir nicht irgendwie belegt wird.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 16.04.2007 13:27
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naja eine nicht beim finanzamt angegebene rechnung kann einem schon zum verhängnis werden. auf jeder rechnung muss mittlerweile z.b. die steuernummer drauf stehen, sonst kann sie ein unternehmen nicht zur gewinnminderung einsetzen. anhand dieser steuernummer ist prüfbar, ob die rechnung bzw. die daraus resultierenden einnahmen auch versteuert wurden. dies passiert z.b. bei betriebsprüfungen. ob die chance, mit einer einmalig nicht verbuchten rechnung, erwischt zu werden recht hoch ist, steht ja nicht zur debatte. nur ändert das an der tatsache nichts, das eine nicht angegebene rechnung vor dem gesetz steuerhinterziehung ist.

ein diebstahl ist auch ein diebstahl - egal ob nun n päckchen kaugummi für 40 cent oder ne s-klasse für 100.000 ocken... geklaut is geklaut... da muss man kein rechtsanwalt oder steuerberater sein, um das zu wissen...
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m
Moderator

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Verfasst Mo 16.04.2007 13:37
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
naja eine nicht beim finanzamt angegebene rechnung kann einem schon zum verhängnis werden. auf jeder rechnung muss mittlerweile z.b. die steuernummer drauf stehen, sonst kann sie ein unternehmen nicht zur gewinnminderung einsetzen. anhand dieser steuernummer ist prüfbar, ob die rechnung bzw. die daraus resultierenden einnahmen auch versteuert wurden. dies passiert z.b. bei betriebsprüfungen. ob die chance, mit einer einmalig nicht verbuchten rechnung, erwischt zu werden recht hoch ist, steht ja nicht zur debatte. nur ändert das an der tatsache nichts, das eine nicht angegebene rechnung vor dem gesetz steuerhinterziehung ist.

ein diebstahl ist auch ein diebstahl - egal ob nun n päckchen kaugummi für 40 cent oder ne s-klasse für 100.000 ocken... geklaut is geklaut... da muss man kein rechtsanwalt oder steuerberater sein, um das zu wissen...


Alles vollkommen richtig, ich rede auch nicht davon dass er darauf hoffen
soll dass es ihn nicht erwischt oder sonstiges und wollte ihn sicherlich nicht
zu einer Straftart ermutigen.

Es ging mir nur um diese Aussage hier:

bauchbieber hat geschrieben:
Wenn dieser "jemand" - nehmen wir für das folgende mal einfach nur exemplarisch an, dass Du dieser "Jemand" bist - weder Gewerbetreibender, Freiberufler noch Arbeitnehmer ist, so hat er diese Leistung erbracht, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In diesem Falle hast Du Steuern hinterzogen...


Und ich denke eben dass dies nicht der Fall ist, sondern es auch andere
Möglichkeiten, legale natürlich, gibt welche hier passender wären als
sich für "eine" Rechnung einen Gewerbeschein zu besorgen.


Zuletzt bearbeitet von m am Mo 16.04.2007 13:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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derbobby
Threadersteller

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Verfasst Mo 16.04.2007 13:44
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hmmm....? nur mal so... wenn ich jemanden meinen alten gitarrenamp für 300€ verkaufe, dann schreib ich ne rechnung ohne MwSt und gut is...
Dann könnt ich doch meinen Plakatentwurf auf die selbe Art an den "Gemindekerl" verkaufen und ihm 'ne Rechnung ohne MwSt zukommen lassen und gut is...

Herr "X" hat für Herrn "Y" Plakate und Flyer gestaltet.
Es wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,-€ festgelegt, die nach Erhalt der Druckdaten an folgendes Konto zu überweisen ist: 12345 PENG!

Unterschrift X Unterschrift Y

Kann/Darf man das so machen?

lg bob
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initvoice

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Verfasst Mo 16.04.2007 13:46
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derbobby hat geschrieben:
hmmm....? nur mal so... wenn ich jemanden meinen alten gitarrenamp für 300€ verkaufe, dann schreib ich ne rechnung ohne MwSt und gut is...
Dann könnt ich doch meinen Plakatentwurf auf die selbe Art an den "Gemindekerl" verkaufen und ihm 'ne Rechnung ohne MwSt zukommen lassen und gut is...

Herr "X" hat für Herrn "Y" Plakate und Flyer gestaltet.
Es wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,-€ festgelegt, die nach Erhalt der Druckdaten an folgendes Konto zu überweisen ist: 12345 PENG!

Unterschrift X Unterschrift Y

Kann/Darf man das so machen?

lg bob



da sind wir wieder beim thema "privatrechnung". das kannst du schon über einen gewissen betrag. allerdings ohne MWST und am jahresende muss du es mit deinen gnazen einnahmen versteuern
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
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Verfasst Mo 16.04.2007 13:49
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Genau davon rede ich doch.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Mo 16.04.2007 13:50
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derbobby hat geschrieben:
hmmm....? nur mal so... wenn ich jemanden meinen alten gitarrenamp für 300€ verkaufe, dann schreib ich ne rechnung ohne MwSt und gut is...
Dann könnt ich doch meinen Plakatentwurf auf die selbe Art an den "Gemindekerl" verkaufen und ihm 'ne Rechnung ohne MwSt zukommen lassen und gut is...

Herr "X" hat für Herrn "Y" Plakate und Flyer gestaltet.
Es wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,-€ festgelegt, die nach Erhalt der Druckdaten an folgendes Konto zu überweisen ist: 12345 PENG!

Unterschrift X Unterschrift Y

Kann/Darf man das so machen?

lg bob


hm im grunde ist das sowas wie ne quittung ausstellen... für einmalige leistungen kannst du sowas als privatmann machen. ob sich eine firma damit zufrieden gibt, ist die andere frage. eine verwertbare rechnung muss eben seit januar letzten jahres gewisse kriterien erfüllen (steuernummer, fortlaufende rechnungsnummer, datum der leistungserbringung usw.). sind diese kriterien nicht erfüllt, ist die rechnung im buchalterischen sinne für die firma wertlos, weil sie sie eben nicht zur gewinnminderung verbuchen kann.
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manuel85

Dabei seit: 02.12.2006
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Verfasst Mo 16.04.2007 13:53
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Es ging mir nur um diese Aussage hier:

bauchbieber hat geschrieben:
Wenn dieser "jemand" - nehmen wir für das folgende mal einfach nur exemplarisch an, dass Du dieser "Jemand" bist - weder Gewerbetreibender, Freiberufler noch Arbeitnehmer ist, so hat er diese Leistung erbracht, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In diesem Falle hast Du Steuern hinterzogen...


Und ich denke eben dass dies nicht der Fall ist, sondern es auch andere
Möglichkeiten, legale natürlich, gibt welche hier passender wären als
sich für "eine" Rechnung einen Gewerbeschein zu besorgen.[/quote]

Das denke ich auch. ICh bin zwar keine Experte auf dem Gebiet und kann keine verbindlichen Auskünfte geben. Aber für uns als Agentur hat z.B. eine Studentin bis jetzt zweimal grafische Sachen erledigt, ganz kleine Aufträge. Und da hat sie uns eine private Rechnung drüber geschrieben. Und das war kein Problem.

Es kann auch definitiv nicht sein, dass man sich für alles, was man einmalig (!) an Leistungen erbringt und dafür Geld nimmt, erstmal einen Gewerbeschein holen müsste. Das muss man natürlich, wenn man Leistungen regelmäßig oder zumindest öfters erbringt. Aber wenn man etwas einmal macht bestimmt nicht, und darum geht es hier ja. Man nehme mal an, jemand kann etwas anderes als gestalten ganz gut. Sagen wir, Bäume fällen. Der jemand fällt jetzt einmal bei seiner Kirchengemeinde oder so einen Baum. Dafür bekommt er Geld und zwar nicht schwarz. Dann muss es definitiv eine andere Lösung geben, als extra dafür n Gewerbe anzumelden. Und diese Lösung ist die private Rechnung. Für kleine, einmalige oder sehr seltene Arbeiten.
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