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Thema: einfache rechnung? vom 15.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> einfache rechnung?
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derbobby
Threadersteller

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Verfasst So 15.04.2007 19:32
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einfache rechnung?

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Servas!
angenommen jemand hat neulich für die gemeinde plakate gemacht. einmalig! und dieser jemand würde dafür 300€ kriegen. allerdings braucht die gemeinde eine rechnung, um den betrag auszahlen zu können.
Dieser Jemand, um den es geht, verdient im Monat grad mal 140€ und hat keine Steuernummer oder ähnliches...

Wie müsste diese Rechnung ausschauen?
*Whaazzzz uppp?*

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

lg
bobby
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst So 15.04.2007 19:38
Titel

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tjo...

der jemand geht zur gemeinde und holt sich n gewerbeschein und meldet n kleingewerbe an. dann kanner rechnungen schreiben und gut is Lächel
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derbobby
Threadersteller

Dabei seit: 03.03.2006
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Verfasst So 15.04.2007 20:53
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danke...

aber besteht keine einfachere lösung?
hab mal gehört, da reicht einfach irgendein kleines schreiben und gut is.
wie funktioniert das ansonsten mit kleingewerbe?!
*Schnief*
lg
bobby
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst So 15.04.2007 21:20
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Vielleicht kennt dieser jemand noch einen anderen Jemand der ein Gewerbe angemeldet hat und ihm für nen Kasten Bier die Rechnung schreibt. Ist vll nicht ganz 100%tig aberwenn dieser jemand ein Freund von dir ist macht ers bestimmt gerne.

ZIM
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manuel85

Dabei seit: 01.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.04.2007 21:30
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Jeder kann eine private Rechnung schreiben. Auch ohne Gewerbeschein. Das ist kein Problem, wenn es um eine einmalige Geschichte geht. Du kannst dann nur keine MwSt. ausweisen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.04.2007 21:32
Titel

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derbobby hat geschrieben:
danke...

aber besteht keine einfachere lösung?
hab mal gehört, da reicht einfach irgendein kleines schreiben und gut is.
wie funktioniert das ansonsten mit kleingewerbe?!
*Schnief*
lg
bobby


nö. ich denke das kleingewerbe is das einfachste in deinem fall. gehste auf die stadt oder gemeindeverwaltung und holst dir n gewerbeschein. dann krichste post vom finanzamt, bei der du angibst wieviel umsatz bzw. gewinn du erwartest. hier kannst du auch angeben, das du kleingewerbetreibender sein willst. dann bekommste ne steuernummer und ab da darfste rechnungen (ohne mwst) schreiben. 1 x pro jahr musste dann natürlich noch ne steuererklärung machen bei der du alle einnahmen und ausgaben angibst. feddich.
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.04.2007 21:58
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In deinem Fall, das Manuel schon richtig gesagt, heisst das Stichwort Privatrechnung! Die Suche sollte das Übrige dazu beitragen!
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 15.04.2007 22:13
Titel

Re: einfache rechnung?

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derbobby hat geschrieben:
Servas!
angenommen jemand hat neulich für die gemeinde plakate gemacht. einmalig! und dieser jemand würde dafür 300€ kriegen. allerdings braucht die gemeinde eine rechnung, um den betrag auszahlen zu können.
Dieser Jemand, um den es geht, verdient im Monat grad mal 140€ und hat keine Steuernummer oder ähnliches...

Wie müsste diese Rechnung ausschauen?
*Whaazzzz uppp?*

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen

lg
bobby


Wenn dieser "jemand" - nehmen wir für das folgende mal einfach nur exemplarisch an, dass Du dieser "Jemand" bist - weder Gewerbetreibender, Freiberufler noch Arbeitnehmer ist, so hat er diese Leistung erbracht, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
In diesem Falle hast Du Steuern hinterzogen bzw. bist im Begriff Steuern zu hinterziehen. Steuerhinterziehung ist übrigens kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand. Ich denke nicht, dass Du über eine Vorstrafe glücklich sein wirst oder?
Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne darf nur derjenige ausstellen, der auch eine Umsatzsteuererklärung macht und sein Gewerben angemeldet hast. Wenn Du trotzdem eine Rechnung schreibst, könnte es durchaus mal sein, dass bei Du bei einer Betriebsprüfung stichprobenartig mal überprüft wirst (öffentliche Hände werden auch geprüft).

Ich würde Dir raten, Dich nochmal mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen, einen rückwirkenden Werkvertrag oder einen normalen Arbeitnehmervertrag zu schließen. Die Quittungen für materielle Einkäufe wie Papier o.ä. kannst Du, falls Du diese ausgelegt hast, Dir in gleicher Höhe ersetzen lassen.

Falls die Gemeinde sich nicht darauf einlässt, hast Du mehrere Möglichkeiten:
1. Du buchst die ganze Sache unter Stichwort "Erfahrungen" ab
2. Du bestehst auf Deinem zivilrechtlich korrekten Vertrag, bestehst auf eine einfache Auszahlung und klagst Deine Leistung notfalls ein
3. Du meldest ein Gewerbe an. Unterschätze das aber nicht, denn mit einem einfachen Gewerbeschein ist es nicht getan. Die Pflichten, die damit zusammenhängen nehmen auch Zeit in Anspruch und bergen Risiken. Ich würde nicht halsüberkopf mal eben ein Gewerbe anmelden.

Übrigens finde ich diese Schwarzarbeit nicht lustig. Auch wenn es sich um 300 EUR handelt, so ist einem Gewerbetreibenden bspw. einer Werbeagentur ein Auftrag flöten gegangen. Diese Art von Beschäftigung forciert Dumpinggeschäfte und bringt unsere Wirtschaft ernsthaft in Gefahr. Zurecht wird Steuerhinterziehung zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.


Zuletzt bearbeitet von am So 15.04.2007 22:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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